Schuldenerlass bei Krankenkassen möglich

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Neuer Krankenkassen-Schuldenerlass

25.09.2013

Der Erlass der gesetzlichen Krankenkassen zur „Beseitigung finanzieller Überforderung bei Beitragsschulden“ ist nun veröffentlicht worden. Mit diesem Erlass sollen Schuldner die Möglichkeit erhalten, Beitragsrückstände erlassen zu bekommen.

Der Erlass beinhaltet zum Beispiel, dass alle Versicherte, deren Versicherungspflicht ab dem ersten August bis zum 31. August 2013 festgestellt wurde, die in der Zeit zwischen Anfang der Versicherungspflicht (frühestens 1. April 2007) und der (auch verspäteten) Meldung bei der Krankenkasse angefallen sind, zusätzlich auch die Säumniszuschläge, zu erlassen sind.

Das bedeutet demnach auch, dass der erhöhte Schuldenzuschlag von etwa 5 Prozent je Monat (gerechnet auf das Jahr 60 Prozent) wegfällt und auch der Säumniszuschlag entfällt. Generell soll nunmehr ein Säumniszuschlag von 5 Prozent gelten. Nach Angaben des Sozialberaters Harald Thome (Tacheles e.V.) werden „noch nicht gezahlten Säumniszuschläge werden in Höhe der Differenz zwischen dem bis zum 31. Juli 2013 geltenden erhöhten und dem regulären Säumniszuschlag erlassen.“

Alle Betroffenen sollten bis spätestens Ende diesen Jahres die Möglichkeit wahrnehmen, die Schulden bei Rückkehr in die Krankenkasse erlassen zu bekommen. So schreibt auch das Bundesgesundheitsministerium in einer amtlichen Veröffentlichung: „Diese Personen sollten sich bis zum 31. Dezember 2013 bei der Krankenkasse melden, sie bekommen die Beitragsschulden für zurückliegende Zeiträume sowie die Säumniszuschläge erlassen und können ihre Versicherungspflicht erfüllen.“ Weiteres erfahren Sie hier, hier und auch hier. (sb)

Bild: GG-Berlin / pixelio.de