Schwerbehinderte mit Merkzeichen RF im Ausweis haben Anspruch auf Ermäßigungen beim Rundfunkbeitrag und bei der Deutschen Telekom. In einigen Fällen wird auch die Hundesteuer für Assistenzhunde wie Blindenhunde reduziert oder erlassen.
In diesem Text erfahren sie, welche Voraussetzungen für das Merkzeichen RF benötigt werden und wie sie die Ermäßigungen beantragen können.
Inhaltsverzeichnis
Voraussetzungen für das Merkzeichen RF
Das Merkzeichen RF wird vergeben, wenn folgende gesundheitliche Bedingungen erfüllt sind:
- Sehbehinderung:
Blindheit oder erhebliche Sehbehinderung (GdB mindestens 60). - Hörbehinderung:
Gehörlosigkeit oder eine solche Hörbehinderung, dass auch mit Hörhilfen keine ausreichende Verständigung möglich ist (GdB mindestens 50). - Weitere Behinderungen:
Eine dauerhafte Behinderung mit einem GdB von mindestens 80, die die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen unmöglich macht.
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Ermäßigung vom Rundfunkbeitrag
Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen reduzierten Rundfunkbeitrag von 6,12 EUR im Monat. Anspruch auf eine Befreiung haben:
- Personen, die taubblind sind (Schwerhörigkeit und hochgradige Sehbehinderung).
- Empfänger von Blindenhilfe (§ 72 SGB XII und § 27d BVG).
- Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27e BVG).
Weitere Ermäßigungen gelten für:
- Menschen mit einem GdB von mindestens 80 und Merkzeichen RF.
- Blinde oder schwer sehbehinderte Menschen (GdB mindestens 60 allein wegen der Sehbehinderung) und Merkzeichen RF.
- Hörgeschädigte, die gehörlos sind oder sich auch mit Hörhilfen nicht verständigen können, und Merkzeichen RF.
Antragstellung für die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Anträge auf Ermäßigung oder Befreiung können online ausgefüllt, ausgedruckt, unterschrieben und mit den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice geschickt werden.
Formulare sind auch bei lokalen Behörden erhältlich. Anträge sollten erst gestellt werden, wenn alle Nachweise vorliegen, da Ermäßigungen oder Befreiungen bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden können.
Welche Nachweise werden vom Beitragsservice benötigt?
Erforderlich sind Kopien folgender Dokumente:
- Ermäßigung:
Bescheinigung über das Merkzeichen RF und der Schwerbehindertenausweis (Vorder- und Rückseite). - Befreiung:
Bei Taubblindheit ärztliche Bescheinigung und Schwerbehindertenausweis (Merkzeichen TBI, Bl oder Gl), bei Blindenhilfe oder Sonderfürsorge die entsprechenden Bescheinigungen.
Wie lange gilt die Ermäßigung für den Rundfunkbeitrag?
Die Ermäßigung beginnt mit der Zuerkennung des Merkzeichens RF. Die Befreiung beginnt mit dem Leistungsbeginn des Nachweises. Beide können bis zu drei Jahre rückwirkend gewährt werden.
Die Gültigkeitsdauer richtet sich nach dem Zeitraum der vorgelegten Nachweise. Änderungen müssen dem Beitragsservice gemeldet werden.
Antragstellung der Ermäßigung für den Rundfunkbeitrag
Der Antrag muss schriftlich an den Beitragsservice gerichtet werden. Er kann online ausgefüllt und mit Unterschrift und den erforderlichen Nachweisen an den Beitragsservice geschickt werden.
Das Formular kann man auch bei den zuständigen Behörden der Städte und Gemeinden bekommen.
Für welche Familienangehörigen gilt die Ermäßigung?
Die Ermäßigung oder Befreiung gilt auch für im Haushalt lebende Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner und Kinder bis zum 25. Lebensjahr.
Ermäßigung der Telefongebühren
Die Deutsche Telekom bietet Personen mit dem Merkzeichen RF eine Ermäßigung der Telefongebühren (Sozialtarif).
Ermäßigungen und Voraussetzungen
- Sozialtarif 1:
6,94 EUR netto Ermäßigung für Personen:
die wegen verminderter Erwerbsfähigkeit oder geringem Einkommen vom Rundfunkbeitrag befreit sind oder Anspruch auf eine Ermäßigung haben.
die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen RF besitzen. - Sozialtarif 2:
8,72 EUR netto Ermäßigung für Personen:
die blind, gehörlos oder sprachbehindert sind und einen GdB von mindestens 90 haben, die mit einem Angehörigen, der diese Voraussetzungen erfüllt, in einem Haushalt leben.
Diese Ermäßigung gilt nicht für alle Anschlussarten, z.B. nicht für FlatTarife. Detaillierte Informationen sind in den AGB der Telekom unter dem Suchwort „Sozialtarif“ zu finden.
Antragstellung für die Ermäßigung der Telefongebühren
Der Antrag auf Telefongebührenermäßigung muss schriftlich bei der Telekom gestellt werden, mit den entsprechenden Nachweisen wie BAföG-Bescheid, Schwerbehindertenausweis, Feststellungsbescheid des Versorgungsamts oder Bescheinigung der Rundfunkbeitragsbefreiung/-ermäßigung.
Der Auftrag kann online ausgefüllt und an die Telekom geschickt werden. Rückwirkende Ermäßigungen sind nicht möglich.
Gültigkeitsdauer der Ermäßigung
Der Sozialtarif gilt in der Regel für drei Jahre, es sei denn, der vorgelegte Nachweis ist kürzer befristet. Bei BAföG-Bescheinigungen gilt der Tarif maximal ein Jahr. Danach muss eine neue Bescheinigung vorgelegt werden.
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Carolin-Jana Klose ist seit 2023 Autorin bei Gegen-Hartz.de. Carolin hat Pädagogik und Sportmedizin studiert und ist hauptberuflich in der Gesundheitsprävention und im Reha-Sport für Menschen mit Schwerbehinderungen tätig. Ihre Expertise liegt im Sozialrecht und Gesundheitsprävention. Sie ist aktiv in der Erwerbslosenberatung und Behindertenberatung.