Wer zum richtigen Zeitpunkt von der Vollrente auf eine fast volle Teilrente umsteigt, kann im Krankheitsfall drei Einkommensquellen parallel sichern: gesetzliche Rente, Betriebsrente und Krankengeld. Entscheidend ist nicht ein komplizierter juristischer Kniff, sondern die klar geplante Reihenfolge von Rentenbeginn und Teilrentenwechsel.
Inhaltsverzeichnis
Der Kern der Gestaltung: Erst Vollrente, dann fast Vollrente als Teilrente
Die Gestaltung setzt voraus, dass jemand eine Altersrente beanspruchen kann und weiter arbeitet. Im ersten Schritt wird die Altersrente als Vollrente zu 100 Prozent beantragt. Parallel wird die Betriebsrente in Gang gesetzt, sofern der jeweilige Vertrag den Beginn an eine Vollrente koppelt.
Nach dem Start der Betriebsrente folgt der zweite Schritt: Der Wechsel von der Vollrente in eine hohe Teilrente, meist 99,99 Prozent.
Fรผr die Praxis bedeutet das: Die laufende gesetzliche Rentenzahlung sinkt faktisch kaum, rechtlich liegt aber keine Vollrente mehr vor. Wer weiter in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhรคltnis steht, bleibt damit grundsรคtzlich krankengeldberechtigt. Tritt spรคter eine lรคngere Arbeitsunfรคhigkeit ein, kann Krankengeld zusรคtzlich zur Teilrente flieรen.
Warum die Betriebsrente hรคufig eine Vollrente verlangt
In vielen Versorgungsordnungen ist festgelegt, dass die Betriebsrente erst gezahlt wird, wenn eine Altersvollrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung bewilligt ist. Wer unmittelbar mit einer Teilrente startet, riskiert, dass die Betriebsrente gar nicht oder erst verzรถgert beginnt.
Genau hier setzt die Reihenfolge an. Die Vollrente im ersten Monat erfรผllt die Voraussetzung โBezug einer Vollrenteโ. Ist die Betriebsrente damit aktiviert, lรคuft sie in vielen Fรคllen weiter, auch wenn spรคter auf Teilrente umgestellt wird.
Ob das tatsรคchlich so ist, ergibt sich ausschlieรlich aus dem Wortlaut der Betriebsrentenregelung. Ohne Blick in die konkrete Versorgungsordnung bleibt die Gestaltung ein Risiko.
Wer den Wechsel von der Vollrente in die Teilrente plant, sollte daher vorab schriftlich klรคren, ob die Betriebsrente nach Beginn auch bei einer spรคteren Teilrente unverรคndert weitergezahlt wird.
Krankengeld trotz Altersrente: Wann das funktioniert
Wer Altersvollrente bezieht und weiterarbeitet, verliert in der Regel den Anspruch auf Krankengeld. Die Krankenkasse sieht die Vollrente dann als vorrangige Existenzsicherung. Wird dagegen nur eine Teilrente gezahlt, bleibt der Krankengeldanspruch bestehen, solange eine versicherungspflichtige Beschรคftigung vorliegt und die รผbrigen Voraussetzungen erfรผllt sind.
Kommt es zu einer lรคngeren Erkrankung, greift das klassische Schema: sechs Wochen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber, danach Krankengeld von der Krankenkasse. In der hier beschriebenen Konstellation tritt das Krankengeld zusรคtzlich zur Teilrente und zur laufenden Betriebsrente.
Die Kombination kann monatlich mehrere hundert bis deutlich รผber tausend Euro mehr bringen, als es eine Vollrente ohne Krankengeld und ohne aktive Betriebsrente tun wรผrde.
Typische Konstellationen im Vergleich
Die Unterschiede zwischen Vollrente, Teilrente und der beschriebenen Gestaltung lassen sich an der Einkommensseite gut verdeutlichen:
| Konstellation | Finanzielle Folge im Krankheitsfall |
| Vollrente + Weiterarbeit | Nach sechs Wochen keine Lohnfortzahlung mehr, kein Krankengeld, nur Altersvollrente. |
| Teilrente ohne Betriebsrente-Klausel + Weiterarbeit | Nach sechs Wochen Entgeltfortzahlung flieรen Teilrente und Krankengeld parallel. |
| Vollrente im 1. Monat, danach 99,99 % Teilrente + Betriebsrente + Weiterarbeit | Betriebsrente lรคuft weiter, Teilrente wird gezahlt, im Krankheitsfall kommt Krankengeld dazu. |
| Vollrente + Betriebsrente, kein Wechsel zur Teilrente | Betriebsrente flieรt, aber im Krankheitsfall gibt es kein Krankengeld aus der gesetzlichen Krankenversicherung. |
Die Tabelle zeigt, dass allein die Entscheidung fรผr oder gegen den Wechsel in die Teilrente darรผber entscheidet, ob im Krankheitsfall eine oder drei Einnahmequellen vorhanden sind.
Besonders attraktiv bei abschlagsfreier vorgezogener Rente
Besonders interessant ist die Gestaltung fรผr Versicherte, die eine abschlagsfreie Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte erhalten kรถnnen. Diese Gruppe kann bereits vor der Regelaltersgrenze in Altersrente gehen und gleichzeitig weiterarbeiten.
Wer in dieser Situation sofort eine Vollrente bezieht, verzichtet faktisch auf den Krankengeldschutz. Wer hingegen die Vollrente nur nutzt, um die Betriebsrente auszulรถsen, und dann zeitnah auf eine Teilrente von 99,99 Prozent umstellt, erhรคlt die abschlagsfreie Altersrente, aktiviert seine Betriebsrente und bewahrt sich zugleich den Zugang zum Krankengeld.
Unverzichtbare Prรผfpunkte vor der Umsetzung
Die Gestaltung ist rechtlich zulรคssig, ersetzt aber keine individuelle Prรผfung. Vor einem Wechsel sollten drei Punkte verbindlich geklรคrt sein.
Erstens: Die Versorgungsordnung oder der Betriebsrentenvertrag muss eindeutig regeln, dass die Betriebsrente nach Beginn mit Vollrente nicht wieder wegfรคllt, wenn spรคter eine Teilrente bezogen wird. Schon eine einzige unglรผcklich formulierte Klausel kann den gewรผnschten Effekt zunichtemachen.
Zweitens: Der Status in der Krankenversicherung muss so ausgestaltet sein, dass tatsรคchlich ein Anspruch auf Krankengeld besteht. Wer privat versichert ist, eine Wahltarifbindung hat oder im freiwilligen Bereich der gesetzlichen Krankenversicherung ohne Krankengeldanspruch versichert ist, profitiert unter Umstรคnden gar nicht von der Teilrente.
Drittens: Die Kombination aus Gehalt, gesetzlicher Rente, Betriebsrente und Krankengeld kann die Steuer- und Beitragslast spรผrbar verschieben. In manchen Fรคllen lohnt sich eine modellhafte Berechnung, bevor die Weichen endgรผltig gestellt werden.
Fazit: Gestaltungschance nur mit klarer Reihenfolge und klaren Vertrรคgen
Die vorgestellte Strategie ist kein Schlupfloch, sondern eine Gestaltung im Rahmen der bestehenden Regeln. Sie nutzt bewusst die Mรถglichkeit, zunรคchst Vollrente zu beziehen, die Betriebsrente auszulรถsen und anschlieรend fast nahtlos auf eine hohe Teilrente umzuschalten.
Wer eine Betriebsrente hat, weiterarbeiten mรถchte und auf den Krankengeldschutz nicht verzichten will, kann mit diesem Vorgehen im Ernstfall mehrere tausend Euro zusรคtzlich absichern.
Voraussetzung ist jedoch, dass die Betriebsrentenregelung den Wechsel zur Teilrente zulรคsst und der Krankengeldanspruch tatsรคchlich besteht. Ohne genaue Vertragsprรผfung und fachliche Beratung sollte niemand allein auf die theoretische Konstruktion vertrauen.
Richtig umgesetzt, macht der โkleine Rententrickโ im Krankheitsfall jedoch den Unterschied zwischen einer schmalen Altersrente und einer stabilen, dreifach abgesicherten Einkommensbasis.




