09.01.2016
Ein Lottogewinn ist steuerfrei und ein Segen für jeden Arbeitnehmer. Für Hartz IV Beziehende währt die Freude bei geringeren Gewinnen nicht lange. Denn das gewonnene Geld ist sogleich zerronnen und wird auf die laufenden Hartz IV Regelleistungen angerechnet. So erging es Dennis Krause, der 10.000 Euro kurz vor Weihnachten beim Keno-Spiel von Lotto gewann. Sogleich meldete sich das Jobcenter. In einem Bescheid rechnete die Behörde den Gewinn auf die kommenden 10 Monate um. Denn zunächst muss der 33-Jährige seinen Gewinn aufbrauchen.
Bislang bekam der Lottogewinner 746,81 Euro inklusive Mietkosten zuzüglich der rund 145 Euro Krankenversicherungsbeiträgen. Diese werden nun ebenfalls auf die nächsten zehn Monate angerechnet. Gegenüber dem Radiosender „Antenne Niedersachsen“ berichtete der vermeintliche Glückspilz von dem großen Reinfall.
Ist der Lotteriegewinn auch noch so gering, Hartz IV Betroffene müssen den gewonnenen Betrag beim zuständigen Jobcenter melden. Demnach wird der Gewinn vom darauffolgenden Hartz-IV Regelsatz wieder abgezogen. Das gilt auf alle Gewinne, die durch eine Teilnahme am Glücksspiel erzielt wurden. Jeder Betrag mindert damit den Bezug von Sozialleistungen, urteilte auch das Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen. Damit bestätigte das Gericht ein vorangegangenes Urteil des Sozialgerichts Detmolds (Aktenzeichen: L 19 AS 77/09).In diesem Fall hatte der Betroffene bei der „Aktion Mensch“ gerade einmal 500 Euro gewonnen. Auch dieser Betrag musste angerechnet werden. Selbst der Kauf des Lottoscheins kann nicht als Ausgabe geltend gemacht werden, wie das Gericht betonte. (sb)
Bild: stivog – fotolia
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