Seit diesem Jahr soll die Aktivrente Anreize setzen, nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterzuarbeiten. Die Idee ist einfach: Wer als Rentnerin oder Rentner in einem normalen Angestelltenverhältnis bleibt, kann einen Teil des Arbeitslohns steuerfrei behalten und dadurch spürbar mehr netto mit nach Hause nehmen.
Wichtig ist dabei von Anfang an die richtige Erwartung: Es geht um einen steuerlichen Vorteil beim Arbeitslohn – nicht um einen Technikzuschuss, nicht um eine Rentenerhöhung und auch nicht um Beitragsfreiheit bei Kranken- oder Pflegeversicherung.
Inhaltsverzeichnis
Was die Aktivrente konkret bedeutet
Die Aktivrente ist ein Steuerfreibetrag für Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Beschäftigung. Pro Monat können bis zu 2.000 Euro steuerfrei bleiben. Auf das Jahr gerechnet sind das maximal 24.000 Euro, aber nur dann, wenn die Voraussetzungen in allen zwölf Monaten vorliegen und der Freibetrag tatsächlich in jedem Monat ausgeschöpft wird.
Der Freibetrag ist strikt monatsbezogen: Was in einem Monat nicht genutzt wird, kann nicht auf andere Monate übertragen oder am Jahresende „nachgeholt“ werden.
Außerdem greift die Aktivrente nicht rückwirkend ab dem Geburtstag oder dem Tag, an dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, sondern grundsätzlich erst ab dem Folgemonat. Wer die Regelaltersgrenze mitten im Monat erreicht, startet also steuerlich nicht in diesem Monat, sondern im nächsten.
Wer die Aktivrente nutzen kann
Begünstigt ist grundsätzlich, wer die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht hat und danach weiter angestellt arbeitet. Ob parallel bereits eine Regelaltersrente läuft oder ob der Rentenbeginn bewusst aufgeschoben wird, ist für den Steuerbonus nicht entscheidend.
Entscheidend sind zwei Punkte: Erstens muss die Regelaltersgrenze erreicht sein. Zweitens muss es sich um Arbeitslohn aus einem regulären Arbeitsverhältnis handeln.
Dabei reicht „irgendein Job“ nicht in jedem Fall. Die Aktivrente ist auf Beschäftigungen zugeschnitten, bei denen der Arbeitgeber die rentenrechtlich typischen Beiträge oder Zuschüsse abführt. Genau deshalb ist die Abgrenzung zum Minijob so wichtig und genau deshalb fallen bestimmte Konstellationen heraus.
Wer ausgeschlossen ist – und wo oft falsche Erwartungen entstehen
Minijobs sind im Regelfall nicht begünstigt. Wer also nach der Regelaltersgrenze ausschließlich in einem klassischen Minijob bleibt, kann den Aktivrenten-Freibetrag typischerweise nicht nutzen, obwohl genau diese Gruppe häufig glaubt, „weiterarbeiten“ reiche als Voraussetzung aus.
Ebenfalls nicht begünstigt sind Einkünfte aus Selbstständigkeit und freien Berufen. Der Grund ist formal, aber entscheidend: Diese Einnahmen sind kein Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit und fallen daher nicht unter die Steuerfreiheit der Aktivrente.
Auch Beamtenverhältnisse sind ein häufiger Stolperstein. Einnahmen aus einem Beamtenverhältnis werden nicht begünstigt. Das heißt aber nicht, dass Menschen mit Beamtenlaufbahn automatisch „raus“ sind:
Wer als Ruhestandsbeamtin oder Ruhestandsbeamter nach Erreichen der Regelaltersgrenze zusätzlich eine sozialversicherungspflichtige Angestelltentätigkeit aufnimmt, kann die Aktivrente für diesen Arbeitslohn grundsätzlich nutzen, sofern die Voraussetzungen in diesem Arbeitsverhältnis erfüllt sind.
Beitragsrealität: Steuerfrei heißt nicht beitragsfrei
Der Artikelpunkt „Beiträge bleiben“ ist richtig, muss aber klarer gefasst werden: Die Aktivrente senkt die Lohnsteuer auf den begünstigten Teil des Arbeitslohns, sie verändert nicht automatisch die Beitragspflicht zur Sozialversicherung. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge fallen weiterhin an, weil sie an den Arbeitslohn anknüpfen.
Auch wenn jemand im Rentenalter rentenversicherungsrechtlich besondere Regeln hat, bleibt die Kernaussage: Der Vorteil ist ein Steuerhebel, kein Sozialabgaben-Hebel.
Wichtig ist auch die häufig missverstandene Folge bei schwankendem Lohn: Sozialabgaben werden grundsätzlich auf den gesamten beitragspflichtigen Arbeitslohn berechnet.
Sie „steigen“ nicht erst deshalb, weil die 2.000-Euro-Grenze überschritten wird, sondern weil der Arbeitslohn in diesem Monat höher ist. Die Aktivrente sorgt in solchen Monaten lediglich dafür, dass bis zu 2.000 Euro Lohnsteuer-frei bleiben können – der darüber liegende Teil wird normal besteuert.
So holen Sie das Maximum heraus
Am meisten profitieren Sie, wenn Ihr monatlicher Bruttolohn planbar so gestaltet ist, dass er möglichst häufig nahe an 2.000 Euro liegt. Das ist nicht deshalb wichtig, weil „oberhalb“ plötzlich alles kippt, sondern weil die Aktivrente monatsbezogen ist und ein nicht genutzter Freibetrag in Monaten mit geringerem Lohn nicht in spätere Monate übertragen werden kann.
Wer also mehrere Monate deutlich unter 2.000 Euro bleibt, verschenkt potenziellen Steuerfreibetrag, den er in Monaten mit Sonderzahlungen nicht nachträglich „auffüllen“ kann.
Genau hier liegt ein zentraler Praxispunkt, der in vielen Beiträgen fehlt: Sonderzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld, Boni, Einmalprämien oder Nachzahlungen führen häufig zu Monatslöhnen deutlich über 2.000 Euro. Der Freibetrag bleibt trotzdem bei 2.000 Euro.
Es gibt keinen Mechanismus, der ungenutzte Freibeträge aus anderen Monaten automatisch auf solche Monate verschiebt. Wer Schwankungen hat, sollte deshalb mit dem Arbeitgeber prüfen, ob eine gleichmäßigere Auszahlung möglich ist, etwa durch feste Stundenmodelle oder eine Glättung der Monatsbeträge.
Mehrere Jobs und Steuerklassen: Der zweite große Stolperstein
Viele Rentnerinnen und Rentner arbeiten nicht nur in einem, sondern in mehreren Beschäftigungen. Die Aktivrente kann im laufenden Lohnsteuerabzug grundsätzlich nicht gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen „parallel“ ausgeschöpft werden. Praktisch wird sie typischerweise in dem Arbeitsverhältnis berücksichtigt, das über die Steuerklassen I bis V läuft.
Läuft ein zweites Arbeitsverhältnis über Steuerklasse VI, ist die Behandlung deutlich restriktiver und kann zusätzliche Nachweise erfordern.
Das heißt für die Praxis: Wer zwei Arbeitgeber hat, sollte nicht einfach davon ausgehen, dass „2.000 Euro pro Job“ steuerfrei sind.
Es kann sein, dass die volle Wirkung erst über die Einkommensteuererklärung sauber eingeordnet wird, und zwar nur insoweit, wie in den jeweiligen Monaten die Voraussetzungen tatsächlich erfüllt waren. Genau deshalb ist Planung hier wichtiger als Bauchgefühl.
Lohnt sich der Wechsel vom Minijob in Teilzeit?
Für viele ist das der entscheidende Hebel. Wenn die Aktivrente für Minijobs nicht greift, kann eine sozialversicherungspflichtige Teilzeitstelle finanziell interessanter werden, weil Arbeitslohn bis 2.000 Euro monatlich lohnsteuerfrei bleiben kann, auch wenn dann Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge anfallen.
Gerade im Übergangsbereich (Midijob) kann das in der Summe attraktiver sein als ein Minijob, weil die Steuerersparnis den Unterschied ausgleichen oder übertreffen kann. Ob das im Einzelfall wirklich stimmt, hängt von Lohnhöhe, Steuerklasse, Krankenversicherungssituation und weiteren Einkünften ab.
Behalten Sie die Steuern im Blick – auch wegen anderer Einkünfte
Zusätzlich ist es sinnvoll, die gesamte Steuerlast im Blick zu behalten, wenn weitere Einkünfte wie Betriebsrenten, Versorgungsbezüge, Mieteinnahmen oder Kapitalerträge hinzukommen. Die Aktivrente sorgt dafür, dass bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat lohnsteuerfrei bleiben können.
Sie ist aber keine Garantie, dass am Jahresende keine Steuer entsteht, wenn andere steuerpflichtige Einnahmen vorhanden sind oder wenn es durch mehrere Jobs, Steuerklasse VI oder Sonderzahlungen zu Abweichungen im Lohnsteuerabzug kommt.
Die oft gestellte Frage lautet deshalb nicht nur „Spare ich Lohnsteuer?“, sondern auch „Wie wirkt das im Gesamtjahr?“.
Rechenbeispiel Merle: So wirkt sich die Aktivrente im Alltag aus
Merle ist 67, hat die Regelaltersgrenze erreicht und arbeitet 2026 in Teilzeit weiter. Sie erhält 2.000 Euro brutto Arbeitslohn im Monat und zusätzlich 1.600 Euro gesetzliche Rente brutto. Auf den Arbeitslohn bis 2.000 Euro fällt dank Aktivrente keine Lohnsteuer an.
Es bleiben die Sozialabgaben, die weiterhin auf den Arbeitslohn anfallen. Die Rente läuft zusätzlich weiter; ob und wie viel davon steuerpflichtig ist, hängt vom Rentenbeginn und den persönlichen Freibeträgen ab.
Ohne Aktivrente würde Merles Arbeitslohn wie üblich lohnversteuert, zusätzlich zu den Sozialabgaben. Das Netto aus dem Job läge dadurch spürbar niedriger. Gleichzeitig kann der voll steuerpflichtige Arbeitslohn – je nach Gesamtsituation – den Steuersatz beeinflussen, der auf andere steuerpflichtige Einkünfte angewendet wird.
Was passiert, wenn das Monatsgehalt schwankt?
Bis zu 2.000 Euro pro Monat können lohnsteuerfrei bleiben, der darüber liegende Teil wird steuerpflichtig. Entscheidend ist dabei: Der Freibetrag wird nicht „jahresweise“ ausgeglichen.
Wer in einzelnen Monaten deutlich unter 2.000 Euro verdient, kann das nicht später in einem Bonusmonat nachholen. In Monaten mit höherem Verdienst steigen außerdem die Sozialabgaben, weil sie sich am gesamten beitragspflichtigen Arbeitslohn orientieren.
Gerade bei Weihnachtsgeld, Prämien oder Nachzahlungen ist deshalb eine realistische Erwartung wichtig: Die Aktivrente macht nicht „alles steuerfrei“, sondern begrenzt den Vorteil auf 2.000 Euro je Monat, in dem die Voraussetzungen vorliegen.
Abfindungen und Einmalzahlungen: Vorsicht vor falschen Schlüssen
Ein häufiges Missverständnis betrifft Abfindungen. Selbst wenn jemand nach Erreichen der Regelaltersgrenze noch beschäftigt ist, sind Abfindungen typischerweise nicht der „Arbeitslohn aus laufender Beschäftigung“, für den die Aktivrente gedacht ist. Wer seine Planung darauf stützt, dass eine größere Einmalzahlung steuerfrei gestellt werden könne, riskiert böse Überraschungen.
Muss ich wegen der Aktivrente eine Steuererklärung abgeben?
Nicht „nur wegen Aktivrente“. Ob eine Steuererklärung nötig ist, hängt von der Gesamtsituation ab: von weiteren Einkünften, der Steuerklasse, dem parallelen Rentenbezug und der Frage, ob mehrere Jobs vorliegen oder Lohn über Steuerklasse VI abgerechnet wird.
Gerade bei Kombinationen aus Rente und zusätzlichem Arbeitslohn ist eine Steuererklärung in der Praxis häufig ohnehin sinnvoll, weil sich erst dann sauber klärt, ob der Lohnsteuerabzug im Jahr passend war oder ob es zu Nachzahlungen oder Erstattungen kommt.
FAQ: Die wichtigsten Fragen und Antworten
Wer kann die Aktivrente nutzen?
Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und danach in einem regulären Angestelltenverhältnis Arbeitslohn beziehen. Ob bereits Rente bezogen wird oder nicht, ist nicht der Kernpunkt.
Wichtig ist außerdem, dass es sich um ein begünstigtes Arbeitsverhältnis handelt, das in die typischen rentenrechtlichen Beitrags- oder Zuschussstrukturen fällt.
Gilt die Aktivrente auch für Minijobs oder Selbstständige?
Für Minijobs greift der Bonus im Regelfall nicht. Selbstständige und freie Berufe sind ebenfalls nicht begünstigt, weil diese Einnahmen kein Arbeitslohn aus einem Angestelltenverhältnis sind.
Muss ich trotz Aktivrente weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung zahlen?
Ja. Die Aktivrente spart Lohnsteuer, macht den Arbeitslohn aber nicht beitragsfrei. Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge werden weiterhin aus dem Arbeitslohn berechnet.
Was passiert, wenn ich in einzelnen Monaten mehr als 2.000 Euro verdiene?
Bis zu 2.000 Euro pro Monat können lohnsteuerfrei bleiben, der darüber liegende Teil wird steuerpflichtig. Der Freibetrag kann nicht aus anderen Monaten „aufgefüllt“ werden. Sozialabgaben fallen auf den gesamten beitragspflichtigen Arbeitslohn an und steigen in Monaten mit höherem Lohn entsprechend.
Ich habe zwei Arbeitgeber – sind dann zweimal 2.000 Euro steuerfrei?
Nein, das ist genau eine der typischen Fehlannahmen. Die Aktivrente kann im laufenden Lohnsteuerabzug in der Regel nicht gleichzeitig in mehreren Dienstverhältnissen parallel ausgeschöpft werden.
Wer mehrere Jobs hat, muss besonders sauber planen und sollte damit rechnen, dass die endgültige Einordnung oft erst im Rahmen der Einkommensteuererklärung eindeutig wird.
Muss ich wegen der Aktivrente eine Steuererklärung abgeben und kann ich zu viel gezahlte Steuer zurückholen?
Ob eine Erklärung nötig ist, hängt von Ihrer Gesamtsituation ab. Bei mehreren Jobs, Steuerklasse VI, Sonderzahlungen oder zusätzlichen Einkünften ist sie häufig sinnvoll oder ohnehin erforderlich.
Zu viel gezahlte Steuer kann sich grundsätzlich über die Veranlagung korrigieren, aber es gibt keinen automatischen „Jahresausgleich“ für ungenutzte Monatsfreibeträge.
Fazit
Die Aktivrente ist 2026 vor allem ein Steuerhebel: Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn pro Monat können lohnsteuerfrei bleiben, wenn Sie nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter angestellt arbeiten und das Arbeitsverhältnis die Voraussetzungen erfüllt.
Der Vorteil ist monatsbezogen, startet grundsätzlich erst im Folgemonat nach Erreichen der Regelaltersgrenze und lässt sich nicht über das Jahr „glattziehen“.
Sozialabgaben bleiben fällig, und gerade bei Minijobs, mehreren Arbeitgebern, Steuerklasse VI und Sonderzahlungen entscheidet die konkrete Gestaltung darüber, ob der Steuerbonus ein echter Netto-Gewinn wird oder am Jahresende durch Nachzahlungen relativiert wird.




