Rente 2025: Diese Zeiten bringen „doppelte“ Rentenpunkte

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Wer 2025 seine Rente plant, profitiert besonders in Jahren, in denen zwei rentenrechtliche Quellen gleichzeitig wirken. „Doppelte Rentenpunkte“ ist kein offizieller Rechtsbegriff – gemeint sind Jahre, in denen neben eigenen Beiträgen weitere Entgeltpunkte gutgeschrieben werden, etwa durch Kindererziehung oder häusliche Pflege.

Richtig kombiniert, führt das in einzelnen Kalenderjahren zu deutlich mehr als einem Rentenpunkt und damit spürbar mehr Monatsrente. Ein Rentenpunkt ist seit 1. Juli 2025 genau 40,79 Euro wert.

Was ein Rentenpunkt 2025 bedeutet – und wo die Obergrenzen liegen

Die Rentenversicherung bewertet jedes Beitragsjahr im Verhältnis zum bundesweiten Durchschnittsentgelt. Für 2025 beträgt dieses 50.493 Euro. Wer exakt so viel verdient, bekommt einen vollen Rentenpunkt, wer mehr oder weniger verdient, entsprechend anteilige Punkte.

Oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze – 96.600 Euro im Jahr 2025 – wachsen die Punkte aus Arbeit nicht weiter. Diese Obergrenze spielt auch eine Rolle, wenn zusätzliche Punkte aus Kindererziehung hinzukommen.

Tabelle: Wie sich die Rente erhöhen kann 2025

Beispiele 2025: Berechnung mit Rentenwert 40,79 € je Entgeltpunkt (brutto, ab 1. Juli 2025)
Beispiel-Konstellation Monatliche Rente aus diesem Jahr
Teilzeit 0,6 EP + Kindererziehungszeit 1,0 EP = 1,6 EP (statt 0,6 EP) 65,26 € (statt 24,47 €)
Teilzeit 0,8 EP + Pflegegutschrift 0,5 EP = 1,3 EP (statt 0,8 EP; Pflege mind. 10 Std./Woche, max. 30 Std. Erwerb) 53,03 € (statt 32,63 €)
Teilzeit 0,5 EP + Kindererziehungszeit 1,0 EP + Pflege 0,3 EP = 1,8 EP (statt 0,5 EP) 73,42 € (statt 20,39 €)
Arbeit 0,7 EP + Kindererziehungszeit 1,0 EP + Aufwertung in Berücksichtigungszeit +0,2 EP = 1,9 EP (statt 0,7 EP) 77,50 € (statt 28,55 €)
Minijob 0,2 EP + Kindererziehungszeit 1,0 EP = 1,2 EP (statt 0,2 EP) 48,95 € (statt 8,16 €)
Hoher Verdienst an Beitragsbemessungsgrenze: 1,913 EP; Kindererziehungszeit im selben Jahr ohne Zusatzwirkung (Deckel erreicht) 78,03 € (kein Zusatz)
Elternzeit ohne Erwerb: Kindererziehungszeit 1,0 EP (statt 0 EP) 40,79 € (statt 0,00 €)

Arbeit plus Kindererziehung: zwei Gutschriften im selben Jahr

Während der Kindererziehungszeit stellt Sie die Rentenversicherung so, als hätten Sie Beiträge aus einem Durchschnittsverdienst gezahlt – das bringt pro Jahr nahezu einen zusätzlichen Rentenpunkt, und zwar zusätzlich zu Ihren eigenen Arbeitsbeiträgen.

Dadurch können Teilzeitjahre plötzlich zu „starken“ Rentenjahren werden. Wichtig ist die Deckelung: Das „Doppeln“ gilt nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze; wer mit dem Lohn allein bereits die Grenze erreicht, bekommt durch die Erziehungszeit in diesem Jahr keine weiteren Punkte obendrauf.

Für Kinder, die 1992 oder später geboren sind, werden bis zu drei Jahre pro Kind angerechnet; für Geburten vor 1992 sind es 30 Monate (umgangssprachlich „Mütterrente“).

Kinderjahre, die sich überlappen – und die Aufwertung in der Berücksichtigungszeit

Erziehen Sie mehrere Kinder unter zehn Jahren gleichzeitig, laufen Kindererziehungs- und Kinderberücksichtigungszeiten nebeneinander.

Seit 1992 können Berücksichtigungszeiten die Rentenhöhe sogar direkt erhöhen: Pflichtbeiträge innerhalb einer solchen Zeit werden aufgewertet; bei Überschneidungen oder bei Erwerbstätigkeit in der Berücksichtigungszeit sind Zuschläge bis zu rund einem Drittel Punkt pro Jahr möglich. Damit lässt sich der Effekt „doppelter“ Punkte zusätzlich verstärken – insbesondere in Teilzeit.

Arbeit plus Pflege eines Angehörigen: doppeltes Rentenplus unter klaren Bedingungen

Auch die nicht erwerbsmäßige Pflege zu Hause bringt Rentenbeiträge aus der Pflegeversicherung – und zwar zusätzlich zu eigenen Beiträgen aus Arbeit, solange die Pflege mindestens zehn Stunden pro Woche an zwei Tagen stattfindet, die gepflegte Person Pflegegrad 2 oder höher hat und die eigene Erwerbsarbeit 30 Wochenstunden nicht übersteigt.

Wer diese Voraussetzungen erfüllt, sammelt im Pflegejahr eigene Punkte aus Lohn und weitere Punkte aus Pflege – erneut ein „doppelter“ Effekt im Sinne zweier Quellen in demselben Kalenderjahr.

Kindererziehung und Pflege zugleich: zulässige Kombination

Elternteile, die während der Kindererziehungszeit zusätzlich einen Angehörigen pflegen, können beide Gutschriften nebeneinander erwerben, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.

In der Praxis entsteht damit ein Jahr mit drei Wirkungen: eigene Beiträge, Kindererziehungszeit und Pflegebeiträge. Das erhöht die Rentenpunkte deutlich – in der Praxis aber immer innerhalb der üblichen Grenzen des Systems.

Konkrete Auswirkungen – so wird aus einem „normalen“ Jahr ein Spitzenjahr

Ein typisches Beispiel ist die Teilzeit während der ersten Lebensjahre eines Kindes. Wer 2025 deutlich unter dem Durchschnittsentgelt verdient, sammelt aus Arbeit weniger als einen Punkt. Durch das Kinderjahr kommt fast ein voller Punkt dazu – in Summe entsteht ein starkes Rentenjahr mit deutlich mehr als einem Punkt.

Bei paralleler Pflege kann ein weiteres Plus hinzukommen. Entscheidend ist dabei immer die individuelle Kombination: Je niedriger der eigene Verdienst, desto stärker sticht der Zusatzpunkt ins Gewicht; bei sehr hohem Verdienst greift schneller die Deckelung an der Beitragsbemessungsgrenze.

Wichtige Details, die häufig übersehen werden

Für die Zuordnung der Kindererziehungszeit kann in der gemeinsamen Erziehung nur ein Elternteil profitieren; wer es nutzen will, sollte die Zuordnung rechtzeitig klären. Zudem gilt: Kindererziehungszeiten werden automatisch der Rentenberechnung zugeschlagen, sobald sie im Konto vorgemerkt sind – eine Kontenklärung mit den DRV-Formularen ist sinnvoll.

Schließlich ist die Ost/West-Trennung bei den Rentenwerten seit 2024 beendet; der Punkt ist seit 2025 bundesweit einheitlich 40,79 Euro wert, was Vergleiche und Musterrechnungen erleichtert.

Was nicht „doppelt“ zählt: Schule und Studium

Schul- und Studienzeiten ab dem 17. Geburtstag sind in der Regel Anrechnungszeiten. Sie helfen bei Wartezeiten, bringen für sich genommen aber keine zusätzlichen Entgeltpunkte wie Kindererziehung oder Pflege. Maximal acht Jahre können angerechnet werden.

Wer Lücken schließen möchte, kann für bestimmte Ausbildungszeiten freiwillige Beiträge nachzahlen – etwa für Zeiten zwischen dem 16. und 17. Geburtstag oder über die Acht-Jahres-Grenze hinaus. Das ist bis zum 45. Lebensjahr möglich.

Fazit: Doppelter Effekt statt Doppelbegriff

„Doppelte Rentenpunkte“ entstehen 2025 immer dann, wenn in einem Kalenderjahr zwei rentenrechtliche Quellen nebeneinander wirken – vor allem Arbeit plus Kindererziehung oder Arbeit plus Pflege, teils verstärkt durch Aufwertungen in der Kinderberücksichtigungszeit.

Wer die Voraussetzungen kennt, macht aus „normalen“ Jahren Spitzenjahre. Behalten Sie dabei drei Zahlen im Blick: den Wert eines Rentenpunkts (40,79 Euro), das Durchschnittsentgelt (50.493 Euro) und die Beitragsbemessungsgrenze (96.600 Euro). Sie bestimmen, wie stark sich das „Doppeln“ am Ende tatsächlich in Euro niederschlägt.

Quellenhinweise: Deutsche Rentenversicherung zu Kindererziehungszeiten (inkl. Zuordnung, Berücksichtigungszeiten und „zusätzlich bis zur Beitragsbemessungsgrenze“), DRV zu Pflegevoraussetzungen und Rentenbeiträgen, amtliche Rechengrößen 2025 sowie Hintergrund zur Aufwertung in Kinderberücksichtigungszeiten.