1. Juli: Mit der höheren Rente steigt auch der Pflegebeitrag

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Im Juli 2024 steigt die gesetzliche Rente deutlich. Allerdings handelt es sich um eine Brutto-Erhöhung. Was bedeutet das für die Netto-Rente?

Steigerung um 4,57 Prozent

Im Juli kommt eine satte Erhöhung der Renten um 4,57 Prozent. Erstmals gibt es dabei keinen Unterschied mehr zwischen Ost- und Westrenten.

Die Anpassung liegt über der Inflation

Zwar fielen in den letzten Jahren die Rentenerhöhungen sogar etwas höher aus, doch lagen diese immer noch unter der Inflation. Unterm Strich hatten Rentner also trotz Erhöhung nicht mehr, sondern weniger Kaufkraft.

2024 liegt jetzt die Anpassung der Renten über der Rate der Inflation, und damit bleibt in der Realität mehr Kaufkraft.

Brutto nicht netto

Die 4,57 Prozent werden allerdings auf die Brutto-Rente aufgeschlagen, nicht auf die Netto-Rente. Von dieser Brutto-Rente gehen Pflege- und Krankenversicherung ab, und auch die Steuer müssen Sie einplanen.

Wo finden Sie die Netto-Rente?

In der Mitteilung der Rentenversicherung zur Rentenanpassung am 1. Juli 2024 befindet sich auch der neue Stand Ihrer Netto-Rente.

Sie können diese selbst berechnen. Dafür müssen Sie nur von der Brutto-Rente den von Ihnen bezahlten Beitrag für Kranken- und Pflegeversicherung abziehen.

Wie hoch ist der Beitragssatz?

Bei der gesetzlichen Krankenkasse liegt der Beitragssatz derzeit bei 14,6 Prozent und dazu kommt noch der Zusatzbeitrag von 1,7 Prozent.

Die Rentenkasse zahlt die Hälfte davon, und die andere Hälfte zahlen Sie als Rentner, und das sind 8,15 Prozent. Bei einer Brutto-Rente von 1.000 Euro würden Sie 81,50 Euro Krankenversicherung leisten, bei 1.500 Euro Brutto-Rente 122,25 Euro und bei 2.000 Euro Brutto-Rente 163,00 Euro.

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Mit der Rente steigt die Krankenversicherung

Die Kranken- und Pflegeversicherung werden prozentual von der Rente berechnet. Deshalb steigen diese Beiträge steigen mit der Höhe der Rente.

Die neuen Entlastungsstufen

Die bisherige Regelung unterschied zwischen Beitragszahlern ohne Kinder und denen mit Kindern. Jetzt beginnt eine Reform, nach der Familien mit mehreren Kindern anders / besser entlastet werden sollen als solche mit einem Kind.

Haben die Rentner etwas davon?

Altersrentner haben in der Regel von der Neuregelung nichts. Denn nur der Beitragssatz für Eltern mit einem Kind gilt dauerhaft.

Die zusätzlichen Entlastungen für jedes weitere Kind entfallen, sobald dieses das 25. Lebensjahr vollendet hat. Rentner und Rentnerinnen über der Regelaltersgrenze, die nicht erst ab den späten 40ern Mutter / Vater geworden sind, gehen bei dieser Neuregelung leer aus.

Bei der Pflege gilt der volle Beitrag

Im Unterschied zur Krankenversicherung übernimmt niemand eine Hälfte des Beitrags zur Pflegeversicherung. Rentner und Rentnerinnen müssen diesen allein stemmen, und die Erhöhung trifft sie also mit voller Wucht.

Worauf müssen Sie achten?

In der Mitteilung der Rentenkasse zur Anpassung steht die Höhe der Netto-Rente. Sie sollten umgehend prüfen, ob Sie durch die Erhöhung steuerpflichtig werden, falls Sie es zuvor nicht waren.

Bei der Pflegeversicherung sollten Sie unbedingt prüfen, ob Ihnen eine Entlastung als Eltern eines oder mehrerer Kinder zusteht.