EM-Rente: Warum Rentenzahlungen oft verzögert starten

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Ein Mann klagte vor dem Sozialgericht Karlsruhe, weil die Rentenkasse ihm eine Erwerbsminderungsrente verweigerte. Während des Verfahrens stellte sich heraus, dass er tatsächlich erwerbsgemindert war. Jetzt ging es nur noch um den Beginn der Rentenzahlung. Schließlich ließen sich Rentenversicherung und Kläger auf einen Vergleich ein. (S 12 R 223/23)

Mehrere schwere Erkrankungen

Der Betroffene litt an mehreren schweren Erkrankungen, vor allem an einer Leberzirrhose, ausgelöst durch eine Autoimmunerkrankung. Er beantragte deshalb eine Rente wegen voller Erwerbsminderung.

Die Deutsche Rentenversicherung lehnte dies 2022 und 2023 mit zwei Schreiben ab. Der Betroffene wusste, dass er nicht arbeiten konnte, und klagte vor dem Sozialgericht, um seinen Anspruch durchzusetzen.

Gutachten bestätigt volle Erwerbsminderung

Während das Verfahren lief, bestätigte ein Gutachten, dass eine volle Erwerbsminderung vorlag. Die Rentenversicherung stellte das nicht infrage. Der Fokus des Verfahrens änderte sich jetzt. Es ging um den Beginn der Erwerbsminderung.

Der Betroffene meinte, er sei lange vor dem August 2023 arbeitsunfähig gewesen. Die Rentenversicherung hielt die Erwerbsminderung jedoch erst ab September 2023 für nachgewiesen. Dieser Unterschied war wichtig, denn dabei ging es um Rentenzahlungen für viele Monate.

Die Richter sichten alle Befunde

Die Richter prüften jetzt sämtliche medizinischen Befunde der letzten Jahre und beauftragten einen Gerichtsgutachter. Es ergab sich folgendes Bild: Bereits im Februar 2022 bestand die Autoimmunhepatitis, aber noch keine Leberzirrhose. Die Richter sahen den Wendepunkt im August 2023 mit der Diagnose einer fortgeschrittenen Leberzirrhose. Das war laut Gericht der erste objektive Beleg für eine volle Erwerbsminderung.

Kein Urteil, sondern ein Vergleich

Da die Fakten klar waren und sich Kläger wie Rentenversicherung kooperativ verhielten, sprach das Gericht kein Urteil, sondern bot einen Vergleich an. Demnach sollte die Rentenversicherung eine befristete Rente wegen voller Erwerbsminderung vom 1. März 2024 bis zum 31. August 2026 zahlen (der Beginn lag also sieben Monate nach dem August und der Diagnose der Leberzirrhose). Die außergerichtlichen Kosten des Klägers sollten sich beide Seiten teilen.

Kläger und Rentenversicherung stimmten zu.

Ein Kompromiss

Das Gericht widersprach der Rentenkasse über den Beginn der Erwerbsminderung zu, denn der Termin im September bezog sich auf die Unterschrift des Gutachters und nicht auf die entscheidende Diagnose. Die Richter wandten sich aber ebenso gegen den Kläger, der einen viel früheren Beginn seiner Erwerbsminderung wegen des Beginns seiner Erkrankung gesehen hatte.

Warum ist die Rente befristet?

Eine Erwerbsminderungsrente ist anfangs in der Regel befristet und nur in Ausnahmen unbegrenzt. Denn der Gesundheitszustand kann sich ändern und verbessern, und dies soll geprüft werden. In diesem Fall lag eine ärztliche Aussage vor, dass sich durch eine bereits erfolgte Lebertransplantation der Zustand bis August 2026 erheblich bessern könnte.

Geteilte Kosten

Die Kosten wurden in diesem Fall geteilt, weil es keinen klaren Gewinner und Verlierer gab. Zwar kam der Kläger zu seiner Rente, wegen der er ursprünglich vor Gericht gezogen war. Doch seinen erstrebten viel früheren Rentenbeginn konnte er nicht durchsetzen.