Krankengeld wird auf Elterngeld angerechnet

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Krankengeld wird auf Elterngeld angerechnet, und das gilt fรผr das Elterngeld Plus ebenso wie fรผr das Basiselterngeld. Entgeltersatzleistungen bei Erwerbseinkommen werden also bei dem Bezug des Elterngeldes berรผcksichtigt. Dies entschied das Bundessozialgericht (B 10 EG 3/20 R).

Was bedeutet Elterngeld Plus?

Elterngeld Plus bedeutet, doppelt so lange Elterngeld zu beziehen, aber dafรผr monatlich nur den halben Beitrag. Wenn Sie also fรผr ein Jahr 1000,00 Euro Elterngeld beziehen wรผrden, wรคren das beim Elterngeld Plus 500,00 Euro fรผr zwei Jahre. Diese Regelung soll Eltern helfen, frรผhzeitig in den Beruf zurรผckzukehren und Teilzeitlohn mit Elterngeld zu verbinden.

Der konkrete Fall

Eine Frau hatte nach Ende des Mutterschutzes zu 60 Prozent wieder als Rechtsanwรคltin gearbeitet und Elterngeld Plus beantragt. Die Betroffene erkrankte jetzt wรคhrend ihrer Elternzeit. In den letzten drei Monaten, in denen sie Anspruch auf Elterngeld Plus hatte, bezog sie Krankengeld.

Die Krankenkasse rechnete ihr das Krankengeld in voller Hรถhe an. Vom Elterngeld Plus blieb also lediglich der gesetzliche Mindestbetrag รผber, und die Krankenkasse forderte von der Betroffenen rund 600,00 Euro zurรผck.

Die Rechtsanwรคltin hielt dies fรผr rechtswidrig und legte Widerspruch ein. Sie vertrat den Standpunkt: Das Elterngeld Plus solle dafรผr sorgen, neben dem Elterngeld Einkommen zu erzielen. Dies mรผsse folglich auch fรผr Entgeltersatzleistungen wie das Krankengeld gรผltig sein.

Es geht vor Gericht

Die Krankenkasse lehnte den Widerspruch ab, und so ging es durch die Instanzen der Sozialgerichte. Beim zustรคndigen Sozialgericht bekam die Mutter Recht. Da Erwerbseinkommen bewusst nicht auf Elterngeld Plus angerechnet wรผrde, sei nicht nachvollziehbar, warum das beim Krankengeld der Fall sein sollte.

Die Krankenkasse akzeptierte das Urteil nicht, sondern legte vor dem Landessozialgericht Berufung ein. Dieses hob das Urteil der ersten Instanz auf. Auch beim Elterngeld Plus wรผrde, so das Gericht, laut Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz Einkommen angerechnet. Das Elterngeld Plus ermรถgliche lediglich eine hรถhere Gesamtleistung durch eine Kombination von Elterngeld und Einkommen. Es liege im Risiko der Eltern, ob sich dies realisieren lieรŸe.

Mutter geht in Revision

Die Mutter ging in Revision vor dem Bundessozialgericht. Sie argumentierte, das Elterngeld Plus verfehle sein Ziel, wenn Leistungen, die nachgeburtliches Einkommen ersetzten, auf das Elterngeld angerechnet wรผrden.

Denn Eltern, die ihre finanzielle Sicherung nach der Kindsgeburt durch eine Kombination von Teilzeiteinkommen und Elterngeld stรผtzten, wรผrden bei einer Erkrankung sonst beide Leistungen einbรผรŸen.

Keine zusรคtzliche Fรถrderung

Das Bundessozialgericht wies die Revision zurรผck. Falls Einkommen eines Elternteils krankheitsbedingt aus, dann wรผrde das ersatzweise ausgezahlte Krankengeld auf das Elterngeld Plus angerechnet. Das gelte ebenso beim Basiselterngeld.

Das Elterngeld Plus fรถrdere Eltern durch die verdoppelte Bezugsdauer. Das Gesetz sehe aber keine zusรคtzliche Fรถrderung vor, und auch nicht, dass auf die Anrechnung von Krankengeld verzichtet wรผrde, wenn das nach der Geburt erzielte Einkommen wegfalle.

Kurz und knapp

Krankengeld wird auch auf das Basiselterngeld angerechnet, wenn ein Elternteil wรคhrend der Elternzeit krank wird.ย Das Elterngeld Plus, das Eltern erhalten, die frรผhzeitig wieder in Teilzeit arbeiten, wird ebenso durch die Anrechnung von Krankengeld gemindert.ย Fรผr eine zusรคtzliche Fรถrderung gibt es keine gesetzliche Grundlage.