GEZ: Amtsrichter sagt, dass Klagen gegen den Rundfunkbeitrag erfolgreich sein könnten

Lesedauer 2 Minuten

Im letzten Jahr hatte eine Kammer des Bundesverfassungsgerichts eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen allerdings dabei wegweisende Aussagen über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk getroffen, die wiederrum Möglichkeiten eröffenen, gegen den Rundfunkbeitrag (früher GEZ) zu klagen.

Das Verfassungsgricht betonte, dass die Rundfunkanstalten, trotz ihrer Natur als Behörden, Grundrechte wie die Rundfunkfreiheit und journalistische Freiheiten für sich beanspruchen können. Diese sogenannte „Janusköpfigkeit“ – einerseits Behörde, andererseits Träger von Grundrechten – hat in der Vergangenheit dazu geführt, dass die Rundfunkanstalten weitgehend so agieren konnten, wie sie es für richtig befanden.

Welche neuen Standards sollten beim öffentlichen Rundfunk sollen eingeführt werden?

Das Bundesverfassungsgericht hat jedoch klargestellt, dass diese Grundrechte nicht grenzenlos sein dürfen, sagt der Rechtsanwalt und Richter Carlos Alexander Gebauer.

Insbesondere müsse die Leistung des Rundfunks gerichtlich überprüfbar sein, um Artikel 19 Absatz 4 des Grundgesetzes gerecht zu werden, der besagt, dass jeder Akt öffentlicher Gewalt richterlicher Kontrolle unterliegen muss.

Es wurde ein normatives Vakuum erkannt, so der Jurist, was die Maßstäbe betrifft, nach denen die Qualität einer öffentlich-rechtlichen Rundfunksendung beurteilt werden soll.

Das Besondere nun: Die Verwaltungsgerichte wurden aufgefordert, Standards zu entwickeln, doch diese können nur durch konkrete Klagen von Bürgern entstehen.

Warum war die Klage wichtig?

Die Klage zielte darauf ab, die etablierten Standards für gute journalistische Arbeit, die für Journalisten allgemein gelten, auch auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk anzuwenden.

Es wird argumentiert, dass jeder, der gesetzlich zur Zahlung von Rundfunkbeiträgen verpflichtet ist, auch das Recht haben sollte, gegen Verstöße gegen journalistische Standards zu klagen.

Dies würde eine umfassendere und ernsthaftere Auseinandersetzung mit Beschwerden über die Berichterstattung ermöglichen und sicherstellen, dass öffentlich-rechtliche Sender ihre besondere Verantwortung wahrnehmen.

Lesen Sie auch:
GEZ: Student besiegte Rundfunkbeitrag – mit Untätigkeitsklage

Welche Probleme gibt es bei der Definition und Anwendung dieser Standards?

Es gibt zahlreiche Herausforderungen bei der Definition und Anwendung dieser journalistischen Standards. Der Versuch, harte Standards einzuführen, kann angesichts der subjektiven Natur vieler journalistischer Entscheidungen problematisch sein.

Beispielsweise wird immer wieder diskutiert, wie Journalisten über wissenschaftlich umstrittene Themen berichten sollten, ohne voreingenommene oder abwertende Begriffe zu verwenden.

Wie könnten solche Standards konkret aussehen?

Ein möglicher Ansatz könnte sein, dass journalistische Beiträge stets eine klare Trennung zwischen Fakten und Meinungen beibehalten müssen, schlägt Gebauer vor.

Weiterhin sollten “aufgeladene Begriffe” oder abwertende Bezeichnungen vermieden werden, es sei denn, sie sind durch klare Belege gestützt. Öffentlich-rechtliche Sender sollten ihre Inhalte auch regelmäßig intern überprüfen lassen und Korrekturen oder Klarstellungen zeitnah veröffentlichen, wenn Fehler entdeckt werden.

Wie könnte die Durchsetzung dieser Standards in der Praxis aussehen?

Eine praktische Umsetzung dieser Standards könnte durch ein internes und externes Kontrollsystem erfolgen, schlägt der Anwalt vor. Intern könnten Sender eigene Ombudspersonen oder Ethikräte einsetzen, die Beschwerden prüfen und verbindliche Empfehlungen aussprechen.

Extern könnten Verwaltungsgerichte dazu beitragen, indem sie auf Basis von Klagen Standards weiterentwickeln und durchsetzen. Dies könnte zu einer höheren Qualität und Fairness in der Berichterstattung führen.

Was bedeutet dies für den Einzelnen?

Für den einzelnen Beitragszahler könnte dies bedeuten, dass sie in Zukunft ein größeres Mitspracherecht und mehr Möglichkeiten zur Beschwerde haben.

Sollte sich jemand durch die Berichterstattung eines öffentlich-rechtlichen Senders ungerecht behandelt fühlen, könnte dieser in Zukunft juristische Schritte einleiten, um eine Korrektur oder Unterlassung zu erwirken.

Solche Klagen scheinen nicht mehr gänzlich ohne Erfolg zu bleiben, wie ein aktuelles Verfahren zeigt, über das wir kürzlich berichtet hatten.

Carlos A. Gebauer ist seit Dezember 2015 ist er Richter im Zweiten Senat des Anwaltsgerichtshofes NRW.