Rente: Diese Jahrgänge sind die größten Verlierer

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Zwischen 2014 und 2018 sank das Rentenniveau viermal auf knapp über 48 % – die schlechtesten Werte seit Einführung der Nachhaltigkeitsformel. Wer 1948, 1949, 1950 oder 1952 geboren wurde, ging genau in dieser Phase in den Ruhestand.

Weil die Monatsrenten damals an einen besonders schwachen „aktuellen Rentenwert“ gekoppelt waren, fiel ihr Einstieg niedriger aus als bei Jahrgängen davor oder danach. Ein 1950 Geborener, der 2015 in Vollrente ging, startete rechnerisch mit rund 2 % weniger als ein gleich verdienender Kollege des Jahrgangs 1953, obwohl beide gleich viele Entgeltpunkte erarbeitet haben.

Rentenerhöhung 2025: Nur ein Teil des Rückstands wird ausgeglichen

Zum 1. Juli 2025 steigt der aktuelle Rentenwert bundesweit auf 40,79 € – eine Anhebung um 3,74 %. Beispiel:
Frau H., Jahrgang 1950, bezieht seit 2015 monatlich 1 200 € brutto. Ab Juli erhält sie 1 244,88 €. Real holt sie damit aber nur einen Bruchteil des historischen Abschlags auf, denn die nominale Steigerung gleicht weder frühere Kaufkraftverluste noch die damalige Einstiegslücke vollständig aus.

Pflegeversicherung: Doppelte Belastung im Juli

Der Beitragssatz der gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt seit 1. Januar 2025 3,6 %; Kinderlose zahlen 0,6 Prozentpunkte mehr. Wegen einer verspäteten Software-Umstellung zieht die Rentenversicherung im Juli 2025 einmalig 4,8 % ein und verrechnet die Überzahlung erst im August. Betroffen sind alle Rentnerinnen und Rentner, besonders aber die genannten Geburtsjahrgänge, weil sie ohnehin eine kleinere Nettobasis haben. Prüfen Sie den Juli-Bescheid und legen Sie gegebenenfalls innerhalb von vier Wochen Widerspruch ein – Sozialverbände wie SoVD oder VdK helfen.

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Steuerfreibeträge 2025: So bleibt mehr netto

Der Grundfreibetrag steigt auf 12.096 € (ledig) beziehungsweise 24.192 € (verheiratet). Erst oberhalb dieser Schwelle fällt Einkommensteuer an. Der Solidaritätszuschlag entfällt bis zu einer Einkommensteuer von 19.950 € (Einzelveranlagung) beziehungsweise 39.900 € (Zusammenveranlagung). Ein Ehepaar aus der Verlierergeneration mit zusammen 1.700 € Monatsrente bleibt damit in der Regel steuerfrei, sofern keine hohen Neben­einkünfte hinzukommen.

Praxistipp

Rechnen Sie Ihre voraussichtlichen Jahreseinnahmen frühzeitig hoch. Liegen Sie unter dem Grundfreibetrag, lohnt eine Nichtveranlagungs-Bescheinigung beim Finanzamt, damit Banken oder Kapitalgesellschaften gar keine Abgeltungsteuer einbehalten.

Grundrente und Grundsicherung: Letzte Rettungsanker

Der Regelsatz in der Grundsicherung (Bürgergeld, Stufe 1) beträgt seit 1. Januar 2025 563 €. Die Grundrente schützt einen Teil Ihrer gesetzlichen Rente vor Anrechnung: 100 € plus 30 % des Restbetrags, maximal 251 € bleiben anrechnungsfrei.

Rechenbeispiel:
Herr L., Jahrgang 1949, erhält 870 € Bruttorente. Davon bleiben 100 € + 30 % × 770 € = 331 € anrechnungsfrei, gedeckelt auf 251 €. Nur 619 € zählen also als Einkommen gegenüber dem Sozialamt. Ob Bürgergeld oder [Wohngeld-Plus](https://www.bmwsb.bund.de/Webs/BMWSB/DE/themen/stadtwohnen/wohnraumfoerderung/wohngeld/wohngeldrechner2025artikel.html) günstiger ist, hängt von Ihrer Miete ab. Ein Online-Rechner des Bundes liefert in wenigen Minuten eine verlässliche Prognose.

Arbeiten ohne Rentenabzug: So viel Zuverdienst ist möglich

Seit dem 1. Januar 2023 dürfen Altersrentner beliebig viel hinzuverdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Nutzen Sie den DRV-Hinzuverdienst-Rechner, um Steuern und Beiträge vorzuplanen. Für viele Rentenverlierer ist ein Minijob von 520 € bereits genug, um die Kaufkraftlücke der schwachen Einstiegsjahrgänge spürbar zu schließen.

Was die Geburtsjahrgänge 1948 – 1952 jetzt tun sollten

Prüfen Sie zunächst Ihren Juli-Bescheid auf den korrekten Pflegeversicherungsabzug, testen Sie dann online, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben, und stellen Sie den Antrag möglichst umgehend. Rechnen Sie außerdem Ihre voraussichtliche Steuerlast hoch, um alle Freibeträge voll auszuschöpfen, und holen Sie sich bei Unklarheiten kostenlos Rat bei der Deutschen Rentenversicherung oder den einschlägigen Sozialverbänden.