Gewitter, Starkregen und Sturm – besonders in den südlichen Regionen Deutschlands waren diese Wetterphänomene in letzter Zeit vermehrt präsent und haben erhebliche Schäden verursacht.
In besonders dramatischen Situationen, in denen der Katastrophenfall ausgerufen wird, können betroffene Haushalte finanzielle Entlastung erhalten.
In solchen Fällen entfällt der Rundfunkbeitrag (ehemals GEZ) für ARD, ZDF und Deutschlandradio vorübergehend. Aber welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um diese Befreiung zu erlangen und wie lange gilt sie?
Voraussetzungen für die Befreiung vom Rundfunkbeitrag
Um eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag zu erhalten, müssen bestimmte Bedingungen erfüllt sein.
Die beitragspflichtigen Wohnungen, Betriebsstätten oder Kraftfahrzeuge müssen aufgrund von Hochwasserschäden nicht mehr nutzbar sein. Gebührenzahlende können dann eine Abmeldung ihres Kontos beim Beitragsservice beantragen.
GEZ-Befreiung im Katastrophenfall: So geht’s
Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag erfolgt unter bestimmten Voraussetzungen und nach festgelegten Regeln:
- Vorübergehende Nichtnutzbarkeit: Sind Wohnung, Betriebsstätte oder Auto nur vorübergehend nicht nutzbar, besteht die Möglichkeit, das Beitragskonto für diesen Zeitraum befristet abzumelden. Ein einfacher Anruf bei der Hotline des Beitragsservice reicht aus. Die Hotline ist für 20 Cent pro Anruf aus allen deutschen Netzen von Montag bis Freitag zwischen 7 und 19 Uhr erreichbar: 01806-99955510. Alternativ kann auch das Online-Formular des Beitragsservices genutzt werden. Hierbei ist der Punkt “sonstige Gründe” auszuwählen.
- Komplette Zerstörung: Wurden die Wohnung, Betriebsstätte oder das Fahrzeug vollständig zerstört und sind nicht mehr zu gebrauchen, endet die Beitragspflicht komplett. Eine kurze schriftliche Mitteilung an den Beitragsservice genügt, um das Beitragskonto umgehend abzumelden.
Abmeldung vom Rundfunkbeitrag auch rückwirkend möglich
Eine dauerhafte Abmeldung vom Rundfunkbeitrag ist ohne Nachweise möglich, jedoch prüft der Beitragsservice anhand offizieller behördlicher Informationen, ob die gemeldete Adresse tatsächlich betroffen ist.
Eine rückwirkende Abmeldung ist bis zu sechs Monate rückwirkend zum 1. Juni 2024 möglich. Dies kann schriftlich oder über das Online-Formular geschehen.
Eventuell zu viel gezahlte Beiträge werden erstattet. Zudem besteht die Möglichkeit, einen Zahlungsaufschub zu vereinbaren.
Wann ist eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag generell möglich?
Nicht nur im Katastrophenfall können Bürgerinnen und Bürger von den Rundfunkgebühren befreit werden. Es gibt mehrere soziale und finanzielle Gründe, die eine Befreiung rechtfertigen.
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Rundfunkbeitrag: Unterschied zwischen Abmeldung und Befreiung
Während die Abmeldung des Rundfunkbeitrags vor allem bei Katastrophenfällen zur Anwendung kommt, gibt es auch die Möglichkeit der zeitweisen Befreiung von der Zahlung. Dies betrifft insbesondere Menschen, die Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören unter anderem:
- Empfängerinnen und Empfänger von Bürgergeld (Befreiungsgrund 403 b)
- Bezieher von Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem SGB XII und dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) (Befreiungsgrund 401)
- Personen, die auf Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung angewiesen sind (Befreiungsgrund 402)
- Studierende, die BAföG oder andere Ausbildungsförderungen erhalten und nicht bei den Eltern wohnen (Befreiungsgründe 405 a, b, c)
- Menschen, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen (Befreiungsgrund 404)
- Empfänger von Blindenhilfe (Befreiungsgrund 410)
- Bezieher von Pflegegeld nach landesgesetzlichen Vorschriften (Befreiungsgrund 407)
- Personen, die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge erhalten (Befreiungsgrund 407)
- Bezieher von Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz (Befreiungsgrund 408)
- Menschen, denen aufgrund einer Pflegebedürftigkeit ein Freibetrag anerkannt wird (Befreiungsgrund 408)
- Volljährige, die im Rahmen einer Leistungsgewährung in einer stationären Einrichtung leben (Befreiungsgrund 409)
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.