VdK fordert Änderungen bei der Riester-Rente
Nicht auf Grundsicherung anrechnen oder Freibetrag vorsehen
Der Präsident des Sozialverbands VdK Deutschland, Walter Hirrlinger, hat angesichts der wachsenden Altersarmut gefordert, künftig die Riester-Rente nicht mehr auf die soziale Grundsicherung im Alter anzurechnen oder zumindest einen Freibetrag einzuführen. "Menschen dürfen nicht das Gefühl haben, jahrelang umsonst vorgesorgt zu haben." Sowohl in die freiwillige Riester-Rente als auch in die Grundsicherung fließen Steuermittel. Nach gegenwärtiger Rechtslage wird die Riester-Rente mit der Grundsicherung verrechnet.
Hirrlinger: "Aufgrund unterbrochener Erwerbsbiographien und geringerer eigener Rentenbeitragszahlungen wächst für viele Menschen die Gefahr, von Altersarmut betroffen zu sein. Daher ist es paradox, die Einkünfte aus Riester-Renten weiterhin mit der Grundsicherung zu verrechnen."
Hier müsse eine Änderung erfolgen, "um die Vorsorgemaßnahmen heutiger und künftiger Generationen zu unterstützen und Armut im Alter frühzeitig entgegenzuwirken", sagte VdK-Chef Hirrlinger. Bestünden Bedenken gegen die volle Nichtanrechnung der Riester-Rente auf die Grundsicherung, so müsse auf jeden Fall ein entsprechender Freibetrag zustande kommen. (Sabine Kohls- 14.01.2008)
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