Widerspruch prüfen gegen einen Mahnbescheid bei Schulden

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Gläubiger versuchen mit allen Mitteln an die Außenstände heranzukommen. Ein gerichtliches Mahnverfahren soll Schuldner unter Druck setzen, damit diese – verbunden mit weiteren Kosten – die Außenstände zahlen. Oft sind die Gesamtforderungen allerdings nicht berechtigt.

Wenn ein Mahnbescheid oder Vollstreckungsbescheid von einem Gericht im Briefkasten landet, sollten Betroffene unbedingt handeln. Forderungen seitens eines Gläubigers sollten jedoch immer genau überprüft werden. Manchmal sind die Forderungen unberechtigt. Wichtig: Ein Gericht prüft nicht die Richtigkeit eines Anspruchs!

Mahnbescheid nach unbeachteten Rechnungen

Wer Mahnungen oder Inkassoschreiben nicht beachtet, muss damit rechnen, dass irgendwann ein gelber Brief seitens des Gerichts zugestellt wird. Bereits auf dieses Schreiben sollten Schuldner reagieren. “Ist die Forderung nicht berechtigt oder in der Höhe nicht richtig, sollte umgehend ein Widerspruch eingelegt werden”, berichtet Rechtsanwalt Cem Altug.

Formulare für einen Widerspruch werden von den Gerichten mit anbei geschickt. Ein solches Widerspruchsformular sollte innerhalb von zwei Wochen ausgefüllt und an das Gericht versandt sein.

Was tun bei einem Vollstreckungsbescheid

Wer auf diesen Brief noch immer nicht reagiert, wird einen Brief zur Vollstreckung erhalten (Vollstreckungsbescheid). Auch hier kann ein Widerspruch eingelegt werden. Allerdings wird nunmehr kein Formular für einen Widerspruch mit anbei geschickt.

Man muss also nunmehr den Widerspruch selbst verfassen. Auch hier gilt eine Frist von zwei Wochen nach Erhalt des Vollstreckungsbescheides. “Wer auch diese Frist verstreichen lässt, muss nun damit rechnen, dass der Vollstreckungsbeamte vor der Tür steht”, so der Anwalt.

Jeder kann Mahnbescheid bei Gericht beantragen

Im Grundsatz kann jeder, der offene Rechnungen oder Schulden eintreiben lassen will, einen Mahnbescheid bei Gericht beantragen. Ein Gericht prüft dabei nicht, ob die Forderung berechtigt ist.

Das Gericht erstellt einen Mahnbescheid, nachdem ein Gläubiger ein Formular ausgefüllt und die Gebühren bezahlt hat. Achtung: “Der Vollstreckungsbescheid wirkt wie ein Gerichtsurteil”, so Altug.

Widerspruch, wenn die Forderung ungerechtfertigt ist

Es ist demnach, vor allem wenn die Forderungen unberechtigt oder viel zu hoch sind, sehr wichtig, einen Widerspruch einzulegen. Wer dies nicht tut, muss mit einem rechtskräftigen Vollstreckungsbescheid rechnen. Vollstreckungsbeamte werden dann ungeachtet, ob die Forderungen berechtigt sind oder nicht, die vermeintlichen Schulden eintreiben.

Aber: Ein Widerspruch sollte natürlich nur dann eingelegt werden, wenn man sich ganz sicher ist, dass die Forderungen überhöht oder unberechtigt sind. Wurden beispielsweise bereits Forderungen beglichen, können Kontoauszüge mit dem Widerspruch an das Gericht versendet werden.

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Ehepartner nicht immer mitverantwortlich

Achtung: In den Mahnbescheiden werden häufig beide Ehepaare als Schuldner bezeichnet, obwohl nur einer von beiden die Schulden angehäuft hat. Hier ist es wichtig einen Widerspruch einzulegen, wenn tatsächlich nur ein Ehepartner die Schulden gemacht hat. So kann das Vermögen des Ehepartners geschützt werden.

Mahnzinsen oft überhöht

Ein Widerspruch kann auch nur gegen ein Teil der Forderung eingelegt werden. Daher sollten Betroffene immer auch die erhobenen Zinsen im Blick behalten. Denn “aus der Praxis wissen wir, dass zwar der eigentliche Hauptteil der Forderung korrekt ist, aber die Zinsen deutlich erhöht sind”. Ein Widerspruch kann sich daher gegen unzulässige Inkassokosten richten.

Eine Faustformel kann dabei helfen herauszufinden, ob die erhobenen Zinsen korrekt sind. Gläubiger ist es nur gestattet 5 Prozent Zinsen über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

Basiert die geforderte Schuld auf ein Immobilien-Darlehen, so liegt der aktuelle und konforme Zinssatz bei 2,5 Prozent über dem Basiszins. Auf der Internetseite der Bundesbank können die aktuellen Zinsen eingesehen werden.

Widerspruch nur dann einlegen, wenn Forderung falsch oder überhöht sind

Aber Achtung: Einen Widerspruch einzulegen, obwohl die Forderung oder der Zinssatz rechtens ist, macht keinen Sinn.

Im Gegenteil: Die Gegenseite wird dann sofort in das Klageverfahren gehen. Das ist mit weiteren hohen Kosten verbunden. Daher sollte ein Widerspruch immer auch gut überlegt sein. Ein spezialisierter Rechtsanwalt kann dabei helfen.

Wenn die Frist eines Widerspruchs verpasst wurde

Wer die Frist für einen Einspruch verpasst hat, weil er oder sie schwer erkrankt  oder verreist war, kann bei Gericht eine “Wiedereinsetzung in den vorigen Stand” beantragen. Das muss allerdings sofort passieren, nachdem der Hinderungsgrund weggefallen ist. Hierfür sollten Belege beigefügt werden, die den Grund belegen. Das können ein ärztliches Attest oder eine Hotelrechnung sein.

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