Der Januar 2026 bringt dabei eine Besonderheit mit, die auf den ersten Blick wie eine Kleinigkeit wirkt, in der Praxis aber spürbare Folgen haben kann: Der übliche Auszahlungstermin verschiebt sich, weil der Monat an einem Tag endet, der für Banken nicht als Geschäftstag gilt.
Für 2026 hat die Deutsche Rentenversicherung die Zahlungstage veröffentlicht. Dabei gilt eine Besonderheit, die immer wieder zu Missverständnissen führt: Es gibt keinen einzigen Auszahlungstag für alle, sondern zwei unterschiedliche Zahlungsrhythmen – abhängig davon, seit wann eine Rente erstmals bezogen wird.
Inhaltsverzeichnis
Warum es zwei Zahlungsrhythmen gibt
Ob eine Rente am Monatsende für denselben Monat oder bereits am Monatsende für den kommenden Monat überwiesen wird, hängt am Stichtag 1. April 2004. Wer erstmals nach diesem Datum eine Rente erhalten hat, bekommt sie nachschüssig.
Das bedeutet: Die Zahlung für einen Monat erfolgt am Ende genau dieses Monats. Wer hingegen schon bis einschließlich 31. März 2004 Rentenbezug hatte, erhält die Rente vorschüssig. In diesem Fall wird am Ende des Vormonats bereits für den kommenden Monat gezahlt.
Im Alltag zeigt sich der Unterschied besonders deutlich zum Jahreswechsel: Bei vorschüssiger Zahlung ist das Geld für Januar bereits Ende Dezember des Vorjahres auf dem Konto. Bei nachschüssiger Zahlung kommt die Januar-Rente erst Ende Januar.
Was „letzter Bankarbeitstag“ praktisch bedeutet
Unabhängig vom Rhythmus ist der Überweisungstag an eine feste Regel gebunden: überwiesen wird am letzten Bankarbeitstag, und zwar bis 23.59 Uhr. Bankarbeitstag meint dabei nicht einfach „Werktag“, sondern einen Tag, an dem Banken den Zahlungsverkehr regulär abwickeln. Fällt das Monatsende auf ein Wochenende oder einen Feiertag, rückt der Zahltag nach vorn auf den letzten vorherigen Bankarbeitstag.
Trotz dieses festen Rahmens kann der Kontoeingang subjektiv „variieren“, weil Banken Buchungen unterschiedlich anzeigen oder Wertstellungen abweichend verarbeiten.
Die Rente kann am selben Tag sichtbar sein, manchmal aber auch erst mit der nächsten Anzeigeaktualisierung. Wer seine Zahlung am Zahltag nicht sieht, sollte deshalb zunächst die Bankbuchungen prüfen und nicht vorschnell von einer ausgebliebenen Rentenzahlung ausgehen.
Auszahlungstermine 2026 bei vorschüssiger Zahlung
| Monat (Rente für) | Überweisungstermin |
|---|---|
| Januar 2026 | 31. Dezember 2025 |
| Februar 2026 | 30. Januar 2026 |
| März 2026 | 27. Februar 2026 |
| April 2026 | 31. März 2026 |
| Mai 2026 | 30. April 2026 |
| Juni 2026 | 29. Mai 2026 |
| Juli 2026 | 30. Juni 2026 |
| August 2026 | 31. Juli 2026 |
| September 2026 | 31. August 2026 |
| Oktober 2026 | 30. September 2026 |
| November 2026 | 30. Oktober 2026 |
| Dezember 2026 | 30. November 2026 |
Auszahlungstermine 2026 bei nachschüssiger Zahlung
| Monat (Rente für) | Überweisungstermin |
|---|---|
| Januar 2026 | 30. Januar 2026 |
| Februar 2026 | 27. Februar 2026 |
| März 2026 | 31. März 2026 |
| April 2026 | 30. April 2026 |
| Mai 2026 | 29. Mai 2026 |
| Juni 2026 | 30. Juni 2026 |
| Juli 2026 | 31. Juli 2026 |
| August 2026 | 31. August 2026 |
| September 2026 | 30. September 2026 |
| Oktober 2026 | 30. Oktober 2026 |
| November 2026 | 30. November 2026 |
| Dezember 2026 | 31. Dezember 2026 |
Was sich bei Rentenanpassungen und Umstellungen bemerkbar macht
Der gewählte Zahlungsrhythmus ist nicht nur eine Frage des „Wann“, sondern kann im Jahresverlauf spürbar werden, wenn sich Rentenbeträge ändern. Eine Rentenanpassung wirkt sich bei vorschüssiger Zahlung rechnerisch früher auf dem Konto aus, weil der Folgemonat bereits am Ende des Vormonats gezahlt wird. Bei nachschüssiger Zahlung erscheint die Veränderung dagegen erst mit der Zahlung am Monatsende des betreffenden Monats.
Wer seine Haushaltsplanung eng am Kontoeingang ausrichtet, sollte diesen Unterschied im Blick behalten, um nicht ausgerechnet in Anpassungsmonaten falsche Erwartungen zu haben.
Auch bei einem Wechsel der Rentenart lohnt sich Aufmerksamkeit. Beginnt zum Beispiel nach einer Erwerbsminderungsrente eine Altersrente, fragen sich viele, ob damit automatisch ein anderer Zahlungszeitpunkt verbunden ist. In der Praxis ist häufig entscheidend, ob der neue Bezug nahtlos anschließt und welche Zahlweise die vorherige Rente hatte.
Nahtloser Rentenwechsel: Der Rhythmus bleibt bestehen
Ein besonders wichtiger Hinweis betrifft Folgerenten. Schließt eine Rente direkt an eine frühere an, bleibt der bestehende Zahlungsrhythmus erhalten. Das gilt auch dann, wenn die neue Rente eigentlich nach dem Stichtag 31. März 2004 beginnt.
Ein typisches Beispiel ist der Übergang von einer vorschüssig gezahlten Altersrente in eine nahtlos anschließende Hinterbliebenenrente. Auch dann wird weiter vorschüssig gezahlt. Für Betroffene ist das vor allem deshalb relevant, weil sich sonst leicht ein „gefühlter Ausfall“ ergibt, wenn man fälschlich mit einem anderen Zeitpunkt rechnet.
Wenn das Geld nicht pünktlich ankommt: Welche Stelle zuständig ist
Kommt eine Zahlung am vorgesehenen Bankarbeitstag nicht an, sollte zunächst geprüft werden, ob die Bank die Buchung möglicherweise später anzeigt. Bleibt die Rente tatsächlich aus, ist für die Auszahlung der Renten-Service zuständig, der die Zahlungen im Auftrag abwickelt.
In solchen Fällen empfiehlt sich eine schnelle Kontaktaufnahme, weil sich technische oder kontobezogene Probleme so am ehesten klären lassen. Wer zusätzlich sichergehen möchte, kann auch bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen, welche Zahlung für den jeweiligen Monat veranlasst wurde und ob es Besonderheiten gab.
Einordnung: Verlässliche Planung, aber mit Spielraum bei der Bankanzeige
Die Termine für 2026 geben eine klare Orientierung, wann Zahlungen veranlasst werden und in der Regel auf dem Konto eingehen. Gleichzeitig bleibt im Detail ein kleiner Spielraum, der weniger mit der Rentenversicherung als mit bankinternen Abläufen zu tun hat.
Wer diesen Unterschied kennt und den eigenen Zahlungsrhythmus korrekt einordnet, kann Daueraufträge, Lastschriften und größere Ausgaben planbarer steuern – besonders an den Monaten, in denen das Monatsende auf Wochenenden oder Feiertage trifft und sich der Termin nach vorn verschiebt.
Quellen
Deutsche Rentenversicherung, Meldung „Wann die Rente ausgezahlt wird: Alle Auszahlungstermine für 2026“ (22.01.2026).




