Vorzeitige Rente: Auch ohne Abschläge dauerhaft weniger Rente

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Viele lesen in der Rentenberatung oder in der Renteninformation nur ein Wort – „abschlagsfrei“ – und machen daraus im Kopf sofort eine zweite Aussage: „Dann ist die Rente mindestens so hoch wie später.“ Genau hier beginnt der Irrtum. Abschlagsfrei heißt nicht „ohne Einbußen“, sondern lediglich: Es greift kein prozentualer Kürzungssatz, weil die Rente vorzeitig beginnt.

Wer früher geht, beendet aber auch früher das Beitragszahlen – und damit fehlen Entgeltpunkte, die die Monatsrente sonst dauerhaft nach oben gezogen hätten.

Abschlagsfrei heißt nur: kein Prozentabzug wegen vorzeitigem Beginn

Bei bestimmten Altersrenten ist ein Rentenstart vor der Regelaltersgrenze möglich, ohne dass die Rentenversicherung die Leistung pro Monat um 0,3 Prozent kürzt. Diese Abschläge sind der klassische Mechanismus, den viele aus dem Begriff „vorzeitig“ kennen. „Abschlagsfrei“ schaltet diesen Mechanismus aus – mehr nicht.

Die Rentenversicherung berechnet die Rente weiterhin ausschließlich aus dem, was bis zum Rentenbeginn tatsächlich im Versicherungskonto steht: Zeiten, Beiträge, Entgeltpunkte.

Die eigentliche Lücke entsteht nicht in Prozent, sondern in fehlenden Entgeltpunkten

Die Rentenhöhe folgt nicht einem Versprechen, sondern einer Rechnung. Entgeltpunkte entstehen Jahr für Jahr durch beitragspflichtiges Einkommen. Wer zwei Jahre früher aus dem Job aussteigt, hat in aller Regel zwei Jahre weniger Beiträge – und damit weniger Entgeltpunkte.

Das ist kein „Abschlag“ im technischen Sinn, sondern ein fehlender Baustein. Der Effekt bleibt dauerhaft, weil die Rente mit dem niedrigeren Punktestand startet und sich spätere Rentenanpassungen auf einen kleineren Ausgangsbetrag beziehen.

Warum die Renteninformation schnell falsch gelesen wird

Die Renteninformation enthält häufig eine Hochrechnung, die still voraussetzt, dass bis zur Regelaltersgrenze weitergearbeitet und weiter eingezahlt wird. Viele vergleichen dann ihre tatsächliche „abschlagsfreie“ Frührente mit genau dieser Hochrechnung – und wundern sich, warum die Summe nicht erreicht wird.

Der Vergleich ist jedoch schief, weil die Hochrechnung Jahre einrechnet, die beim früheren Rentenstart gar nicht mehr stattfinden. Besonders sichtbar wird das in gut bezahlten letzten Arbeitsjahren: Wer am Ende überdurchschnittlich verdient, sammelt in dieser Phase oft mehr Entgeltpunkte als früher – und genau diese Jahre fehlen dann.

Rechenbeispiel Horst: Abschlagsfrei mit 65, aber trotzdem weniger Monatsrente

Horst erfüllt die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente vor der Regelaltersgrenze. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 67, er startet jedoch mit 65 – ohne Abschläge. Horst erwartet, dass „abschlagsfrei“ bedeutet: Seine Rente müsse genauso hoch sein wie die Hochrechnung für 67.

In Horsts Renteninformation steht für den Start mit 67 eine prognostizierte Bruttorente von 1.900 Euro. Diese Zahl enthält zwei weitere Beitragsjahre. Horst erzielt in den letzten Jahren jeweils ungefähr einen Entgeltpunkt pro Jahr, weil sein beitragspflichtiges Einkommen etwa dem Durchschnitt entspricht.

Ein Entgeltpunkt erhöht die Monatsrente um den aktuellen Rentenwert. Als grober Orientierungswert kann man hier mit rund 40 Euro rechnen; genauer liegt der Rentenwert zum Stand 01.07.2025 bei 40,79 Euro und wird regelmäßig angepasst.

Zwei Jahre ohne Entgeltpunkte – und der Sockel bleibt kleiner

Geht Horst zwei Jahre früher, fehlen ihm in dieser vereinfachten Rechnung rund zwei Entgeltpunkte. Rechnet man mit etwa 40 Euro je Punkt, sind das rund 80 Euro weniger Bruttorente pro Monat – lebenslang. Horst landet damit nicht bei 1.900 Euro, sondern eher bei rund 1.820 Euro brutto, obwohl kein einziger Abschlagsmonat anfällt.

Über 20 Jahre Rentenbezug summiert sich diese Differenz brutto auf rund 19.200 Euro, weil 80 Euro mal 12 Monate mal 20 Jahre gerechnet werden. Der entscheidende Satz dabei lautet: Horst bezahlt den früheren Ausstieg nicht über Abschläge, sondern über einen dauerhaft niedrigeren Startbetrag, der auch die Basis für alle künftigen Rentenerhöhungen bleibt.

Vorzeitig ohne Abschläge: In der Regel führen zwei Rentenarten zum Ziel

Ohne Abschläge vor der Regelaltersgrenze in Rente zu gehen, gelingt in der Praxis meist über zwei Wege: über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte (45 Jahre) oder über die Altersrente für schwerbehinderte Menschen (GdB mindestens 50 und 35 Jahre Wartezeit).

Für ältere Geburtsjahrgänge können Übergangs- und Vertrauensschutzregelungen eine Rolle spielen; pauschal gilt jedoch: Abschlagsfreiheit ist an feste Altersgrenzen gebunden und nicht beliebig vorziehbar.

45 Versicherungsjahre: Entscheidend ist, welche Zeiten zählen

Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte setzt 45 Jahre mit anrechenbaren Zeiten voraus. Häufig wird hier „45 Jahre gearbeitet“ mit „45 Jahre Wartezeit erfüllt“ verwechselt, weil nicht jede Zeit gleichermaßen zählt. Maßgeblich sind vor allem Pflichtbeitragszeiten aus Beschäftigung oder selbstständiger Tätigkeit, dazu kommen unter bestimmten Voraussetzungen Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie weitere rentenrechtlich relevante Zeiten.

Schul- und Studienzeiten können zwar im Versicherungskonto auftauchen und sind in anderen Zusammenhängen bedeutsam, zählen für die 45 Jahre aber typischerweise nicht in gleicher Weise wie Pflichtbeiträge. Wer knapp an der Grenze liegt, sollte deshalb nicht nach Gefühl rechnen, sondern konkret prüfen lassen, welche Zeiten im eigenen Konto tatsächlich für die 45 Jahre berücksichtigt werden.

Auch bei erfüllten 45 Jahren bleibt der Punkt aus dem Horst-Beispiel gültig: Abschlagsfrei bedeutet nicht automatisch „genauso hoch wie später“. Wenn der Rentenbeginn früher liegt, fehlen Beitragsjahre – und damit fehlen Entgeltpunkte, die die Rente sonst erhöht hätten.

Abschlagsfrei mit Schwerbehinderung: früher möglich, aber ebenfalls an Altersgrenzen gebunden

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ermöglicht ebenfalls einen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge, wenn ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegt und die 35-jährige Wartezeit erfüllt ist; außerdem muss die Schwerbehinderung zum Rentenbeginn nachgewiesen sein.

Ein noch früherer Start ist bei dieser Rentenart zwar möglich, dann aber mit Abschlägen, weil der Abstand zur abschlagsfreien Altersgrenze dauerhaft eingepreist wird. Wer wirklich abschlagsfrei gehen will, muss den Rentenbeginn auf die dafür vorgesehene Altersgrenze legen.

Für die Rentenhöhe gilt derselbe Grundsatz wie bei der 45-Jahre-Rente: Der Verzicht auf Abschläge schützt nicht davor, dass fehlende Beitragsjahre die Monatsrente niedriger ausfallen lassen.

Teilrente als Hebel: früher starten, aber Beitragszeit nicht abrupt kappen

Wer die Abschlagsfreiheit nutzen will, aber den Sockel der späteren Vollrente nicht unnötig klein starten möchte, kann eine Teilrente in die Überlegung einbeziehen. Der Gedanke dahinter ist simpel:

Wenn weiter sozialversicherungspflichtig gearbeitet wird, entstehen weiter Entgeltpunkte. Diese zusätzlichen Punkte können die spätere Rente erhöhen, weil neue Beitragsmonate nach Rentenbeginn rentensteigernd wirken – vorausgesetzt, es fließen tatsächlich Beiträge.

Modell Hiltrud: Teilrente statt Vollrente bringt zusätzliche Entgeltpunkte

Hiltrud erfüllt die Voraussetzungen für eine abschlagsfreie Altersrente und könnte sofort vollständig aussteigen. Sie entscheidet sich stattdessen für eine Teilrente und arbeitet weiter in einem sozialversicherungspflichtigen Job. In diesem Übergang sammelt sie weitere Entgeltpunkte.

Erreicht sie in einem Jahr beispielhaft einen Entgeltpunkt, steigt ihre spätere Monatsrente grob um den aktuellen Rentenwert – also um rund 40 Euro brutto monatlich, dauerhaft. Selbst ein halber Entgeltpunkt macht sich langfristig bemerkbar, weil er den Rentenbetrag stabil nach oben verschiebt.

Der zweite Vorteil liegt in der Steuerung des Ausstiegs: Hiltrud bezieht bereits Rente, bleibt aber nicht sofort auf dem niedrigeren Startsockel stehen, den ein kompletter Stopp der Beitragsjahre mit sich bringt. Nach der Übergangsphase kann sie die Teilrente in eine Vollrente umstellen – inklusive der neu erworbenen Entgeltpunkte.

Wann „abschlagsfrei mit 65“ trotzdem sinnvoll sein kann

Ein abschlagsfreier Rentenstart vor der Regelaltersgrenze kann sinnvoll sein, wenn Gesundheit oder Belastung im Beruf den Verbleib bis 67 realistisch ausschließen. Er kann auch passen, wenn die private Haushaltsrechnung eine etwas niedrigere Monatsrente verkraftet und die längere Rentenbezugszeit bewusst gewollt ist.

Entscheidend ist, dass die Entscheidung nicht am Schlagwort „abschlagsfrei“ hängt, sondern an einer realistischen Rechnung: Welche Entgeltpunkte würden bis 67 voraussichtlich noch dazukommen, wie stark wäre der Unterschied pro Monat – und was bedeutet das über die erwartete Bezugsdauer?

Typische Praxisfehler

Viele betrachten ausschließlich den vermiedenen Abschlag und übersehen, dass fehlende Entgeltpunkte den Rentenbetrag dauerhaft drücken. Andere nehmen die Hochrechnung aus der Renteninformation als „Zusage“, obwohl sie auf einer Annahme beruht:

Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze. Häufig unterschätzt wird auch, dass ein kleinerer Startbetrag lebenslang der Maßstab bleibt, auf den alle späteren Rentenanpassungen aufsetzen.

FAQ: Abschlagsfrei mit 65 und trotzdem weniger Rente

Was ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte?
Eine Altersrente, die bei erfüllten 45 Jahren mit anrechenbaren Zeiten einen Rentenbeginn vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge ermöglichen kann.

Warum bekomme ich trotz Abschlagsfreiheit weniger als bei Rentenstart mit 67?
Weil beim früheren Start Beitragsjahre wegfallen und damit Entgeltpunkte fehlen, die in der Hochrechnung bis 67 enthalten sind.

Wie kann ich den Unterschied grob überschlagen?
Indem Sie schätzen, wie viele Entgeltpunkte pro Jahr in den letzten Jahren voraussichtlich noch hinzukämen, und diese mit dem Rentenwert pro Entgeltpunkt in Euro pro Monat multiplizieren; der Rentenwert ist ein Standwert und wird regelmäßig angepasst.

Kann ich fehlende Entgeltpunkte nach Rentenbeginn „automatisch“ nachholen?
Nein. Neue Entgeltpunkte entstehen nur durch weitere rentenrechtlich relevante Zeiten, vor allem durch Beitragszahlung – etwa bei Weiterarbeit mit Versicherungspflicht.

Ist „abschlagsfrei mit 65“ trotzdem eine gute Entscheidung?
Ja, wenn die niedrigere Monatsrente bewusst akzeptiert wird, die längere Rentenbezugszeit in die Planung passt und die Entscheidung auf Zahlen basiert statt auf dem Etikett „abschlagsfrei“.

Fazit

„Abschlagsfrei“ klingt nach Gewinn, ist aber in Wahrheit nur der Verzicht auf einen bestimmten Kürzungsmechanismus. Die Rentenversicherung kürzt in diesem Fall nicht prozentual – sie rechnet lediglich mit weniger Beitragsjahren und damit mit weniger Entgeltpunkten.

Wer den früheren Rentenbeginn plant, sollte deshalb nicht nur fragen, ob Abschläge vermieden werden, sondern vor allem, wie viele Entgeltpunkte bis zur Regelaltersgrenze voraussichtlich noch entstehen würden – denn genau dort sitzt der Unterschied, der die Monatsrente dauerhaft prägt.