Gewitter, Starkregen und Sturm โ besonders in den sรผdlichen Regionen Deutschlands waren diese Wetterphรคnomene in letzter Zeit vermehrt prรคsent und haben erhebliche Schรคden verursacht.
In besonders dramatischen Situationen, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wird, kรถnnen betroffene Haushalte finanzielle Entlastung erhalten.
In solchen Fรคllen entfรคllt der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) fรผr ARD, ZDF und Deutschlandradio vorรผbergehend. Aber welche Voraussetzungen mรผssen erfรผllt sein, um diese Befreiung zu erlangen und wie lange gilt sie?
Voraussetzungen fรผr die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erhalten, mรผssen bestimmte Bedingungen erfรผllt sein.
Die beitragspflichtigen Wohnungen, Betriebsstรคtten oder Kraftfahrzeuge mรผssen aufgrund von Hochwasserschรคden nicht mehr nutzbar sein. Gebรผhrenzahlende kรถnnen dann eine Abmeldung ihres Kontos beim Beitragsservice beantragen.
GEZ-Befreiung im Katastrophenfall: So geht’s
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen und nach festgelegten Regeln:
- Vorรผbergehende Nichtnutzbarkeit: Sind Wohnung, Betriebsstรคtte oder Auto nur vorรผbergehend nicht nutzbar, besteht die Mรถglichkeit, das Beitragskonto fรผr diesen Zeitraum befristet abzumelden. Ein einfacher Anruf bei der Hotline des Beitragsservice reicht aus. Die Hotline ist fรผr 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr erreichbar: 01806-99955510. Alternativ kann auch das Online-Formular des Beitragsservices genutzt werden. Hierbei ist der Punkt “sonstige Grรผnde” auszuwรคhlen.
- Komplette Zerstรถrung: Wurden die Wohnung, Betriebsstรคtte oder das Fahrzeug vollstรคndig zerstรถrt und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht komplett. Eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice genรผgt, um das Beitragskonto umgehend abzumelden.
Abmeldung vom Rundfunkbeitrag auch rรผckwirkend mรถglich
Eine dauerhafte Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist ohne Nachweise mรถglich, jedoch prรผft der Beitragsservice anhand offizieller behรถrdlicher Informationen, ob die gemeldete Adresse tatsรคchlich betroffen ist.
Eine rรผckwirkende Abmeldung ist bis zu sechs Monate rรผckwirkend zum 1. Juni 2024 mรถglich. Dies kann schriftlich oder รผber das Online-Formular geschehen.
Eventuell zu viel gezahlte Beitrรคge werden erstattet. Zudem besteht die Mรถglichkeit, einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren.
Wann ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag generell mรถglich?
Nicht nur im Katastrophenfall kรถnnen Bรผrgerinnen und Bรผrger von den Rundfunkgebรผhren befreit werden. Es gibt mehrere soziale und finanzielle Grรผnde, die eine Befreiung rechtfertigen.
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Rundfunkbeitrag: Unterschied zwischen Abmeldung und Befreiung
Wรคhrend die Abmeldung des Rundfunkbeitrags vor allem bei Katastrophenfรคllen zur Anwendung kommt, gibt es auch die Mรถglichkeit der zeitweisen Befreiung von der Zahlung. Dies betrifft insbesondere Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Dazu gehรถren unter anderem:
- Empfรคngerinnen und Empfรคnger von Bรผrgergeld (Befreiungsgrund 403 b)
- Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (Befreiungsgrund 401)
- Personen, die auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen sind (Befreiungsgrund 402)
- Studierende, die BAfรถG oder andere Ausbildungsfรถrderungen erhalten und nicht bei den Eltern wohnen (Befreiungsgrรผnde 405 a, b, c)
- Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (Befreiungsgrund 404)
- Empfรคnger von Blindenhilfe (Befreiungsgrund 410)
- Bezieher von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Befreiungsgrund 407)
- Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder als Leistung der Kriegsopferfรผrsorge erhalten (Befreiungsgrund 407)
- Bezieher von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (Befreiungsgrund 408)
- Menschen, denen aufgrund einer Pflegebedรผrftigkeit ein Freibetrag anerkannt wird (Befreiungsgrund 408)
- Volljรคhrige, die im Rahmen einer Leistungsgewรคhrung in einer stationรคren Einrichtung leben (Befreiungsgrund 409)