Rentner können ihre Rente auch einen Minijob aufbessern. Dabei ist allerdings einiges zubeachten.
Minijobber sind rentenversichert, da ihr Arbeitgeber Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Darüber hinaus zahlen Minijobber einen eigenen Beitrag, sofern sie dem nicht widersprechen. Damit haben sie einen Anspruch auf alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie z.B. Erwerbsminderungsrente und Rehabilitationsleistungen.
Inhaltsverzeichnis
Minijobs für Rentner
Bis Ende 2016 waren Minijobs für Altersvollrentner in der Regel versicherungsfrei. Dies änderte sich mit dem Flexirentengesetz zum 1. Januar 2017. Arbeitgeber mussten zwar weiterhin einen Pauschalbeitrag zur Rentenversicherung in Höhe von 15 Prozent des Arbeitsentgelts zahlen, der Rentner hatte jedoch keinen Anspruch darauf.
Seit 2017 haben Rentnerinnen und Rentner jedoch das Recht, sich unabhängig von ihrem Alter in die Rentenversicherung einzahlen zu lassen (Opting-in). Dazu genügt eine formlose schriftliche Erklärung gegenüber dem Arbeitgeber. Dies gilt jedoch nicht für Minijobber, die sich in der Vergangenheit bewusst gegen die Zahlung eigener Beiträge entschieden haben.
Rentner, die eigene Beiträge leisten, zahlen 3,6 Prozent ihres Entgelts ein und können damit ihre Rente erhöhen. Ein volles Jahr Minijob erhöht die monatliche Rente um rund 5 Euro. Die neu erworbenen Rentenansprüche werden jeweils zum 1. Juli gutgeschrieben.
Rentenversicherungsbeiträge bei Minijobs
Minijobber zahlen in der Regel zusätzlich zum pauschalen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers von 15 Prozent einen Eigenbeitrag von 3,6 Prozent. Dies entspricht dem Eigenanteil am aktuellen Rentenbeitragssatz von 18,6 Prozent. Bei einem monatlichen Arbeitsentgelt von 520 Euro beträgt der Eigenbeitrag somit 18,72 Euro monatlich. Für geringfügig Beschäftigte in Privathaushalten gelten abweichende Beträge.
Auswirkungen eines Minijobs auf die Rentenhöhe
Bei einem monatlichen Verdienst von 520 Euro erhöht sich die monatliche Rente nach einem Jahr Minijob um rund fünf Euro. Die Auswirkungen auf die spätere Rente halten sich also in Grenzen. Dennoch lohnt es sich, eigene Beiträge zu zahlen, um für den Fall einer Rehabilitation oder Erwerbsminderung abgesichert zu sein.
Erfüllung von Wartezeiten für die Rente durch Minijobs
Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl auf die Wartezeit für Altersrenten als auch für Erwerbsminderungsrenten und die Grundrente angerechnet. Für die verschiedenen Altersrenten müssen unterschiedlich viele Wartezeitmonate zurückgelegt werden.
Wenn sich Minijobber von der Rentenversicherungspflicht befreien lassen, sammeln sie zwar weiterhin Wartezeit, aber nicht in vollem Umfang. Je nach Verdienst können Minijobber maximal ein Drittel der Arbeitsmonate als Wartezeitmonate anrechnen lassen. Das bedeutet, dass sie beispielsweise bei einem Verdienst von 520 Euro monatlich drei Jahre in einem Minijob arbeiten müssten, um eine ähnliche Wartezeit zu erreichen, wie wenn sie ein Jahr lang voll in die Rentenversicherung eingezahlt hätten.
Minijob-Verdienst | 520 Euro |
---|---|
Beitrag zur Rentenversicherung (520 Euro × 18,6 Prozent =) | 96,72 Euro |
abzüglich Arbeitgeberanteil (520 Euro × 15 Prozent =) | 78,00 Euro |
Arbeitnehmeranteil von Melanie B. | 18,72 Euro |
Minijob ermöglicht Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Minijobber, die den Eigenbeitrag zahlen, haben damit auch Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente. Voraussetzung ist, dass sie mindestens fünf Jahre versichert waren und in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung drei Jahre Pflichtbeiträge gezahlt haben. Dazu zählen auch Beiträge aus einem Minijob.
Minijob, Riester-Rente und betriebliche Altersversorgung
Minijobberinnen und Minijobber, die einen Eigenbeitrag leisten, erfüllen damit auch die Voraussetzungen für die staatliche Förderung einer Riester-Rente für sich selbst und ggf. für ihren Ehepartner. Außerdem haben sie Anspruch auf Entgeltumwandlung für eine betriebliche Altersvorsorge.
Rentenversicherungsfreiheit bei Minijobs
Bevor sich Minijobber von der Zahlung des Eigenbeitrags befreien lassen, sollten sie sich genau über die Auswirkungen auf ihre soziale Absicherung informieren. Die Befreiung gilt bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses und kann nicht rückgängig gemacht werden.
Der Verzicht auf die Versicherungspflicht bei Minijobs kann dazu führen, dass der Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente im Krankheitsfall entfällt oder Minijobber keine Förderung ihrer Riester-Rente mehr erhalten. Auch der Anspruch auf Entgeltumwandlung für die betriebliche Altersvorsorge geht verloren.
Besonders wichtig für Eltern: Kinderberücksichtigungszeiten können nur bei versicherungspflichtigen Beschäftigungen auf die Rente angerechnet werden.
Minijobs vor 2013
Bis 2012 waren Minijobberinnen und Minijobber in der Regel von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit. Sie zahlten neben dem Pauschalbeitrag des Arbeitgebers keine eigenen Beiträge, konnten aber den Arbeitgeberbeitrag freiwillig aufstocken und so einen Anspruch auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwerben.
Minijobber, die bereits vor 2013 einen Minijob ausübten, bleiben weiterhin versicherungsfrei, solange ihr monatlicher Verdienst 400 Euro nicht übersteigt. Steigt der monatliche Verdienst auf über 400 Euro, wird der bisher versicherungsfreie Minijob automatisch versicherungspflichtig.
Minijobs in Privathaushalten
Auch Minijobber in Privathaushalten können Rentenansprüche erwerben. Für die privaten Arbeitgeber ist dies kostengünstiger, allerdings müssen die Minijobber etwas mehr Eigenbeitrag leisten.
Statt der üblichen 13 Prozent an die Krankenkasse und 15 Prozent an die Rentenversicherung zahlen Privathaushalte nur jeweils 5 Prozent. Insgesamt zahlen private Arbeitgeber also nur 10 Prozent statt 28 Prozent. Der Eigenanteil der Minijobber beträgt 13,6 Prozent ihres Verdienstes, der an die Rentenversicherung abgeführt wird.
Mehr als 520 Euro: Midijob statt Minijob
Wer mehr als 520 Euro, aber weniger als 2.000 Euro verdient, befindet sich im Übergangsbereich (früher Gleitzone) und ist ein Midijobber.
Midijobs sind sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse. Das heißt, es werden Beiträge zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung fällig. Allerdings müssen Midijobber nicht die vollen Beiträge zahlen, sondern der Arbeitgeber.
Die Beiträge sind nach Einkommen gestaffelt. Je geringer das Einkommen des Midijobbers, desto geringer ist sein Beitragsanteil zur Rentenversicherung. Dennoch erwerben sie einen Rentenanspruch, der ihrem Verdienst entspricht.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.