Wird die Kindergrundsicherung beim Bürgergeld angerechnet?

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Jedes fünfte Kind in Deutschland gilt als arm. Die nun beschlossene Kindergrundsicherung soll Abhilfe schaffen. Doch gerade Bezieherinnen und Bezieher von Bürgergeld dürften die ersten Gesetzesentwürfe derzeit noch mit Skepsis betrachten. Ab 2025 soll die Kindergrundsicherung eingeführt werden. Noch sind nicht alle Eckpunkte im Detail bekannt. Es stellt sich aber die Frage, inwieweit die Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld angerechnet wird. Bleiben Mehrbedarfe davon unberührt?

Bis zu 636 Euro Kindergrundsicherung

Nach langem Ringen konnte sich die Ampel-Koalition endlich auf die Einführung einer Kindergrundsicherung einigen. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei bereits erarbeitet, muss aber noch von der Bundesregierung und dem Bundestag abgesegnet werden, schreibt das Bundesfamilienministerium auf seiner Website. Geplant ist eine Auszahlung ab 2025. Die Kindergrundsicherung soll aus zwei Teilen bestehen:

  1. Kindergarantiebetrag, den jedes Kind garantiert und ohne weitere Voraussetzungen bekommt.
  2. Kinderzusatzbetrag, dessen Höhe sich nach dem Einkommen der Eltern richten wird.

Zudem sollen alle kinderbezogenen Sozialleistungen in der Kindergrundsicherung gebündelt werden. Kindergeld, Kinderzuschlag, Kinderfreibetrag und der Regelsatz für Kinder sind damit – zumindest als einzelne Leistungen – Geschichte.

Deutlich weniger ist dagegen über die konkrete Höhe der Kindergrundsicherung bekannt. Bundesfamilienministerin Paus stellte zwar einen Maximalbetrag von 636 EUR monatlich pro Kind in Aussicht, beschlossen ist aber nach wie vor nichts.

Vergleich Bürgergeld und Kindergrundsicherung

Rund 2,4 Milliarden EUR sind bereits im Bundeshaushalt für die Kindergrundsicherung veranschlagt. Verglichen mit den bisherigen Bürgergeld-Regelsätzen für Kinder, ergibt sich für die Kindergrundsicherung folgendes Bild:

Alter der Kinder Regelsatz 2023 Regelsatz 2024 Kindergrundsicherung
Kinder von 14 bis 17 Jahren 420 EUR 471 EUR 636 EUR
Kinder von sechs bis 13 Jahren 348 EUR 390 EUR 557 EUR
Kinder bis 6 Jahre 318 EUR 357 EUR 530 EUR

Kindergrundsicherung wird angerechnet

Auf den ersten Blick wirkt die Kindergrundsicherung also tatsächlich wie eine deutliche Entlastung. Allerdings trügt der Schein: Wie auch aktuell das Kindergeld soll zumindest ein Teil der Kindergrundsicherung auf das Bürgergeld der Eltern angerechnet werden. Damit dürften die finaziellen Vorteile eher gering ausfallen.

Die vollen 636 EUR kommen in den Bürgergeld beziehenden Familien wohl nicht ganz an. Ob und wie viel letztendlich angerechnet wird, ist aber noch nicht klar und bleibt demnach abzuwarten.

Sonder- und Mehrbedarfe gelten weiterhin

Die Kindergrundsicherung soll nur den Regelsatzanteil der Kinder am Bürgergeld ersetzen. Sonder- und Mehrbedarfe, die unabhängig vom Regelsatz ausgezahlt werden, bleiben von der Reform also unberührt. Werden im Zuge der Kindergrundsicherung keine Sonder- und Mehrbedarfe gezahlt, empfehlen die Rechsanwälte der Kanzlei “Rightmart” einen Widerspruch einzulegen.

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