Rente: 10 häufige Fehler im Rentenbescheid die Bares kosten

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Fehler im Rentenbescheid können Ihre monatliche Rente erheblich mindern. Es ist wichtig, den Bescheid sorgfältig zu überprüfen, um mögliche Ungereimtheiten zu entdecken.

Hier sind die 10 Fehler, die zu einer zu niedrigen Rente führen können.

  1. Falsche Rentenart:
    Wurde eine rückwirkende Schwerbehinderung anerkannt, könnten Ihnen niedrigere Abschläge zustehen, was eine höhere Rente zur Folge hätte.
  2. Falsch erfasste Beitragszeiten:
    Hierzu zählen Zeiten Ihrer Beschäftigung, selbstständiger Tätigkeit, Pflegezeiten, Zeiten des Bezugs von Arbeitslosengeld oder Krankengeld, Kindererziehungszeiten, Mutterschutz sowie Schulund Ausbildungszeiten.
  3. Fehler bei den beitragsfreien Zeiten:
    Diese Zeiten könnten falsch bewertet sein, was das Ruhegeld mindert. Zeiten könnten etwa aus einer Beschäftigung nicht korrekt erfasst worden sein.
  4. Fehler bei der Rechtskreiszuordnung:
    Wenn Sie im Osten oder Westen Deutschlands gearbeitet haben, könnte der falsche Rechtskreis zugeordnet worden sein, was Ihre Rentenansprüche beeinträchtigen kann.
  5. Falsche Berechnung der Erwerbsminderungsrente:
    Entgeltpunkte für beitragsfreie Zurechnungszeiten könnten falsch berechnet sein, was zu einer geringeren EM-Rente führt.
  6. Falsche Berechnung der Entgeltpunkte:
    Die jährlichen Durchschnittsentgelte und die Hochrechnung Ihrer Rentenansprüche könnten fehlerhaft sein.
  7. Nicht berücksichtigte Rentenerhöhungen:
    Obwohl selten, können Rentenerhöhungen aus der Vergangenheit übersehen worden sein, was eine zu niedrige Rente zur Folge hat.
  8. Fehlerhafte Erfassung der Krankenkassen- und Pflegebeiträge:
    Hierdurch könnte der Auszahlungsbetrag Ihrer monatlichen Rente zu niedrig sein. Auch ein nicht ausgezahlter Zuschuss zur Krankenversicherung kann ein Grund sein.
  9. Lücken im Versicherungsverlauf:
    Fehlende oder nicht korrekt gemeldete Zeiten, beispielsweise durch den Arbeitgeber, können Ihre Rentenansprüche schmälern.
  10. Fehlende Meldung von Hinzuverdienst:
    Zusätzliche Entgeltpunkte durch einen Hinzuverdienst neben der Rente könnten nicht oder falsch gemeldet worden sein.

Wichtige Rentenbeiträge aus der gegen-hartz Redaktion:

Weitere Fehler, die häufig auftreten

Anrechnung von Berufsausbildungszeiten oder Fachschulzeiten:
Diese Zeiten könnten nicht korrekt erfasst sein, was Ihre Rentenansprüche beeinflusst.

Zuordnung von Kindererziehungszeiten:
Diese Zeiten könnten nicht oder nicht vollständig anerkannt worden sein, was zu einer niedrigeren Rente führt.

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Antrag für Kindererziehungszeiten – das müssen sie beachten

Durch die Anrechnung der Kindererziehungszeiten können Sie Ihre Rentenansprüche sichern und erhöhen. Nutzen Sie diese Möglichkeit, um Ihre finanzielle Zukunft im Alter zu verbessern.

Gutschrift für Kindererziehungszeiten:
Für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, erhalten Sie bis zu 2 Jahre und 6 Monate Kindererziehungszeit pro Kind.
Für Kinder, die ab 1992 geboren wurden, erhalten Sie bis zu 3 Jahre pro Kind.
Zusätzlich können unabhängig vom Geburtsjahr bis zu 10 Jahre Kinderberücksichtigungszeiten angerechnet werden.

Beantragung und Zuordnung

Die Erziehungszeiten beantragen Sie mit einer Kontenklärung. Sind sie einmal vorgemerkt, werden sie automatisch bei Ihrer Rente berücksichtigt.

Es kann immer nur ein Elternteil zur selben Zeit von der Erziehung profitieren. Gemeinsam erziehende Eltern können durch eine übereinstimmende Erklärung festlegen, welchem Elternteil die Erziehungszeit zugerechnet wird. Diese Erklärung gilt nur für die Zukunft und maximal zwei Monate rückwirkend.

Finanzielle Auswirkungen

Kindererziehungszeiten sind Pflichtbeiträge, die sich direkt auf Ihre Rentenhöhe auswirken. Ein Jahr Kindererziehung bringt fast einen Entgeltpunkt, was monatlich 37,60 Euro Rente entspricht.

Diese Beiträge kommen zusätzlich zu Ihren eigenen Einzahlungen, solange Sie nicht die Beitragsbemessungsgrenze überschreiten.

Sonderregelungen bei mehreren Kindern

Haben Sie gleichzeitig mehrere Kinder erzogen, können Ihnen mehr Kindererziehungszeiten anerkannt werden. Zum Beispiel, wenn Sie Zwillinge haben oder während der Erziehungszeit ein weiteres Kind bekommen.

Wer kann profitieren?

Neben leiblichen Eltern können auch Adoptiv-, Stiefoder Pflegeeltern sowie Großeltern oder andere Verwandte, bei denen das Kind dauerhaft lebt, von der Anrechnung der Kindererziehungszeiten profitieren.

Voraussetzung ist, dass kein Erziehungsverhältnis zu den leiblichen Eltern besteht.

Ausschlüsse

Kindererziehungszeiten werden nicht angerechnet, wenn Sie während der Erziehung bereits eine Altersvollrente oder Pension erhalten, die Regelaltersgrenze erreicht haben und nie gesetzlich rentenversichert waren oder Versorgungsanwartschaften in einem anderen System erworben haben