Steigende Stomkosten: Sozialtarif bei Hartz IV?

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Nächstes Jahr steigen die Stromkosten: Weitere finanzielle Belastungen für Hartz IV-Betroffene
Energie-Versorger verweigern zum Großteil einen Sozialtarif

Die großen Energieversorger haben eine erneute Erhöhung der Strompreise für das kommenden Jahr 2010 angekündigt. Die Stromkosten müssen vom laufenden Arbeitslosengeld II (ALG II) Regelsatz beglichen werden. Aus diesem Grund trifft die geplante Strompreis-Erhöhung vor allem Menschen, die sich in prekären Beschäftigungsverhältnissen befinden oder auf Hartz IV Leistungen angewiesen sind. Wie soll der karge ALG II Regelsatz dann noch ausreichen, zumal nicht davon auszu gehen ist, dass der ALG II Regelsatz 2010 angepasst wird.

Fast kein Stromanbieter bietet einen sogenannten Sozialtarif für Hartz IV Betroffene an. Einzig und allein der Stromkonzern "E.ON" bietet in seinen sechs Vertriebsgesellschaften ein Sozialtarif an. Der Rabatt wird in den Regionen unterschiedlich gewährt. Zwischen 70 und 108 Euro brutto im Jahr gewährt E.ON seinen Kunden einen Nachlass, wenn man berechtigt ist, einen Sozialtarif zu erhalten. Als Nachweis genügt es eine GEZ Befreiungs- Bescheinigung vorzulegen. Neben ALG II Empfängern können auch Studenten, Schüler mit Bafög Berechtigung und Bezieher von Altersgrundsicherung vom Sozialtarif profitieren.

Als Alternative bietet sich ebenfalls an, Strompreise und Gaspreise miteinander zu vergleichen. Vor allem kleinere und regionale Anbieter haben für das Jahr 2010 angekündigt, die Strompreise zu senken. Stromtarif Vergleiche und weitere Tipps kann man hier einsehen. Auch die Kosten für Gas sollte man mit einem Heizkosten Check vergleichen.

Die Bundesregierung unterstützt seit einiger Zeit ein Energiespraprojekt des Deutschen Caritas für einkommensschwache Haushalte. Hartz IV Betroffene können einen kostenlosen Stromparcheck in Anspruch nehmen. Mit dem „Stromspar-Check“ soll bundesweit eine sozial- mit einer umweltpolitischen Maßnahme verknüpft werden. Georg Cremer, Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes betont: „Die Schulung langzeitarbeitsloser Menschen stärkt deren Chancen auf dem Arbeitsmarkt; die Hilfe bei der Senkung der Stromkosten entlastet Haushalte mit geringen Einkommen.“ Bei einem "Stromsparcheck" soll Haushalten geholfen werden, rund 100 Euro im Jahr einsparen zu können.

Jahresendabrechnungen der Stromkosten: Was ist bei Nachzahlungs-Forderungen?
Zum Jahresanfang 2010 werden auch wieder die Jahresendabrechnungen der Energieversorger fällig. ALG II Betroffene können bei Stromkostennachzahlungen einen Antrag auf Gewährung eines Darlehens nach § 23 I SGB II zu stellen. Das ist allerdings eine "Kann-Leistung" der Arge. Voraussetzung ist hier, dass ein von den Regelleistungen umfasster Bedarf und nach den Umständen unabweisbarer Bedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts weder durch das Vermögen nach § 12 II Nr. 4 SGB II noch auf andere Weise gedeckt werden kann. Unabweisbar in diesem Sinn sind nach der sozialgerichtlichen Rechtsprechung zumindest etwaige Nachzahlungen aus der jährlichen Turnusrechnung bezüglich Strom. Strom gehört nach den Regelungen des SGB II zu dem von den Regelleistungen umfassten Bedarf, so dass für Stromnachzahlungen die ARGE eigentlich zu haften hat. Diese Haftung ist nach dem Gesetz allerdings nur darlehensweise ausgestaltet, so dass die durch ARGE übernommenen Beträge von den Betroffenen in Raten zurück zu erstatten sind. (26.12.2009)

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