Benachteiligung von Kindern in Hartz IV – Regelsätze nicht annähernd bedarfsgerecht

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Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes zeigt, dass Eltern 2018 durchschnittlich 763 Euro im Monat für ihr Kind ausgegeben haben. Der Hartz IV-Regelsatz sah abhängig vom Alter lediglich 240 bis 332 € vor.

763 Euro monatlich für das eigene Kind

So viel gaben Eltern laut Statistischem Bundesamt 2018 durchschnittlich für ihr Kind aus. Das waren etwa 21 Prozent der gesamten Konsumausgaben des Haushalt. Bei Alleinerziehenden stieg der Anteil auf 35 Prozent. Der Betrag setzt sich zu 50 Prozent aus Aufwendungen für Ernährung, Bekleidung und Wohnen zusammen.  Freizeit und Unterhaltung machten weitere 15 Prozent aus.

Die Ausgaben variierten natürlich abhängig vom Alter des Kindes und der Anzahl der Kinder. Je älter das Kind, desto höher steigen die Ausgaben vor allem durch Nahrungsmittel und Freizeitausgaben. Je mehr Kinder ein Haushalt hatte, desto geringer wurde die Aufwendugn pro Kind.

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Massive Benachteiligung von Kindern in Hartz IV

Vergleicht man die Auswertung des Statistischen Bundesamtes mit dem Hartz IV-Regelsatz von 2018 wird eine deutliche Diskrepanz sichtbar. Der Regelsatz sah für Kinder bis zu 6 Jahren 240 €, von 6 bis 14 von 296 €, von 14 bis 18 von 316 € und von 18 bis 25 von 332 € vor. Die bundesweiten durchschnittlichen Ausgaben pro Kind lagen also doppelt bis drei Mal so hoch wie der Regelsatz, den Hartz IV-Familien erhielten.

Kinder in Hartz IV haben also deutlich weniger ausgewogene Ernährung, weniger Kleidung und Spielzeug, Lernmaterial und Freizeitaktivitäten zur Verfügung wie ihre Altersgenossen. Eine krasse Benachteiligung für Kinder, die in von Hartz IV betroffenen Familien aufwachsen und eine Schande für den Sozialstaat, der sich nicht im Ansatz um Chancengleichheit bemüht. Stattdessen werden finanzielle Strukturen verfestigt und ökonomischer und Bildungsaufstieg strukturell erschwert.

Bild: candy1812 / AdobeStock

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