Kein rückwirkendes Kindergeld mehr

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Achtung: Rückwirkend kann Kindergeld nicht mehr beansprucht werden

05.05.2017

Bisher ermöglicht der Paragraf 169 der Abgabenordnung, Kindergeld bis zu vier Jahre rückwirkend auszuzahlen. Das soll sich jetzt ändern. Der Finanzausschuss der Bundesregierung beschloss, Kindergeld nur noch sechs Monate im Nachhinein auszuzahlen.

Dieser Beschluss gehört zu einem Gesetzentwurf, der die Steuerumgehung bekämpfen soll. Die Bundesregierung begründete die Änderung damit, dass die Zahlung des Kindergeldes im laufenden Kalenderjahr die steuerliche Freistellung des Existenzminimum sichere.

Eine mehrjährige Rückwirkung sei unnötig, das Anträge auf Kindergeld regelmäßig zeitnah gestellt würden. Die Neuregelung solle Anreize für betrügerisches Verhalten reduzieren. Die Oppositionsparteien lehnten den Änderungsantrag ab, die Regierungskoalition stimmte zu. (Dr. Utz Anhalt)

Bild: Alexandra H. / pixelio.de

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