Bürgergeld: Hinweise auf eheähnliche Gemeinschaft stoppen Grundsicherung

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Das Bayerische Landessozialgericht entschied Eilverfahren gegen einen Anspruch auf SGB-II Leistungen (heute Bürgergeld), da objektive Hinweise auf eine Einstandsgemeinschaft vorlagen. (Az. L 7 AS 659/16 B ER). Der Beschluss hat für Leistungsbezieher im Bürgergeld besondere Bedeutung, da er zeigt, worauf es bei der Einschätzung ankommt, ob eine “eheähnliche Gemeinschaft” vorliegt.

Jobcenter lehnt Leistungen ab – wegen eheähnlicher Gemeinschaft

Eine junge Mutter und ihr Kind wollten weiter Leistungen, das Jobcenter lehnte aber ab. Streitpunkt war, ob die Mutter tatsächlich mit einem Mann in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebte und deshalb dessen Einkommen mitzuzählen wäre. Das Gericht stellte klar: Entscheidend sind objektive Hinweise – und die Mitwirkung der Antragsteller.

Worum es konkret ging

Die Antragstellerin erhielt mit ihrer kleinen Tochter Leistungen, beantragte dann die Weiterbewilligung ab Juli 2016 und erklärte, es habe sich nichts geändert. Gleichzeitig lag eine anonyme Anzeige wegen Sozialmissbrauchs vor, die behauptete, sie sei zu einem Mann nach N-Stadt gezogen. Das Jobcenter verlangte deshalb Unterlagen – unter anderem zu den finanziellen Verhältnissen des Mannes – und bekam sie nicht. Daraufhin lehnte das Jobcenter die Weiterbewilligung ab.

Welche Indizien die Ermittlungen lieferten

Die Polizei ermittelte und kam zu dem Eindruck, dass die ursprüngliche Wohnung in A-Stadt kaum oder gar nicht genutzt wurde. Bei einer Durchsuchung in N-Stadt öffnete die Antragstellerin selbst die Tür, und sie sagte, das Kind schlafe oben – was wie ein gewöhnlicher Alltag wirkte.

Dazu kamen Hinweise aus sozialen Medien, etwa ein als Wohnort angegebenes N-Stadt und Fotos in sehr vertrauter Pose. Außerdem stellte sich heraus, dass mehrere Konten existierten, die gegenüber dem Jobcenter nicht vollständig angegeben worden waren.

Warum das Sozialgericht zunächst half

Das Sozialgericht Augsburg sprach den Antragstellern im Eilverfahren zunächst Geld zu, weil es die Lage als „offen“ bewertete. Es meinte, man wisse nicht sicher, ob wirklich eine eheähnliche Gemeinschaft vorliege und ob der Mann überhaupt finanziell helfen könne.

Deshalb entschieden die Richter für eine Art Übergangslösung per Folgenabwägung und bewilligten nur einen Teil des Bedarfs. Diese Hilfe war zudem an die Bedingung geknüpft, dass rechtzeitig Widerspruch eingelegt wird.

Warum das Landessozialgericht den Beschluss kippte

Das Bayerische Landessozialgericht hob die Entscheidung auf und lehnte die einstweilige Anordnung insgesamt ab. Es betonte, dass zuerst die objektiven Hinweistatsachen zählen und polizeiliche Ermittlungen dabei ein erhebliches Gewicht haben können.

Nicht immer gilt die Vermutungsregel

Die „Vermutungsregel“ des § 7 SGB II (etwa das Jahr Zusammenleben) sei nicht der Startpunkt, sondern nur eine Erleichterung – eine Gemeinschaft könne auch vorher anhand von Indizien festgestellt werden. Im Ergebnis sah das Gericht die Einstandsgemeinschaft als überwiegend wahrscheinlich an.

Das Gericht machte außerdem deutlich, dass im Eilverfahren die Beweislast für die Hilfebedürftigkeit bei den Antragstellern liegt. Wenn die Bedürftigkeit wegen fehlender Mitwirkung nicht geklärt werden kann, gibt es nach dieser Linie keine „Folgenabwägung“ zugunsten der Betroffenen.

Wer Unterlagen zu einer möglichen Bedarfsgemeinschaft verweigert, riskiert, dass Leistungen komplett ausbleiben. Das traf hier besonders, weil das Jobcenter die Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Mannes prüfen wollte und diese Informationen nicht kamen.

Keine akute Notlage für Unterkunft und Krankenversicherung gesehen

Bei Unterkunftskosten sah das Gericht keinen Eilbedarf, weil die Wohnung in A-Stadt nach den Ermittlungen nicht bewohnt wurde. Obdachlosigkeit hielt es ebenfalls nicht für glaubhaft, weil ein kostenloses Wohnen in N-Stadt faktisch möglich gewesen sei. Auch beim Krankenversicherungsschutz verneinte das Gericht eine akute Gefahr, weil in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest Notbehandlungen abgesichert bleiben. Damit fehlte aus Sicht des Gerichts zusätzlich der „Anordnungsgrund“, also die besondere Dringlichkeit für eine sofortige gerichtliche Regelung.

Was Betroffene aus dem Beschluss lernen können

Der Beschluss zeigt, wie schnell ein Verdacht auf Einstandsgemeinschaft zum zentralen Problem werden kann, wenn starke Indizien hinzukommen. Behörden und Gerichte schauen dann nicht nur auf Aussagen, sondern auf das Gesamtbild aus Wohnsituation, Alltagsspuren, Unterlagen und Verhalten.

Wer bei der Aufklärung nicht mitwirkt, gerät leicht in die Lage, dass Leistungen im Eilverfahren komplett scheitern. Gerade deshalb ist es wichtig, früh sauber zu dokumentieren, wie man tatsächlich wohnt und wirtschaftet.

So verhalten Sie sich, wenn das Jobcenter eine eheähnliche Gemeinschaft vermutet

Wenn das Jobcenter eine eheähnliche Gemeinschaft (Einstandsgemeinschaft) vermutet, reagieren Sie schnell und schriftlich. Warten Sie nicht ab, bis Leistungen gestoppt werden, denn im Streitfall müssen Sie Ihre Hilfebedürftigkeit plausibel machen.

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Sammeln Sie sofort Belege zu Ihrer tatsächlichen Wohnsituation und zu den finanziellen Verhältnissen, die das Jobcenter prüfen will. Wichtig ist: Es zählt nicht nur, was Sie behaupten, sondern was sich objektiv nachweisen lässt.

Wohnsitz und Lebensmittelpunkt belegen

Klären Sie als Erstes das Thema „Wohnsitz und Lebensmittelpunkt“. Legen Sie Nachweise vor, dass Sie die angegebene Wohnung tatsächlich bewohnen, etwa aktuelle Mietquittungen, Strom- oder Internetrechnungen, Nachweise über Einkäufe vor Ort, Arzttermine, Kita- oder Schulunterlagen und – wenn möglich – eine aktuelle Meldebescheinigung.

Wenn Sie sich häufig bei einer anderen Person aufhalten, erklären Sie das nachvollziehbar (zum Beispiel Besuch, Betreuung, Krankheit), ohne sich in Widersprüche zu verwickeln. Vermeiden Sie Formulierungen, die wie „Zusammenziehen durch die Hintertür“ wirken, etwa „kostenlos wohnen“ oder „er hilft mir beim Leben“, wenn es eigentlich nur um gelegentliche Unterstützung geht.

Trennen Sie Finanzen strikt und dokumentieren Sie diese Trennung, wenn Sie tatsächlich keine gemeinsame Wirtschaftsführung haben. Hilfreich sind getrennte Konten, keine Vollmachten, keine gemeinsame Kasse und keine regelmäßigen Überweisungen für laufende Lebenshaltungskosten.

Wenn Sie nur gelegentlich eingeladen werden, halten Sie das als Einzelfall und nicht als dauerhafte Versorgung dar. Gemeinsame Verträge (Miete, Strom, Handy, Versicherungen) und gemeinsame Anschaffungen sind starke Indizien für eine Einstandsgemeinschaft und sollten – wenn nicht vorhanden – auch so belegt werden.

FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was ist eine „eheähnliche Gemeinschaft“ im Bürgergeld?
Eine eheähnliche Gemeinschaft heißt im Recht meist „Einstandsgemeinschaft“: Zwei Menschen leben so zusammen, dass sie füreinander Verantwortung übernehmen und wirtschaftlich „aus einem Topf“ handeln. Es geht also nicht nur um eine Beziehung, sondern um ein gemeinsames Leben mit gegenseitigem Einstehen.

Dafür reichen Liebesbeziehung oder gelegentliche Übernachtungen allein nicht zwingend, aber sie können zusammen mit anderen Indizien ein Gesamtbild ergeben. Am Ende zählt die Gesamtwürdigung aller Umstände.

Reicht es, wenn ich sage „Wir sind nur Bekannte“?
Eine bloße Erklärung reicht oft nicht, wenn objektive Hinweise in eine andere Richtung zeigen. Gerichte schauen auf Alltagsspuren: Wo wird tatsächlich geschlafen, wo sind Kleidung, Spielsachen, Post, Einkäufe und Termine? Wenn polizeiliche Feststellungen oder andere Belege eine gemeinsame Haushaltsführung nahelegen, wird eine Schutzbehauptung schnell unglaubwürdig. Wer überzeugen will, braucht nachvollziehbare Belege und eine konsistente Darstellung.

Darf das Jobcenter Unterlagen vom möglichen Partner verlangen?
Ja, wenn das Jobcenter ausreichende Anhaltspunkte für eine Bedarfsgemeinschaft sieht, darf es zur Klärung auch Unterlagen zu Einkommen und Vermögen anfordern. Hintergrund ist, dass bei einer Einstandsgemeinschaft das Einkommen des Partners den Leistungsanspruch beeinflussen kann.

Wer die Klärung verhindert, riskiert, dass die Hilfebedürftigkeit als nicht nachgewiesen gilt. Wichtig ist, schriftlich zu reagieren und – wenn man Unterlagen nicht beibringen kann – nachvollziehbar zu erklären, warum.

Bekomme ich im Eilverfahren trotzdem Geld, wenn die Lage unklar ist?Nicht automatisch, denn im Eilverfahren müssen sowohl Dringlichkeit als auch ein wahrscheinlicher Anspruch gezeigt werden. Wenn die Bedürftigkeit wegen fehlender Mitwirkung nicht aufgeklärt werden kann, lehnen Gerichte häufig ab. Eine Folgenabwägung zugunsten der Betroffenen findet dann oft nicht statt, wenn die Unklarheit aus deren Sphäre stammt. Darum sind vollständige Nachweise und schnelle Reaktionen so entscheidend.

Was passiert mit Miete und Krankenversicherung, wenn das Jobcenter stoppt?
Bei der Miete hängt es davon ab, ob die Wohnung tatsächlich bewohnt wird und ob eine akute Kündigung oder Obdachlosigkeit droht, die sich ohne schnelle Hilfe nicht abwenden lässt. Beim Krankenversicherungsschutz ist in der gesetzlichen Krankenversicherung zumindest eine Basisabsicherung für akute Behandlungen typischerweise weiterhin möglich, auch wenn Beiträge offen sind.

Das ersetzt aber keine vollständige Absicherung, weshalb man schnell klären sollte, wie der Status konkret ist. Wer akute Risiken geltend macht, sollte sie mit Schreiben der Krankenkasse oder des Vermieters belegen.

Fazit

Der Beschluss zeigt, dass Jobcenter und Gerichte bei Verdacht auf Einstandsgemeinschaft stark auf objektive Indizien setzen – besonders, wenn Ermittlungen vorliegen. Wer Leistungen will, muss seine Hilfebedürftigkeit nachvollziehbar belegen und an der Aufklärung mitwirken, sonst kann selbst im Eilverfahren alles scheitern.

Aussagen wie „nur Bekannte“ helfen wenig, wenn Wohn- und Alltagsumstände etwas anderes nahelegen. Praktisch heißt das: früh dokumentieren, schriftlich reagieren und im Zweifel Beratung holen, bevor Leistungen wegbrechen.