Viele Rentnerinnen und Re sind frustriert und verรคrgert, weil sie den Zusicherungsbescheid fรผr den Extra-Rentenzuschlag noch nicht erhalten haben. Diese neue Leistung betrifft etwa drei Millionen Rentner in Deutschland, darunter Erwerbsminderungsrentner, Witwenrentner sowie Altersrentner, die nach einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente beziehen. Die Ungeduld und Unsicherheit sind groร, da viele Betroffene bislang keine Informationen von der Deutschen Rentenversicherung erhalten haben.
Wer hat Anspruch auf den Extra-Rentenzuschlag?
Der Extra-Rentenzuschlag ist eine Maรnahme, um Rentner zu unterstรผtzen, die wรคhrend ihrer Erwerbsminderungsrente erhebliche Abschlรคge hinnehmen mussten. Dies betrifft insbesondere diejenigen, deren Rentenbeginn in den Jahren 2001 bis 2018 lag.
Diese Personengruppe erlitt oft Abschlรคge von bis zu 10,8%, die sich negativ auf die Rentenhรถhe auswirken. Der Zuschlag soll diese finanziellen Nachteile teilweise ausgleichen.
Warum gibt es Verzรถgerungen bei der Zustellung der Zuschlagsbescheide?
Die Deutsche Rentenversicherung hat derzeit viele Aufgaben zu bewรคltigen, darunter die Bearbeitung der Zuschlagsbescheide und die Rentenerhรถhungen. Diese umfangreichen administrativen Aufgaben fรผhren zwangslรคufig zu Verzรถgerungen.
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Peter Knรถppel, Rechtsanwalt und Rentenberater aus Halle erklรคrte, dass bereits einige Rentner den Bescheid erhalten haben und ihre Zuschlรคge in Hรถhe von 7,5% berechnet wurden. Dennoch ist Geduld gefragt, da der Prozess der Bearbeitung Zeit in Anspruch nimmt.
Was sollten Betroffene tun, wenn sie ihren Bescheid nicht erhalten haben?
Peter Knรถppel rรคt zur Ruhe und Geduld. Sollte der Zuschlagsbescheid bis Ende Juli nicht zugestellt worden sein, empfiehlt er, die Rentenversicherung direkt anzuschreiben und nach dem Status zu fragen. Er betont jedoch, dass es wenig Sinn ergibt, bereits Anfang Juli nachzuhaken, da die Bearbeitung noch im Gange ist.
Warum erhalten einige Rentner den Zuschlag nicht?
Ein hรคufiges Missverstรคndnis betrifft den Anspruch auf den Zuschlag. Nur Rentner, deren Rentenbeginn zwischen 2001 und 2018 lag, sind anspruchsberechtigt. Personen, die ihre Rente vor 2001 oder nach 2018 angetreten haben, sind von dieser Regelung ausgeschlossen. Dies sorgt bei vielen fรผr Verwirrung und Frustration, da sie nicht verstehen, warum sie keinen Anspruch auf den Zuschlag haben.
Fazit: Geduld und Information sind entscheidend
Fรผr die vielen betroffenen Rentner heiรt es aktuell: Geduld bewahren. Die Rentenversicherung arbeitet daran, die Bescheide zuzustellen, und erste positive Rรผckmeldungen zeigen, dass der Prozess im Gange ist. Es kann auch sein, dass kein Anspruch auf den Rentenzuschlag besteht. Wer den Zuschlag erhรคlt, haben wir oben erwรคhnt.