Viele hart arbeitende Versicherte würden gern ein Jahr vor der Regelaltersgrenze aufhören. Doch wer clever plant, vermeidet teure Fallstricke – und holt spürbar mehr Netto aus dem System.
Inhaltsverzeichnis
Gesetz stoppt Doppelleistung
Sobald eine Altersrente läuft, pausiert das Arbeitslosengeld I automatisch. (§ 153 Abs. 1 SGB III) Sie können also nicht gleichzeitig Rente und ALG I kassieren. Wer die Auszahlung der Rente nur an oder abmeldet, ändert daran nichts.
Teilrente rettet das ALG I nur selten
Bei einer Teilrente bis 99,99 % bleibt das ALG I maximal drei Monate erhalten – aber nur, falls Sie mindestens sechs Monate gleichzeitig arbeiteten und Rente bezogen. Ohne diesen Vorlauf greift die Regel nicht. Kündigen Sie selbst, trifft Sie zusätzlich eine zwölfwöchige Sperre. Danach wäre der Dreimonats-Zeitraum bereits abgelaufen. Ergebnis: Null Euro.
Eigenkündigung verkürzt die Leistung
Wer selbst kündigt, verliert nicht nur zwölf Wochen Geld. Die Bundesagentur kürzt die gesamte Bezugsdauer um 25 %. Beispiel: Statt 24 Monaten Anspruch bleiben 18. Weitere Sanktionen drohen, wenn Sie Bewerbungen verweigern.
Praxisbeispiel: Im Schnitt verlangt die Agentur drei Bewerbungen pro Monat. Wer gar nicht reagiert, riskiert vollständige Einstellung der Zahlungen.
Lesen Sie auch:
- Rente gekürzt mit Ansage: Scheidung wird zur Armutsfalle
- Rente für langjährig Rentenversicherte nach 45 Jahren: Hier besteht ein Irrtum
Wenn ALG I mehr bringt als Früh-Rente
Viele Facharbeiter erhalten 60 % ihres letzten netto als ALG I (67 % mit Kindern). Bei 3 000 € Netto-Lohn entstehen 1 800 € ALG I, aber nur 1 500 € gekürzte Rente. Wer neun Monate bis zur Regelaltersgrenze überbrückt, hätte:
- ALG I: 9 × 1 800 € = 16 200 €
- Rente: 9 × 1 500 € = 13 500 €
Das Mehr von 2 700 € entsteht trotz der zwölfwöchigen Sperre, wenn Rücklagen vorhanden sind.
Zusatzvorteil: Rentenpunkte on top
Während des ALG-I-Bezugs zahlt die Arbeitsagentur weiter Beiträge. Diese erhöhen Ihre spätere Monatsrente. Im Beispiel oben steigen die Anwartschaften grob um 80 € jährlich. Verzichten Sie auf den vorzeitigen Rentenstart, entfallen außerdem die dauerhaften Abschläge von 3,6 %. Ihre Endrente wächst so von rund 1 500 € auf etwa 1 580 € – lebenslang.
Längere Lücke, größerer Gewinn
Liegt zwischen Jobende und Regelaltersgrenze mehr als neun Monate, wird es noch spannender. Ohne Sperre wären für über-58-Jährige volle 24 Monate ALG I drin. Mit der Sperre bleiben 18 Monate. Verdienen Sie zuletzt gut, kann das einen fünfstelligen Mehrbetrag produzieren.
Schnell-Check: So rechnen Sie Ihren Vorteil
- Nettorente mit Abschlag berechnen (Renteninformation).
- Voraussichtliches ALG I online ermitteln (Brutto, Steuerklasse, Kinder).
- Sperrzeit einkalkulieren: zwölf Wochen Finanzierungslücke.
- Gesamtsumme bis zur Regelaltersgrenze vergleichen.
- Höhere spätere Rente und längeren Zahlungszeitraum nicht vergessen.
Ist das ALG I höher und können Sie die Sperrzeit aus Ersparnissen decken, lohnt oft das Warten.
Fallstricke nicht unterschätzen
Pflicht zur Arbeitsvermittlung bleibt, auch kurz vor Rentenbeginn.
Nebenjobs über 165 € monatlich mindern das ALG I.
Krankengeld kann die ALG-I-Dauer weiter reduzieren.
Wer schon eine betriebliche Teilrente erhält, muss deren Anrechenbarkeit prüfen.
Praxis-Tipp: Beratung zahlt sich aus
Lassen Sie Ihre Zahlen früh prüfen: Rentenversicherung, Arbeitsagentur und ggf. Steuerberatung liefern Details. Notieren Sie alle Telefonate und Fristen. Das verhindert böse Überraschungen.