Kirchensteuer trotz kleiner Rente: Dieser Abzug kommt überraschend

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Der Schreck kommt oft nicht beim Rentenbescheid, sondern später: Im Steuerbescheid taucht plötzlich Kirchensteuer auf – obwohl die Rente „doch schon wenig genug“ ist.

Der Mechanismus dahinter ist nüchtern, aber die Folgen sind konkret: Kirchensteuer entsteht nicht, weil jemand Rente bekommt, sondern weil Einkommensteuer anfällt. Wer diesen Zusammenhang übersieht, wundert sich jedes Jahr aufs Neue über eine Abgabe, die eigentlich vorhersehbar wäre.

Kirchensteuer wird nicht von der Rente abgezogen – aber sie kann trotzdem anfallen

Die gesetzliche Rente funktioniert nicht wie ein Gehalt mit monatlichem Kirchensteuerabzug. Ob Kirchensteuer entsteht, entscheidet sich erst über die steuerliche Gesamtbetrachtung. Die Kirchensteuer ist ein Zuschlag auf die festgesetzte Einkommensteuer. Fällt keine Einkommensteuer an, fällt in der Regel auch keine Kirchensteuer an.

Das ist der entscheidende Unterschied, der viele in die Irre führt: Nicht die Rente „löst Kirchensteuer aus“, sondern die Steuerpflicht.

Wann Rentner Kirchensteuer zahlen müssen

Kirchensteuer wird relevant, wenn aus allen Einkünften zusammen überhaupt Einkommensteuer entsteht. Das kann bei einer höheren Rente passieren – oder deutlich häufiger durch zusätzliche Einnahmen, die im Alltag zunächst harmlos wirken.

Ein typischer Fall: Eine Rentnerin liegt mit ihrer Rente allein unter der Steuergrenze. Dann kommen im selben Jahr eine kleine Betriebsrente und ein paar Monate Mieteinnahmen dazu. Das Finanzamt setzt Einkommensteuer fest – und damit steht auch Kirchensteuer im Bescheid. Nicht wegen der Betriebsrente als solcher, sondern weil die Gesamtsumme die Steuerpflicht auslöst.

Die steuerliche Behandlung der Rente selbst folgt den Regeln der Rentenbesteuerung; relevant sind unter anderem Rentenbeginn und steuerpflichtiger Anteil. Die Daten zur Rente werden an das Finanzamt übermittelt, die konkrete Steuerlast entsteht aber erst durch die Veranlagung.

Kirchensteuer trotz „keiner Steuererklärung“: der Bankabzug bei Kapitalerträgen

Der zweite Stolperstein trifft viele, die sich sicher fühlen: „Ich mache keine Steuererklärung, also kann da auch keine Kirchensteuer kommen.“ Genau hier kippt die Praxis, wenn Kapitalerträge im Spiel sind.

Wer Zinsen, Dividenden oder Fondsgewinne hat, landet oft im automatisierten Abzug: Banken können Kirchensteuer zusammen mit der Abgeltungsteuer berücksichtigen, weil die Religionszugehörigkeit dafür im sogenannten KiStAM-Verfahren abgefragt werden kann. Das Ergebnis wirkt für Betroffene paradox: Keine Steuererklärung, aber Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge.

Ein realistisches Beispiel: Ein Rentner zahlt auf seine Rente selbst keine Einkommensteuer, weil sie niedrig ist. Gleichzeitig liegen über Jahre Ersparnisse in Fonds. Sobald Ausschüttungen oder Gewinne anfallen und Abgeltungsteuer greift, kann auch Kirchensteuer automatisch mitlaufen – sichtbar auf der Jahressteuerbescheinigung der Bank.

Wie hoch ist die Kirchensteuer bei Rentnern?

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 8 Prozent oder 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer. Wichtig ist die Bezugsgröße: Nicht die Rentenhöhe ist die Rechengrundlage, sondern die Einkommensteuer, die das Finanzamt festsetzt.

Deshalb können schon kleine Steuerbeträge zu „kleiner“ Kirchensteuer führen – und umgekehrt kann ein Jahr mit zusätzlichen Einkünften den Zuschlag spürbar machen.

Besonderes Kirchgeld: Wenn die Ehe-Konstellation plötzlich entscheidend wird

Besonders heikel ist das Thema „besonderes Kirchgeld“. Es kann relevant werden, wenn nur ein Ehepartner Kirchenmitglied ist, gemeinsam veranlagt wird und das Einkommen überwiegend vom konfessionslosen Partner stammt. Für Betroffene fühlt sich das schnell wie eine Strafe an, obwohl das Kirchenmitglied selbst wenig oder kaum Einkommen hat.

Genau deshalb gehört dieser Punkt in jeden Artikel, der nicht nur beruhigen, sondern erklären will: In bestimmten Konstellationen wird nicht schlicht „Rente mal Prozentsatz“ gerechnet, sondern das Zusammenspiel aus Veranlagung, Ehemodell und Kirchenzugehörigkeit wird zur eigentlichen Stellschraube.

Warum das Thema gerade Rentner trifft

Im Ruhestand verändert sich die Einkommensmischung. Statt „ein Lohn“ treten Bausteine: gesetzliche Rente, betriebliche Altersversorgung, Kapitalerträge, Vermietung.

Genau diese Mischung sorgt dafür, dass Kirchensteuer mal jahrelang unsichtbar bleibt – und dann in einem einzelnen Jahr plötzlich auftaucht. Die Abgabe ist nicht neu. Neu ist oft nur der Moment, in dem Einkommensteuer entsteht oder der Bankabzug greift.

FAQ

Zahlen alle Rentner Kirchensteuer?
Nein. Kirchensteuer entsteht grundsätzlich nur, wenn Einkommensteuer festgesetzt wird – oder wenn bei Kapitalerträgen ein Abzug erfolgt, der Kirchensteuer mit berücksichtigt.

Ich habe nur eine kleine Rente. Warum steht Kirchensteuer im Steuerbescheid?
Meist, weil zusätzliche Einkünfte dazukamen: Betriebsrente, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge können die Einkommensteuer auslösen. Dann folgt die Kirchensteuer automatisch als Zuschlag.

Warum zieht die Bank Kirchensteuer ab, obwohl ich gar keine Steuererklärung mache?
Weil bei Kapitalerträgen häufig Abgeltungsteuer einbehalten wird und die Kirchensteuer darüber automatisiert mitlaufen kann.

Wird Kirchensteuer direkt von der gesetzlichen Rente abgezogen?
In der Regel nicht. Die Kirchensteuer entsteht typischerweise über die Einkommensteuerfestsetzung im Steuerbescheid, nicht über einen monatlichen Abzug wie beim Arbeitslohn.

Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Je nach Bundesland 8 oder 9 Prozent der festgesetzten Einkommensteuer.

Quellenhinweis

  • Deutsche Rentenversicherung (Informationen zur Besteuerung der Rente und Steuerdaten),
  • Bundeszentralamt für Steuern (Kirchensteuer auf Kapitalerträge/KiStAM),
  • Gesetze im Internet (EStG-Regelungen zum Kirchensteuerabzug auf Kapitalerträge),
  • Informationen der Kirchen und Landesfinanzverwaltungen zur Kirchensteuer und zum besonderen Kirchgeld.