Anwaltschaftliche Vertretungen immer schwieriger für Hartz IV-Betroffene
25.01.2013
Es wird für Hartz IV-Betroffene immer schwerer, einen spezialisierten und vor allem engagierten Sozialrechtsanwalt zu finden, um sich gegen Willkürhandlungen des Jobcenters zur Wehr zu setzen. Viele meinen, diese Situation sei künstlich so geschaffen. Denn während zum Beispiel Abmahnanwälte mit Hilfe ihrer Mandanten das Internet nach vermeintlichen Rechtsverstößen durchforsten und für oft nur einen Schriftverkehr Tausende von Euros kassieren, verdienen Sozialrechtsanwälte kaum mehr als eine minimale Aufwandspauschale.
Diese Erfahrung musste auch ein Rechtsanwalt aus Thüringen machen. In einem Beschwerdeverfahren stellte das Landessozialgericht Thüringen fest: Vertreter von Hartz IV Empfänger sollen nicht kostendeckend arbeiten können (Az. L 6 SF 1037/12 B). In dem Verfahren hatte der Anwalt einen Antrag auf Festsetzung seiner Gebühren im Prozesskostenhilfeverfahren gestellt. Für sechs aufwendig erstellte Schriftsätze beantragte dieser eine Verfahrensgebühr in Höhe von 465 Euro beantragt (Nr. 3204 VV-RVG). Ein in Anwaltskreisen eigentlich niedriger Betrag. Doch das Landessozialgericht Thüringen vertritt die Auffassung das die Gebühr Nr. 3501 VV-RVG einschlägig sei. Diese beträgt jedoch nur 87,50 Euro.
Fakt ist, dass sich leider immer weniger Anwälte finden lassen, die sich für derart niedrige Beträge engagiert Hartz IV Betroffene einsetzen. (wm)
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