Abzocke beim Bürgergeld-Antrag – Das sollte man wissen

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Abzocker versuchen es überall, auch und besonders bei Hilfebedürftigen. So bieten “private Dienstleister” an, gegen Bezahlung Anträge auf Bürgergeld zu stellen.

Jobcenter haben keinen Einfluss

Die Bundesagentur für Arbeit warnt davor, solche Angebote zu nutzen. So hätten die Jobcenter „keinen Einfluss darauf, ob der bezahlte Dienst den Antrag rechtzeitig einreicht, ob er die persönlichen Daten schützt und wem er darauf Zugriff erteilt.“

Sie haben keine rechtlichen Möglichkeiten

Mit anderen Worten: Wenn der Antrag das Jobcenter nicht erreicht, haben Sie offiziell keinen Antrag auf Bürgergeld gestellt und erhalten dieses auch nicht. Sie haben dann auch nichts in der Hand, um gegenüber dem Jobcenter glaubwürdig zu machen, dass Sie einen Antrag gestellt haben.

Beim Jobcenter können Sie Widerspruch einlegen

Ganz anders sieht es aus, wenn Sie den Antrag ordnungsgemäß beim Jobcenter selbst stellen. Hier haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch einzulegen. Zudem werden die Kosten für derlei “Privatservice” nicht vom Jobcenter übernommen.

Einfach online den Antrag stellen

Im Vergleich zu dem Papierkram und den persönlichen Terminen beim Jobcenter hat sich das Antragstellen beim Bürgergeld durch digitale Möglichkeiten vereinfacht.

Die Antragsformulare zum Bürgergeld finden Sie au der offiziellen Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Dort finden Sie auch weitere Informationen und wertvolle Hiwneise dazu, wie Sie den Antrag ausfüllen.

Den Antrag auf Bürgergeld können Sie auf der Seite “Bürgergeld online” stellen. Dazu müssen Sie sich registrieren und ein Benutzerkonto anlegen. Sie stellen den Antrag mit den persönlichen Daten.

Außerdem laden Sie Nachweise hoch, die die Behörde benötigt, zu ihrem Einkommen, ihrem Vermögen, ihren Mietkosten usw.. Anhand dieser Daten prüft das Jobcenter, ob Sie berechtigt sind, Bürgergeld zu erhalten.

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Der Antrag muss nicht online erfolgen

Sie sind auch nicht verpflichtet, den Antrag online zu stellen. Sie können ihn ebenso persönlich stellen, schriftlich oder telefonisch. Die nötigen Unterlagen reichen Sie dann in schriftlicher oder digitaler Form nach und füllen das Antragsformular aus.

Jobcenter helfen bei Verständnisproblemen

Bei Verständnisfragen sind die Jobcenter verpflichtet, Ihnen zu erklären, was Sie wie und wo ausfüllen und angeben müssen.

Wer ist zuständig?

Bürgergeld beantragen Sie bei der Gemeinde- oder Stadtverwaltung ihres Wohnorts. Zuständig sind die Jobcenter. Wenn Sie allerdings den Antrag bei einer anderen kommunalen Behörde einreichen, dann ist diese verpflichtet, ihn an das Jobcenter weiterzuleiten.

Bürgergeld gibt es ab dem Datum des Antrags

Wichtig ist: Bürgergeld wird grundsätzlich ab dem Tag gezahlt, an dem der Antrag gestellt wurde, oder ab dem ersten Tag des Monats, in dem der Antrag gestellt wurde.

Um das Bürgergeld zu beantragen, müssen Sie sich an die Gemeinde- oder Stadtverwaltung Ihres Wohnorts wenden.

Um nachzuweisen, wann Sie den Antrag gestellt haben, ist es sinnvoll, diesen per Einschreiben zu schicken, oder sich einen persönlichen Antrag beim Jobcenter quittieren zu lassen.

Noch einmal: Stichtag, ab dem Sie Bürgergeld bekommen, ist der Tag, an dem Sie den Antrag gestellt haben, und nicht das Datum, an dem Sie alle Formulare vollständig ausgefüllt und alle nötigen Unterlagen vorgelegt haben.

Niemand braucht die Abzocke

Niemand braucht einen privaten Dienst, der gegen Geld ihren Antrag auf Bügergeld stellt. In schlimmeren Fällen handelt es sich um Kriminelle, die abzocken und an ihre persönlichen Daten kommen wollen.

Selbst wenn solche Dienste jedoch den Antrag tatsächlcih verfassen und losschicken, haben Sie keine Garantie, dass dieser bei den Jobcentern pünktlich oder überhaupt ankommt.

Und das bedeutet für Sie finanziellen Verlust, denn Bürgergeld gibt es erst ab dem Tag der Antragstellung. Selbst wenn der Antrag pünktlich ankommt, sind solche “Dienstleister” bestenfalls überflüssig. Sie tun nichts, was Sie nicht selbst beim und mit dem Jobcenter schneller, besser und sicherer erledigen.