Wer in Deutschland Bürgergeld bezieht, unterliegt einer sog. Erreichbarkeitanordnung. Das bedeutet, der Wohnort darf nur nach Antrag mit Zustimmung des Jobcenters verlassen werden, um beispielsweise in den Urlaub zu fahren. Länger als 3 Wochen Abwesenheit sind nicht erlaubt, bzw. dann erlischt der Bürgergeld-Anspruch.
Solche unwürdigen Regelungen kennen auch unsere europäischen Nachbarn. Was passiert, wenn man einfach nur sparen will, musste Marianne H. aus Dänemark erleben.
Grenznaher Einkauf wurde zum Verhängnis
Nur 350 Meter von der deutsch-dänischen Grenze entfernt wohnt Marianne H. Seit einiger Zeit muss sie aus gesundheitlichen Gründen die dänische Sozialhilfe beziehen. Um etwas Geld zu sparen, fuhr sie häufiger über die Grenze nach Deutschland, um in den grenznahen Supermärkten Lebensmittel einzukaufen.
Genau das wird ihr nun vom dänischen Sozialamt angelastet. Da sie Sozialleistungen (ähnlich wie in Deutschland “Bürgergeld”) bezieht, unterliegt sie der Pflicht, ihr Heimatland nicht ohne Zustimmung der Leistungsbehörde zu verlassen.
5 Monate Sanktionen für Betroffene
Weil aber die Behörde davon erfuhr, wurden ihr die Sozialhilfe-Leistungen für ganze fünf Monate als Sanktion stark gekürzt. Insgesamt verliert die Betroffene 37 000 Kronen (4975 Euro) innerhalb des sanktioniertem Zeitraums.
Gegenüber dem dänischen Blatt “Ekstra Bladet” sagte Marianne H: “Ich weiß nicht mehr weiter. Ich weiß nicht, wie ich meine Miete noch zahlen kann.”
Die Sozialleistungsregeln sind in Dänemark ähnlich wie Deutschland. Wer “dänische Hartz-IV-Leistungen” bezieht muss seine Arbeitskraft jederzeit zur Verfügung stellen.
Wer seinen Heimatort verlassen will, muss zuvor die Fahrt von der Behörde genehmigen lassen. Eine weitere Einschränkung besteht: Ein Verlassen darf nur maximal einmal im Monat genehmigt werden.
Marianne H. wusste allerdings nicht, dass das Einkaufen im Supermarkt in den Grenzregionen dazu gehört. “Das wusste ich nicht. Das ist doch total verrückt. Ich fahre nach Deutschland, weil ich so wenig Geld habe und dort die Lebensmittel etwas günstiger sind. Jetzt werde ich behandelt wie eine Kriminelle” klagt sie.
Behörde bemerkte Einkauf in Deutschland durch Kontoauszug
Das Sozialamt stieß auf Abbuchungen aus Deutschland, als die Betroffene ihre Kontoauszüge vorlegte. Marianne H. hatte in Deutschland mit ihrer Girokarte die Einkäufe bezahlt. Die Abbuchungen waren somit auf den Auszügen ersichtlich. Danach folgte der Sanktionsbescheid mit der 5-monatigen Kürzungsankündigung.
Nach dem Artikel im “Ekstra Bladet” meldeten sich viele weitere Betroffene, die ebenfalls den grenznahen Einkauf nutzten, um Kosten zu sparen. Auch ihnen wurden nun die Leistungen als Strafe gekürzt.
Noch viel mehr Betroffene
Kis N. und ihr Lebensgefährte Tommy T. zum Beispiel fuhren ebenfalls regelmäßig zum Einkaufen nach Deutschland. Die Einkäufe flogen ähnlich wie bei Marianne H. durch die Kontrolle der Kontoauszüge auf.
Gegenüber der Tageszeitung sagt sie: Wir wussten nicht, dass das nicht legal ist. Wir dachten, einmal im Monat könne man das Land verlassen. Hätten wir das gewusst, hätten wir nicht mit der Bankkarte, sondern in bar bezahlt. Wir haben der Behörde versucht zu erklären, dass wir diese Regel nicht kannten. Wir wollten nur billiger einkaufen.”
In Dänemark fordern nun die Sozialverbände die Regeln zu lockern. Allerdings wolle man sich dem Thema erst nach den Wahlen annehmen.
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