Wer eine Schwerbehinderung hat, hat die Möglichkeit, früher in Rente zu gehen. Aber welche Bedingungen müssen erfüllt sein, und wie wirkt sich das auf die Rente aus?
Renteneintrittsalter für Menschen mit Schwerbehinderung
Grundsätzlich hängt das Renteneintrittsalter davon ab, wann eine Person geboren wurde. Für Menschen, die ab 1964 geboren sind, liegt das reguläre Rentenalter bei 67 Jahren.
Schwerbehinderte können jedoch bereits mit 65 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen. Diese Regelung ermöglicht es Betroffenen, den Ruhestand früher anzutreten, sofern eine anerkannte Schwerbehinderung vorliegt.
Abschläge bei früherem Renteneintritt
Wer früher als mit 65 Jahren in Rente gehen möchte, muss Abschläge in Kauf nehmen. Für jeden Monat, den die Rente vor dem regulären Rentenalter beginnt, reduziert sich die monatliche Rente um 0,3 Prozent.
Dies gilt lebenslang. Maximal können bei Schwerbehinderung bis zu 10,8 Prozent der Rente gekürzt werden, wenn man drei Jahre früher in den Ruhestand geht.
Voraussetzungen für eine vorzeitige Rente
Um früher in Rente gehen zu können, müssen schwerbehinderte Menschen eine Mindestversicherungszeit von 35 Jahren vorweisen. Diese sogenannte Wartezeit umfasst neben Pflichtbeiträgen aus einer versicherungspflichtigen Beschäftigung oder Selbstständigkeit auch Zeiten der Kindererziehung, Pflege von Angehörigen oder Zeiten der Arbeitslosigkeit, in denen Leistungen wie Arbeitslosengeld bezogen wurden.
Auch freiwillige Beiträge zur Rentenversicherung werden angerechnet.
Definition und Nachweis der Schwerbehinderung
Als schwerbehindert gilt, wer einen Grad der Behinderung von mindestens 50 hat. Dies wird durch das zuständige Versorgungsamt festgestellt und kann durch einen Schwerbehindertenausweis nachgewiesen werden. Wichtig ist, dass die Schwerbehinderung bereits zum Rentenbeginn vorliegt, da eine nachträgliche Feststellung keine Rückwirkung auf den Rentenanspruch hat.
Jahrgangsabhängige Regelungen
Für die Jahrgänge zwischen 1952 und 1963 wurden die Altersgrenzen für einen abschlagsfreien Renteneintritt schrittweise angehoben. Für Menschen mit Schwerbehinderung, die 1958 geboren wurden, liegt die Grenze für eine abschlagsfreie Rente beispielsweise bei 64 Jahren, während sie für den Jahrgang 1964 bereits 65 Jahre beträgt.
Wer dennoch schon mit 61 Jahren in Rente gehen möchte, muss Abschläge von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge betreffen vor allem ältere Jahrgänge, während für jüngere Betroffene das Rentenalter weiter nach hinten verschoben wird.
Jahrgang | Rentenbeginn (abschlagsfrei) | Rentenbeginn (mit Abschlägen) |
1958 | 64 | 61 |
1959 | 64 Jahre, 2 Monate | 61 Jahre, 2 Monate |
1960 | 64 Jahre, 4 Monate | 61 Jahre, 4 Monate |
1961 | 64 Jahre, 6 Monate | 61 Jahre, 6 Monate |
1962 | 64 Jahre, 8 Monate | 61 Jahre, 8 Monate |
1963 | 64 Jahre, 10 Monate | 61 Jahre, 10 Monate |
1964 | 65 | 62 |
Keine Rente mit 61 ohne Abschläge möglich
Ein Renteneintritt mit 61 Jahren ohne Abschläge ist für schwerbehinderte Menschen nicht möglich. Zwar gibt es die Möglichkeit, früher in den Ruhestand zu gehen, dies ist jedoch mit finanziellen Einbußen verbunden.
Die genaue Höhe der Rente und die möglichen Abschläge hängen vom Geburtsjahrgang und den individuellen Beitragszeiten ab. Wer die Option der vorzeitigen Rente in Betracht zieht, sollte sich daher frühzeitig informieren und beraten lassen, um die bestmögliche Entscheidung für die eigene finanzielle Zukunft zu treffen.
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