Stadt verweigert behindertengerechte Wohnung

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Jobcenter Stuttgart verweigert behindertengerechte Wohnung: Rücktritt der Sozialbürgermeisterin gefordert

07.05.2012

Ein Fall in Stuttgart, der zeigt in welcher sozialer Kälte wir in Deutschland leben. Im Juni 2011 trennte sich ein Ehepaar in Stuttgart. Dies ist sicherlich nichts Ungewöhnliches und es kommt viele tausendmale vor. Bei der Ehefrau handelt es sich um eine 46 Jahre alte Frau, die zu 100 Prozent schwerbehindert ist, im Rollstuhl sitzt und Pflegestufe 1 ist. Zu diesem Zeitpunkt hatte sie ihren 13 Jahre alten Behindertenhund.

Die Stadt Stuttgart schickte vom Gesundheitsamt eine Sozialarbeiterin, um die notwendigen Dinge der Frau zu erledigen. Diese Mitarbeiterin boxte beim JobCenter Stuttgart für die schwerbehinderte Frau einen Hartz IV-Bescheid durch. In jedem Antrag gab die Frau an, dass sie nicht arbeitsfähig ist. Trotzdem wurde dem Antrag auf Hartz IV stattgegeben.

Seit Juni 2011 lebt diese Frau, die im Rollstuhl sitzt, in einer nicht-behindertengerechten Wohnung, im 1. Obergeschoss eines Hauses ohne Aufzug. Sie kann die Wohnung nicht verlassen. Sie kann sich kein Essen zubereiten, weil die Küche nicht behindertengerecht ist. Sie kann sich nicht baden, da es nur ein kleines Bad und eine sehr kleine Dusche gibt. Zweimal in der Woche kommt ein hauswirtschaftlicher Dienst vorbei, der Lebensmitteln einkauft und die Wohnung etwas reinigt. Da die Küche nicht behindertengerecht ist, kann die Frau kein Essen zubereiten und muss deswegen auf warme Mahlzeiten verzichten. Ihre eigene Post kann sie auch nicht holen, da diese sich im Erdgeschoss befindet.

Man kann sich vorstellen, wenn man einen Menschen so einsperrt, dass der mit der Zeit psychisch krank wird, da er sich in einer Isolation befindet. Die einzige Kommunikation der Frau nach Außen ist das Internet und das Telefon. Die Stadt Stuttgart wollte schon gleich am Anfang den Behindertenhund einschläfern bzw. den Hund der Frau wegnehmen, weil sie ihn angeblich nicht versorgen kann. Hätte sie eine Wohnung mit Aufzug, könnte sie ihr Leben weitgehend selbst gestalten und hätte mit ihrem Hund selbst gassi gehen können. Dafür hat man ja einen Begleithund. Nein, die Stadt kümmerte sich überhaupt nicht darum. Der Hund wurde nicht medizinisch versorgt (keine finanzielle Mitteln). Er ist leider gestorben. Die Frau lässt man derweil in dieser Wohnung regelrecht verrotten, sie kommt sich vor wie ein "Terrorist" vor, den man in Isolationshaft steckt. Sie hat mehrfach versucht, einen Aufzug vom JobCenter Stuttgart genehmigt zu bekommen, leider wurden alle Anträge abgelehnt. Lieber bezahlt die Stadt Stuttgart erhöhte Mietkosten, als eine bedarfsgerechte Wohnung die eventuell günstiger wäre, zu finanzieren. Das einzige Angebot für die 46-jährige Frau war, ein Platz im Altersheim. Als sie das ablehnte, versuchte man sie zu entmündigen, was zum Glück kein Erfolg hatte, da die Frau vollkommen psychisch normal ist. Sozialgerichtsklagen dauern in Stuttgart bis zu 2 Jahren.

Hiermit wir mittels einer Petition den Rücktritt der FDP-Sozialbürgermeisterin in Stuttgart, weil sie stellvertrentend für die schlimme Situation der Betroffenen verantwortlich ist. "Mit ihrem Verhalten diskriminiert sie behinderte Menschen in Stuttgart. Des Weiteren werden Menschen die anderen Menschen in Not helfen wollen als Querulant dargestellt." Hiermit fordern wir, dass die oben genannte behinderte Person eine für sie geeignete Wohnung erhält oder die Kosten des Maklers in Höhe von 1.000,- Euro von der Stadt Stuttgart erhält, damit dieser eine geeignete Wohnung suchen kann.

Uns ist bewusst, dass man durch die Rücktrittsforderung der Sozialbürgermeisterin das Problem nicht lösen kann, aber es erzeugt den solidarischen Druck von uns allen, damit der Frau in erster Linie geholfen wird, damit sie ein selbstbestimmtes würdevolles Leben führen kann. Ich bitte Euch die Petition zu unterzeichnen, damit geholfen werden kann. Wer die Petition unterstützen will, kann hier unterzeichnen. (Bernd Rudi KLumpp, Stuttgart)

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