Rentner kรถnnen ihre Rente auch einen Minijob aufbessern. Dabei ist allerdings einiges zubeachten.
Minijobber sind rentenversichert, da ihr Arbeitgeber Beitrรคge zur Rentenversicherung zahlt. Darรผber hinaus zahlen Minijobber einen eigenen Beitrag, sofern sie dem nicht widersprechen. Damit haben sie einen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z.B. Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen.
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Minijobs fรผr Rentner
Bis Ende 2016 waren Minijobs fรผr Altersvollrentner in der Regel versicherungsfrei. Dies รคnderte sich mit dem Flexirentengesetz zum 1. Januar 2017. Arbeitgeber mussten zwar weiterhin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Hรถhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen, der Rentner hatte jedoch keinen Anspruch darauf.
Seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner jedoch das Recht, sich unabhรคngig von ihrem Alter in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen (Opting-in). Dazu genรผgt eine formlose schriftliche Erklรคrung gegenรผber dem Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nicht fรผr Minijobber, die sich in der Vergangenheit bewusst gegen die Zahlung eigener Beitrรคge entschieden haben.
Rentner, die eigene Beitrรคge leisten, zahlen 3,6 Prozent ihres Entgelts ein und kรถnnen damit ihre Rente erhรถhen. Ein volles Jahr Minijob erhรถht die monatliche Rente um rund 5 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprรผche werden jeweils zum 1. Juli gutgeschrieben.
Rentenversicherungsbeitrรคge bei Minijobs
Minijobber zahlen in der Regel zusรคtzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Dies entspricht dem Eigenanteil am aktuellen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 520 Euro betrรคgt der Eigenbeitrag somit 18,72 Euro monatlich. Fรผr geringfรผgig Beschรคftigte in Privathaushalten gelten abweichende Betrรคge.
Auswirkungen eines Minijobs auf die Rentenhรถhe
Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro erhรถht sich die monatliche Rente nach einem Jahr Minijob um rund fรผnf Euro. Die Auswirkungen auf die spรคtere Rente halten sich also in Grenzen. Dennoch lohnt es sich, eigene Beitrรคge zu zahlen, um fรผr den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abgesichert zu sein.
Erfรผllung von Wartezeiten fรผr die Rente durch Minijobs
Die Beschรคftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl auf die Wartezeit fรผr Altersrenten als auch fรผr Erwerbsminderungsrenten und die Grundrente angerechnet. Fรผr die verschiedenen Altersrenten mรผssen unterschiedlich viele Wartezeitmonate zurรผckgelegt werden.
Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sammeln sie zwar weiterhin Wartezeit, aber nicht in vollem Umfang. Je nach Verdienst kรถnnen Minijobber maximal ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate anrechnen lassen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich drei Jahre in einem Minijob arbeiten mรผssten, um eine รคhnliche Wartezeit zu erreichen, wie wenn sie ein Jahr lang voll in die Rentenversicherung eingezahlt hรคtten.
Minijob-Verdienst | 520 Euro |
---|---|
Beitrag zur Rentenversicherung (520 Euro ร 18,6 Prozent =) | 96,72 Euro |
abzรผglich Arbeitgeberanteil (520 Euro ร 15 Prozent =) | 78,00 Euro |
โจArbeitnehmeranteil von Melanie B. | 18,72 Euro |
Minijob ermรถglicht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Minijobber, die den Eigenbeitrag zahlen, haben damit auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fรผnf Jahre versichert waren und in den letzten fรผnf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeitrรคge gezahlt haben. Dazu zรคhlen auch Beitrรคge aus einem Minijob.
Minijob, Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung
Minijobberinnen und Minijobber, die einen Eigenbeitrag leisten, erfรผllen damit auch die Voraussetzungen fรผr die staatliche Fรถrderung einer Riester-Rente fรผr sich selbst und ggf. fรผr ihren Ehepartner. Auรerdem haben sie Anspruch auf Entgeltumwandlung fรผr eine betriebliche Altersvorsorge.
Rentenversicherungsfreiheit bei Minijobs
Bevor sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich genau รผber die Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung informieren. Die Befreiung gilt bis zum Ende des Beschรคftigungsverhรคltnisses und kann nicht rรผckgรคngig gemacht werden.
Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann dazu fรผhren, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall entfรคllt oder Minijobber keine Fรถrderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten. Auch der Anspruch auf Entgeltumwandlung fรผr die betriebliche Altersvorsorge geht verloren.
Besonders wichtig fรผr Eltern: Kinderberรผcksichtigungszeiten kรถnnen nur bei versicherungspflichtigen Beschรคftigungen auf die Rente angerechnet werden.
Minijobs vor 2013
Bis 2012 waren Minijobberinnen und Minijobber in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie zahlten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beitrรคge, konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken und so einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
Minijobber, die bereits vor 2013 einen Minijob ausรผbten, bleiben weiterhin versicherungsfrei, solange ihr monatlicher Verdienst 400 Euro nicht รผbersteigt. Steigt der monatliche Verdienst auf รผber 400 Euro, wird der bisher versicherungsfreie Minijob automatisch versicherungspflichtig.
Minijobs in Privathaushalten
Auch Minijobber in Privathaushalten kรถnnen Rentenansprรผche erwerben. Fรผr die privaten Arbeitgeber ist dies kostengรผnstiger, allerdings mรผssen die Minijobber etwas mehr Eigenbeitrag leisten.
Statt der รผblichen 13 Prozent an die Krankenkasse und 15 Prozent an die Rentenversicherung zahlen Privathaushalte nur jeweils 5 Prozent. Insgesamt zahlen private Arbeitgeber also nur 10 Prozent statt 28 Prozent. Der Eigenanteil der Minijobber betrรคgt 13,6 Prozent ihres Verdienstes, der an die Rentenversicherung abgefรผhrt wird.
Mehr als 520 Euro: Midijob statt Minijob
Wer mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdient, befindet sich im รbergangsbereich (frรผher Gleitzone) und ist ein Midijobber.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschรคftigungsverhรคltnisse. Das heiรt, es werden Beitrรคge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fรคllig. Allerdings mรผssen Midijobber nicht die vollen Beitrรคge zahlen, sondern der Arbeitgeber.
Die Beitrรคge sind nach Einkommen gestaffelt. Je geringer das Einkommen des Midijobbers, desto geringer ist sein Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Dennoch erwerben sie einen Rentenanspruch, der ihrem Verdienst entspricht.