Hartz IV Urteil
Kein Mehrbedarf bei Patienten mit Bluthochdruck, die Arbeitslosengeld II (ALG II) erhalten
Bis auf wenige Ausnahmen kรถnnen arbeitslose Patienten mit Bluthochdruck, die Diรคt halten mรผssen, keinen Mehrbedarf geltend machen. Das entschied in einem heute verรถffentlichten Urteil der 6. Senat des Hessischen Landessozialgerichts.
Im Fall eines heute 46-jรคhrigen Arbeitslosen aus Schlรผchtern, der einen krankheitsbedingten Mehrbedarf in Hรถhe von etwa 25 โฌ im Monat beantragt hatte, gaben die Darmstรคdter Richter aufgrund der gut eingestellten Hypertonie (Bluthochdruck) des Klรคgers dem Sozialamt, das nicht zahlen wollte, recht. Eine mรครig kochsalzreduzierte Diรคt, die fรผr den Klรคger empfohlen werde, kรถnne allein durch das Vermeiden bestimmter Speisen gewรคhrleistet werden und erzeuge keine hรถheren Kosten fรผr die Ernรคhrung. Im รbrigen sei der Verzicht auf Chips, Salzstangen, Wรผrzmittel, Fertigsuppen, Salznรผsse u.รค. ohnehin Teil einer gesunden und ausgewogenen Mischkost, der keine Zusatzkosten verursache. Um sich so zu ernรคhren, mรผsse der Klรคger nicht in teuren Reformhรคusern einkaufen, sondern einzig bestimmte Speisen meiden. Diรคten zur Bekรคmpfung von Herz-, Kreislauf- und Nierenerkrankungen fรผhrten in der Regel nicht zu erhรถhten Lebenskosten, es sei denn, die Krankheit befinde sich in einem weit fortgeschrittenen Stadium. Dies sei hier nicht der Fall, insofern kรถnne auch kein Mehrbedarf anerkannt werden. (AZ L 6 AS 97/07 โ Die Revision wurde nicht zugelassen.- verรถffentlicht am 12.09.07)