Bürgergeld: Jobcenter-Inkasso verfolgen Minderjährige

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Die Inkasso-Stellen der Jobcenter machen auch vor Minderjährigen nicht halt: Was läuft hier schief?

In Deutschland wird das Bürgergeld immer wieder diskutiert und kontrovers bewertet. Doch abseits der “großen Debatten” gibt es Entwicklungen, die oft unterhalb der öffentlichen Wahrnehmung bleiben.

Eine solche Entwicklung betrifft die Praxis der Jobcenter, Rückforderungen von Bürgergeld auch an minderjährige Familienmitglieder zu stellen. Dies hat schwerwiegende Folgen für die betroffenen Kinder und ihre Familien. Warum ist das so?

Warum entstehen Rückzahlungsforderungen?

Die Jobcenter legen die Höhe der Bürgergeldzahlungen in der Regel für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten im Voraus fest. In dieser Zeit können sich jedoch die Lebensumstände der Empfänger erheblich ändern.

Zum Beispiel kann ein bisher erwerbsloser Bürgergeldbezieher eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder eine Teilzeitkraft mehr verdienen, etwa durch Überstunden, als ursprünglich prognostiziert. Diese Veränderungen führen dazu, dass die ursprünglich festgesetzten Bürgergeldbeträge nachträglich angepasst werden müssen und es zu Rückzahlungsforderungen kommt.

Wer ist von den Rückforderungen betroffen?

Besonders problematisch wird es, wenn Rückforderungen bei Familien anfallen. Diese werden nicht zentral an eine Person gestellt, sondern auf die einzelnen Familienmitglieder aufgeteilt.

Somit werden auch minderjährige Kinder als Schuldner geführt. Das bedeutet, dass viele Kinder bei den Jobcentern verschuldet sind, ohne dass sie selbst Einfluss auf die Höhe der erhaltenen Gelder hatten.

Wie agiert die zentrale Inkassostelle der Jobcenter?

Bis Ende 2022 hat die zentrale Inkassostelle der Jobcenter die Schulden der Kinder in regelmäßigen Abständen bei den Eltern eingefordert und sich erst direkt an die Kinder gewandt, wenn diese volljährig wurden.

Zu diesem Zeitpunkt wurde dann geprüft, ob die nun Erwachsenen die Schulden begleichen können. Hatten sie Vermögen, wurde dieses gegebenenfalls durch den Gerichtsvollzieher oder durch Lohn- oder Kontopfändungen eingezogen.

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Welche Gesetzesänderungen wurden vorgenommen?

Um dieser Praxis entgegenzuwirken, hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2023 eine Regelung eingeführt, nach der volljährig gewordene Kinder nur dann an die Jobcenter bezahlen müssen, wenn ihr Vermögen „bei Eintritt der Volljährigkeit den Betrag von 15.000 Euro übersteigt“. Diese Regelung sollte verhindern, dass junge Erwachsene unverhältnismäßig belastet werden.

Was passiert jetzt mit den minderjährigen Kindern?

Die zentrale Inkassostelle der Jobcenter hat jedoch einen Weg gefunden, die neuen gesetzlichen Regelungen zu umgehen. Sie wartet nicht mehr bis zur Volljährigkeit der Kinder, sondern schickt bereits minderjährigen Kindern den Gerichtsvollzieher ins Haus.

Da die 15.000-Euro-Regelung nur für Volljährige gilt, werden minderjährige Kinder nach wie vor vollumfänglich zur Kasse gebeten. Diese Praxis stellt eine immense psychische Belastung für die betroffenen Kinder und ihre Eltern dar.

Welche Folgen hat das für die betroffenen Familien?

Für die betroffenen Kinder und ihre Eltern bedeutet dies eine erhebliche psychische Belastung. Gerichtsvollzieher, die im Haus erscheinen, um Forderungen einzutreiben, sind eine bedrohliche Erfahrung, die insbesondere für Kinder traumatisierend sein kann.

Aber auch die Gerichtsvollzieher selbst stehen vor einer schwierigen Situation, wenn sie gegen Minderjährige vorgehen müssen.

Was muss der Gesetzgeber jetzt tun?

Die aktuelle Praxis zeigt deutlich, dass die bestehende Regelung Lücken aufweist und zu ungewollten Konsequenzen führt. Der Gesetzgeber muss dringend handeln und das Bürgergeldgesetz so anpassen, dass auch minderjährige Kinder vor solchen Forderungen geschützt werden. Es bedarf einer klaren Regelung, die sicherstellt, dass Kinder nicht für finanzielle Verpflichtungen ihrer Familien haften müssen. Hierbei sollte der Schutz der Minderjährigen und ihrer psychischen Gesundheit im Vordergrund stehen.

Dringender Handlungsbedarf

Die derzeitige Situation zeigt, dass die gesetzlichen Bestimmungen zum Bürgergeld überarbeitet werden müssen. Der Schutz von Minderjährigen vor Inkassoverfahren und Gerichtsvollziehern sollte höchste Priorität haben.

Der Gesetzgeber ist gefordert, hier schnellstmöglich tätig zu werden und klare, kindgerechte Regelungen zu schaffen. Nur so kann verhindert werden, dass Kinder und ihre Familien unnötigen psychischen Belastungen ausgesetzt werden.