Rentner aufgepasst: Drei Krankenkassen erhöhen Zusatzbeitrag im August trotz Rente

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Drei gesetzliche Krankenkassen haben zum 1. August 2025 den Zusatzbeitrag erhöht: die Siemens-Betriebskrankenkasse (SBK), die BKK Linde und die BKK Südzucker. Für Rentner bedeutet das spürbar weniger Netto-Rente. Hier lesen Sie die neuen Sätze, was genau von Ihrer Rente abgeht und wie Sie mit einem Wechsel dagegenhalten.

Diese Kassen werden teurer

Die SBK verlangt seit August einen Zusatzbeitrag von 3,8 Prozent. Der Gesamtbeitrag liegt damit bei 18,4 Prozent. Die BKK Linde erhöhte auf 2,99 Prozent Zusatzbeitrag. Die BKK Südzucker setzt nun 2,9 Prozent an. Alle Erhöhungen gelten seit dem 1. August 2025. Bereits im Juli hatten weitere Kassen nachgezogen. Der Druck auf Versicherte steigt damit weiter.

So wirkt sich der Anstieg auf Ihre Rente aus

Bei gesetzlicher Rente teilen Sie sich den Krankenversicherungsbeitrag mit der Deutschen Rentenversicherung. Das gilt auch für den Zusatzbeitrag. Steigt der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, zahlen Sie die Hälfte des Anstiegs. Die andere Hälfte trägt die Rentenversicherung und überweist sie direkt an Ihre Kasse.

Für Sie bedeutet das: Erhöht eine Kasse den Zusatzbeitrag um 0,9 Prozentpunkte, sinkt Ihre Netto-Rente um 0,45 Prozent Ihrer Bruttorente. Die Rechnung ist einfach und hilft bei schnellen Vergleichen.

Beispiele für die SBK-Erhöhung um 0,9 Punkte:

  • Bruttorente 1.200 Euro → rund 5,40 Euro weniger pro Monat
  • Bruttorente 1.800 Euro → rund 8,10 Euro weniger pro Monat
  • Bruttorente 2.400 Euro → rund 10,80 Euro weniger pro Monat

Die Abzüge laufen automatisch. Sie müssen nichts beantragen. Prüfen Sie aber Ihren nächsten Rentenbescheid und die Abrechnung der Krankenkasse. So erkennen Sie Abweichungen sofort.

Betriebsrenten: Darauf sollten Rentner besonders achten

Beziehen Sie eine Betriebsrente, fallen darauf in der Regel Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung an. Für Betriebsrenten gilt ein monatlicher Freibetrag. Nur der darüberliegende Betrag ist beitragspflichtig. Wächst der Zusatzbeitrag Ihrer Kasse, steigen die Abzüge auf den beitragspflichtigen Teil entsprechend. Klären Sie bei Unklarheiten die genaue Berechnungsgrundlage mit Ihrer Kasse. Lassen Sie sich die Berechnung schriftlich aufschlüsseln.

Freiwillig versichert im Alter: Breitere Beitragsbasis

Nicht alle Rentner sind in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR). Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf weitere Einnahmen. Dazu zählen zum Beispiel Mieteinnahmen oder private Renten. Eine Erhöhung des Zusatzbeitrags verteuert dann die gesamte Beitragslast. Prüfen Sie in diesem Fall besonders sorgfältig, ob ein Kassenwechsel spürbar entlastet.

Sonderkündigungsrecht: So wechseln Rentner richtig

Erhöht Ihre Kasse den Zusatzbeitrag, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht. Entscheidend ist der Monat, in dem die Erhöhung greift. Liegt der Start am 1. August, können Sie bis zum 31. August den Wechsel anstoßen. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Monate zum Monatsende. Der neue Vertrag startet dann in der Regel zum 1. November.

Wichtig für die Praxis:

Wählen Sie zuerst die neue Kasse. Stellen Sie dort den Beitrittsantrag.
Die neue Kasse erledigt die Abmeldung bei Ihrer bisherigen Kasse.
Sie bleiben in der Zwischenzeit lückenlos versichert.
Bonus- und Wahltarife können Bindungsfristen enthalten. Prüfen Sie das vor dem Wechsel.

Günstige bundesweite Alternativen im Blick

Mehrere bundesweit geöffnete Kassen liegen derzeit unter dem Marktdurchschnitt. Die BKK firmus bleibt trotz eigener Anpassung günstig. Auch hkk, Audi BKK, Techniker Krankenkasse und WMF BKK bewegen sich mit ihren Zusatzbeiträgen im unteren Feld. Entscheidend ist aber Ihr Gesamtpaket aus Beitrag, Leistung und Service. Vergleichen Sie Zahlen und Leistungen immer im Detail.

Was Grundsicherung im Alter bedeutet

Erhalten Sie Grundsicherung im Alter oder Hilfe zur Pflege, sind die Beiträge in der Regel abgesichert. Klären Sie dennoch jede Beitragserhöhung mit dem zuständigen Sozialamt. So vermeiden Sie Lücken und stellen sicher, dass Bescheide rechtzeitig angepasst werden. Melden Sie Änderungen Ihrer Krankenkasse und dem Amt schnell.

Leistungen prüfen: Sparen ohne Verzicht

Ein Wechsel lohnt sich nicht nur über den Beitrag. Viele Kassen bieten Satzungsleistungen, die im Alltag bares Geld sparen. Dazu gehören professionelle Zahnreinigung, Heil- und Hilfsmittel-Zuschüsse, Präventionskurse oder Bonusprogramme. Prüfen Sie, welche Leistungen Sie tatsächlich nutzen. Fragen Sie bei Ihrer aktuellen Kasse nach, ob es passende Tarife oder Boni gibt. Manchmal gleicht ein guter Leistungsmix eine moderate Beitragserhöhung aus.

Schritt-für-Schritt vorgehen

  1. Rechnen Sie Ihre persönliche Mehrbelastung. Basis ist Ihre Bruttorente.
  2. Prüfen Sie, ob Betriebsrente oder weitere Einnahmen betroffen sind.
  3. Vergleichen Sie mindestens drei bundesweite Kassen. Beachten Sie Leistungen.
  4. Nutzen Sie Ihr Sonderkündigungsrecht fristgerecht. Antrag im Erhöhungsmonat stellen.
  5. Bewahren Sie Bestätigungen von alter und neuer Kasse auf. Kontrollieren Sie den ersten Abrechnungsmonat nach dem Wechsel.