Weniger Eingliederungsmittel bei Hartz IV

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Eingliederungsmittel bei Hartz IV 2011: 6,9 bis 34,4 Prozent weniger als noch 2010

30.12.2010

Für das Haushaltsjahr 2011 werden den Jobcentern vom Bund 1,540 Milliarden Euro (24,8%) weniger Ausgabemittel für „Leistungen zur Eingliederung“ gemäß SGB II (Hartz IV) zugewiesen als im endenden Haushaltsjahr 2010, 4,660 Milliarden Euro statt 6,200 Milliarden Euro. Die den einzelnen Jobcentern vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales verordneten (relativen) Kürzungen reichen nach Berechnungen des Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe (BIAJ) von -6,9 Prozent beim Jobcenter Tuttlingen (Baden-Württemberg) bis -34,4 Prozent beim Jobcenter Rügen (Mecklenburg-Vorpommern). Auf Länderebene reichen die Kürzungen von -18,5 Prozent in Baden-Württemberg bis -30,2 Prozent in Mecklenburg-Vorpommern.

Wenn Sie wissen möchten, wofür das jeweilige Jobcenter diese Mittel einzusetzen beabsichtigt, erkundigen Sie sich vor Ort nach dem „Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2011“ und auch nach den beabsichtigten Umschichtungen zwischen dem Eingliederungs- und Verwaltungskostenbudget der Jobcenter. (Bremer Institut für Arbeitsmarktforschung und Jugendberufshilfe BIAJ)