Renten-Trick: Wie man mit Teilrente, Betriebsrente und Krankengeld dreifach kassiert

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Wer zum richtigen Zeitpunkt von der Vollrente auf eine fast volle Teilrente umsteigt, kann im Krankheitsfall drei Einkommensquellen parallel sichern: gesetzliche Rente, Betriebsrente und Krankengeld. Entscheidend ist nicht ein komplizierter juristischer Kniff, sondern die klar geplante Reihenfolge von Rentenbeginn und Teilrentenwechsel.

Der Kern der Gestaltung: Erst Vollrente, dann fast Vollrente als Teilrente

Die Gestaltung setzt voraus, dass jemand eine Altersrente beanspruchen kann und weiter arbeitet. Im ersten Schritt wird die Altersrente als Vollrente zu 100 Prozent beantragt. Parallel wird die Betriebsrente in Gang gesetzt, sofern der jeweilige Vertrag den Beginn an eine Vollrente koppelt.

Nach dem Start der Betriebsrente folgt der zweite Schritt: Der Wechsel von der Vollrente in eine hohe Teilrente, meist 99,99 Prozent.

Für die Praxis bedeutet das: Die laufende gesetzliche Rentenzahlung sinkt faktisch kaum, rechtlich liegt aber keine Vollrente mehr vor. Wer weiter in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht, bleibt damit grundsätzlich krankengeldberechtigt. Tritt später eine längere Arbeitsunfähigkeit ein, kann Krankengeld zusätzlich zur Teilrente fließen.

Warum die Betriebsrente häufig eine Vollrente verlangt

In vielen Versorgungsordnungen ist festgelegt, dass die Betriebsrente erst gezahlt wird, wenn eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt ist. Wer unmittelbar mit einer Teilrente startet, riskiert, dass die Betriebsrente gar nicht oder erst verzögert beginnt.

Genau hier setzt die Reihenfolge an. Die Vollrente im ersten Monat erfüllt die Voraussetzung „Bezug einer Vollrente“. Ist die Betriebsrente damit aktiviert, läuft sie in vielen Fällen weiter, auch wenn später auf Teilrente umgestellt wird.

Ob das tatsächlich so ist, ergibt sich ausschließlich aus dem Wortlaut der Betriebsrentenregelung. Ohne Blick in die konkrete Versorgungsordnung bleibt die Gestaltung ein Risiko.

Wer den Wechsel von der Vollrente in die Teilrente plant, sollte daher vorab schriftlich klären, ob die Betriebsrente nach Beginn auch bei einer späteren Teilrente unverändert weitergezahlt wird.

Krankengeld trotz Altersrente: Wann das funktioniert

Wer Altersvollrente bezieht und weiterarbeitet, verliert in der Regel den Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse sieht die Vollrente dann als vorrangige Existenzsicherung. Wird dagegen nur eine Teilrente gezahlt, bleibt der Krankengeldanspruch bestehen, solange eine versicherungspflichtige Beschäftigung vorliegt und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Kommt es zu einer längeren Erkrankung, greift das klassische Schema: sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld von der Krankenkasse. In der hier beschriebenen Konstellation tritt das Krankengeld zusätzlich zur Teilrente und zur laufenden Betriebsrente.

Die Kombination kann monatlich mehrere hundert bis deutlich über tausend Euro mehr bringen, als es eine Vollrente ohne Krankengeld und ohne aktive Betriebsrente tun würde.

Typische Konstellationen im Vergleich

Die Unterschiede zwischen Vollrente, Teilrente und der beschriebenen Gestaltung lassen sich an der Einkommensseite gut verdeutlichen:

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Konstellation Finanzielle Folge im Krankheitsfall
Vollrente + Weiterarbeit Nach sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr, kein Krankengeld, nur Altersvollrente.
Teilrente ohne Betriebsrente-Klausel + Weiterarbeit Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung fließen Teilrente und Krankengeld parallel.
Vollrente im 1. Monat, danach 99,99 % Teilrente + Betriebsrente + Weiterarbeit Betriebsrente läuft weiter, Teilrente wird gezahlt, im Krankheitsfall kommt Krankengeld dazu.
Vollrente + Betriebsrente, kein Wechsel zur Teilrente Betriebsrente fließt, aber im Krankheitsfall gibt es kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung.

Die Tabelle zeigt, dass allein die Entscheidung für oder gegen den Wechsel in die Teilrente darüber entscheidet, ob im Krankheitsfall eine oder drei Einnahmequellen vorhanden sind.

Besonders attraktiv bei abschlagsfreier vorgezogener Rente

Besonders interessant ist die Gestaltung für Versicherte, die eine abschlagsfreie Altersrente für besonders langjährig Versicherte erhalten können. Diese Gruppe kann bereits vor der Regelaltersgrenze in Altersrente gehen und gleichzeitig weiterarbeiten.

Wer in dieser Situation sofort eine Vollrente bezieht, verzichtet faktisch auf den Krankengeldschutz. Wer hingegen die Vollrente nur nutzt, um die Betriebsrente auszulösen, und dann zeitnah auf eine Teilrente von 99,99 Prozent umstellt, erhält die abschlagsfreie Altersrente, aktiviert seine Betriebsrente und bewahrt sich zugleich den Zugang zum Krankengeld.

Unverzichtbare Prüfpunkte vor der Umsetzung

Die Gestaltung ist rechtlich zulässig, ersetzt aber keine individuelle Prüfung. Vor einem Wechsel sollten drei Punkte verbindlich geklärt sein.

Erstens: Die Versorgungsordnung oder der Betriebsrentenvertrag muss eindeutig regeln, dass die Betriebsrente nach Beginn mit Vollrente nicht wieder wegfällt, wenn später eine Teilrente bezogen wird. Schon eine einzige unglücklich formulierte Klausel kann den gewünschten Effekt zunichtemachen.

Zweitens: Der Status in der Krankenversicherung muss so ausgestaltet sein, dass tatsächlich ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Wer privat versichert ist, eine Wahltarifbindung hat oder im freiwilligen Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch versichert ist, profitiert unter Umständen gar nicht von der Teilrente.

Drittens: Die Kombination aus Gehalt, gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Krankengeld kann die Steuer- und Beitragslast spürbar verschieben. In manchen Fällen lohnt sich eine modellhafte Berechnung, bevor die Weichen endgültig gestellt werden.

Fazit: Gestaltungschance nur mit klarer Reihenfolge und klaren Verträgen

Die vorgestellte Strategie ist kein Schlupfloch, sondern eine Gestaltung im Rahmen der bestehenden Regeln. Sie nutzt bewusst die Möglichkeit, zunächst Vollrente zu beziehen, die Betriebsrente auszulösen und anschließend fast nahtlos auf eine hohe Teilrente umzuschalten.

Wer eine Betriebsrente hat, weiterarbeiten möchte und auf den Krankengeldschutz nicht verzichten will, kann mit diesem Vorgehen im Ernstfall mehrere tausend Euro zusätzlich absichern.

Voraussetzung ist jedoch, dass die Betriebsrentenregelung den Wechsel zur Teilrente zulässt und der Krankengeldanspruch tatsächlich besteht. Ohne genaue Vertragsprüfung und fachliche Beratung sollte niemand allein auf die theoretische Konstruktion vertrauen.

Richtig umgesetzt, macht der „kleine Rententrick“ im Krankheitsfall jedoch den Unterschied zwischen einer schmalen Altersrente und einer stabilen, dreifach abgesicherten Einkommensbasis.