Selbstständige: Mindesthonorar statt Hartz IV

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Grüne fordern "Mindestlohn" für Selbstständige

08.01.2016

Viele Selbstständige müssen heute zusätzliche Hartz IV Leistungen beziehen. Viele werden selbstständig, weil sie auf dem regulären Arbeitsmarkt keinen Job mehr finden. Doch sich als Einzelkämpfer durchzubeißen ist sehr schwer. Denn immer wieder unterbietet die Konkurrenz den Preis und auch die Kunden sind kaum bereit, den Wert der geleisteten Arbeit im vollen Umfang zu zahlen. Einen interessanten Vorschlag haben nun die Die Grünen unterbreitet. Sie fordern ein „Mindesthonorar“ für Selbstständige, angelehnt an den Mindestlohn.

„Selbstständige dürften nicht zu Verlierern der digitalen Revolution am Arbeitsmarkt werden“, sagte stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im Bundestag, Kerstin Andreae. Aus diesem Grund würden die Grünen ein Mindesthonorar für Selbstständige, ähnlich wie bei dem gesetzlichen Mindestlohn für Arbeitnehmer, fordern. Denn etwa ein Viertel der Einzelselbstständigen bekomme weniger als 8,50 Euro Bruttostundenlohn, wie unlängst das Deutsche Institut für Wirtschaftsforschung berechnete.

In dem Positionspapier heißt es, Gewerkschaften und Arbeitgeber seien "gleichermaßen gefordert, Mindestarbeitsbedingungen und Honorare für Selbstständige in ihre Tarifabschlüsse einzubeziehen". Diese müssten parallel zu den Mindestlöhnen konzipiert werden. Zudem sollten Selbstständige regulär in die Renten-, Arbeitslosen-, und Krankenversicherungen einzahlen.

Mit diesem gesetzlichen Mindesthonorar könnte verhindert werden, dass eine große Zahl der Selbstständigen auf Hartz IV angewiesen wären. Schließlich müssten auch sie von ihrer Arbeit leben und sich gegen Krankheit, Arbeitslosigkeit und für das Alter absichern können. Fast jeder vierte Selbstständige falle nach Aufgabe seines Geschäfts sofort in Hartz IV. (sb)

Bild: ferkelraggae – fotolia

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