Der Behinderten-Pauschbetrag läuft oft jahrelang „einfach mit“ – bis plötzlich der Steuerbescheid kommt und die Entlastung fehlt. Seit 1. Januar 2026 kann genau das leichter passieren, weil bei Neufeststellungen und Änderungen nicht mehr der alte Papierweg im Vordergrund steht, sondern ein elektronisches Mitteilungsverfahren. Wer aus einem stabilen Bestandsfall heraus einen neuen Antrag stellt, wechselt damit häufig unbemerkt das System.
Inhaltsverzeichnis
Der typische Fall, der 2026 plötzlich Ärger macht
Eine Person hat einen Bescheid aus 2024, der Behinderten-Pauschbetrag wurde in den letzten Steuerbescheiden berücksichtigt. 2026 wird eine Neufeststellung beantragt, weil sich der Gesundheitszustand verschlechtert hat. Der neue Bescheid liegt vor – im nächsten Steuerbescheid fehlt der Pauschbetrag trotzdem.
Nicht, weil der Anspruch weg ist, sondern weil die elektronische Zuordnung nicht sauber funktioniert hat, häufig wegen einer fehlenden oder falschen Steuer-ID im Verfahren.
Behinderten-Pauschbetrag ab 2026: Was sich praktisch geändert hat
Für den Behinderten-Pauschbetrag gilt bei neuen Feststellungen und Änderungen grundsätzlich: Die Feststellungsbehörde übermittelt GdB und relevante Merkzeichen elektronisch an die Finanzverwaltung. Der klassische Reflex, den Bescheid zu kopieren und ans Finanzamt zu schicken, ist in Neufällen oft nicht mehr der verlässlichste Hebel.
Entscheidend ist die Zuordnung über die Steuer-ID. Wenn sie fehlt oder falsch erfasst wurde, kann die Mitteilung ins Leere laufen oder nicht eindeutig zugeordnet werden. Sichtbar wird das nicht in der Akte, sondern im Steuerbescheid: Der Pauschbetrag fehlt oder wird nicht automatisch angesetzt.
Warum alte Bescheide anders laufen als neue
Der Fallstrick liegt in einer Übergangslogik. Bescheide und Ausweise, die vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurden, funktionieren im Bestand häufig weiter, solange sie gültig sind und steuerlich bereits „eingespielt“ wurden.
Sobald jedoch eine Änderung oder Neufeststellung ab 2026 entschieden wird, rutscht der Vorgang typischerweise in das neue Verfahren – und damit in eine andere Nachweislogik. Genau daraus entsteht der überraschende Effekt, dass ein alter Bescheid steuerlich stabil lief, während ein neuer Bescheid zunächst „unsichtbar“ bleiben kann, wenn die elektronische Mitteilung nicht korrekt ankommt.
Neufeststellung oder Änderung: Warum der Unterschied trotzdem wichtig ist
Im Alltag wird beides oft gleich verwendet, praktisch ist beides aber heikel. Auch eine „Änderung“ wegen Verschlechterung ist regelmäßig keine Kleinigkeit, sondern eine neue Bewertung auf aktueller Aktenlage. Wer den Antrag stellt, sollte deshalb so planen, als würde der Fall neu geprüft – und die Unterlagen vorab so bündeln, dass die Verschlechterung nachvollziehbar belegt ist.
Alarmzeichen: Daran erkennen Betroffene, dass etwas schiefgelaufen ist
Ein Problem ist wahrscheinlich, wenn der Behinderten-Pauschbetrag im Steuerbescheid fehlt, obwohl ein neuer Bescheid vorliegt, oder wenn der Pauschbetrag nach Jahren stabiler Berücksichtigung plötzlich verschwindet, nachdem eine Neufeststellung oder Änderung gelaufen ist. Ebenfalls kritisch wird es immer dann, wenn unklar ist, ob die Steuer-ID im Verfahren korrekt erfasst wurde.
In diesen Situationen ist der erste Schritt oft nicht „noch eine Kopie ans Finanzamt“, weil Papier eine fehlende oder falsch zugeordnete elektronische Mitteilung meist nicht zuverlässig ersetzt. Zuerst muss geklärt werden, ob die Mitteilung korrekt ausgelöst und zugeordnet wurde.
Wann ein Änderungsantrag wirklich sinnvoll ist
Ein Antrag lohnt sich vor allem dann, wenn der Nutzen realistisch spürbar ist. Das ist typischerweise der Fall, wenn ein klarer Sprung plausibel erscheint, etwa eine höhere GdB-Stufe oder ein relevantes Merkzeichen, das bislang fehlt und in der Praxis tatsächlich Vorteile bringt.
Genauso entscheidend ist die Beleglage: Ohne aktuelle, klare Befunde wird es häufig zäh, dann kommt entweder keine Verbesserung heraus oder der Gewinn ist kleiner als erwartet.
Wer einen alten, noch gültigen Bescheid hat und bei dem der Pauschbetrag seit Jahren zuverlässig berücksichtigt wird, sollte den Bestandsvorteil bewusst in die Rechnung einbeziehen. Der Fall läuft bereits, und mit einer Neufeststellung startet man ein neues Verfahren und wechselt den Nachweisweg.
Außerdem gehört das Risiko einer Neubewertung zur Wahrheit: Eine Neufeststellung ist nicht nur Chance, sie kann auch dazu führen, dass die Einstufung anders ausfällt als erwartet. Wer nur einen kleinen Vorteil erhofft, hat deshalb oft ein schlechtes Verhältnis von Gewinn zu Risiko.
Seit 2026 kommt ein weiterer Pflichtpunkt hinzu: Vor dem Antrag sollte klar sein, dass die Steuer-ID korrekt im Verfahren erfasst ist. Ein Zahlendreher kann genügen, damit der Pauschbetrag später im Steuerbescheid fehlt und der Vorgang nachgearbeitet werden muss.
Was tun, wenn der Pauschbetrag trotz neuem Bescheid nicht im Steuerbescheid steht?
Entscheidend ist die Reihenfolge. Zuerst sollte der Steuerbescheid geprüft werden: Steht der Behinderten-Pauschbetrag drin oder fehlt er? Fehlt er, sollte als nächstes bei der Feststellungsbehörde geklärt werden, ob die elektronische Mitteilung erfolgt ist und ob die Steuer-ID korrekt erfasst wurde.
Sobald die Zuordnung sauber ist, lässt sich der Steuerfall über die üblichen Korrekturwege nachziehen, je nach Lage etwa über Einspruch oder eine Änderung. Wichtig ist dabei, die Fristen aus dem Steuerbescheid nicht verstreichen zu lassen.
Fazit: Der größte Fehler ist, 2026 wie 2025 zu handeln
Der Systemwechsel trifft vor allem Menschen, bei denen bislang alles problemlos durchlief. Solange ein alter Bescheid im Bestand funktioniert, ist ein Änderungsantrag nur dann stark, wenn der Nutzen klar ist und die Unterlagen das hergeben. Wer neu beantragt, muss den elektronischen Weg mitdenken – und die Steuer-ID als Pflichtpunkt behandeln. Dann kommt der höhere GdB nicht nur auf dem Papier an, sondern auch im Steuerbescheid.
FAQ
Gilt ab 2026 „nur noch elektronisch“?
Für neue oder geänderte Feststellungen ist die elektronische Mitteilung der zentrale Weg. Bestandsnachweise können im Einzelfall weiterhin funktionieren, solange sie gültig sind und keine neue Änderung dazwischenkommt.
Was zählt als „alter Bescheid“?
Ein Bescheid oder Ausweis, der vor dem 1. Januar 2026 ausgestellt wurde und im Bestand weiterläuft.
Warum ist die Steuer-ID so entscheidend?
Weil die elektronische Mitteilung ohne korrekte Zuordnung ins Leere laufen kann. Dann fehlt der Pauschbetrag im Steuerbescheid, obwohl ein neuer Bescheid existiert.
Lohnt sich eine Neufeststellung nur wegen Steuern?
Oft nur, wenn ein deutlicher Sprung realistisch ist. Wenn es zusätzlich um Nachteilsausgleiche außerhalb der Steuer geht, kann sich der Antrag auch unabhängig vom Pauschbetrag rechnen.
Woran erkenne ich den Fehler sofort?
Wenn der Behinderten-Pauschbetrag im Steuerbescheid fehlt oder nach einer Neufeststellung plötzlich nicht mehr auftaucht, obwohl er vorher berücksichtigt wurde.



