Rente mit 63 noch sichern?

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Wenn von der „Rente mit 63“ die Rede ist, klingt das für viele wie Versprechen: 63 werden, Antrag stellen, Rente genießen. In der Alltagssprache hat sich der Begriff eingebrannt, in der gesetzlichen Rentenversicherung heißt die Rentenart jedoch anders. Gemeint ist in diesem Zusammenhang die Altersrente für langjährig Versicherte.

Die Rente mit 63 ist an vergleichsweise gut erreichbare Voraussetzungen geknüpft, hat aber einen Preis, der häufig unterschätzt wird: Wer sie vor dem persönlichen gesetzlichen Rentenalter beginnt, muss lebenslange Abschläge hinnehmen. Und selbst diese Abschläge sind nur ein Teil der finanziellen Gesamtwirkung.

Welche Rentenart wirklich gemeint ist und welche nicht

Viele vermischen regelmäßig zwei Rentenarten, die auf den ersten Blick ähnlich klingen, aber praktisch sehr unterschiedliche Folgen haben. Bei der hier behandelten Variante geht es um die Altersrente für langjährig Versicherte. Diese Rentenart ist zwar frühzeitig möglich, allerdings immer mit Abschlägen, sobald sie vor dem jeweils maßgeblichen gesetzlichen Rentenalter beginnt.

Davon abzugrenzen ist die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Diese wurde früher häufig mit dem „63“-Etikett verbunden, weil der abschlagsfreie Rentenbeginn in bestimmten Konstellationen tatsächlich ab 63 möglich war.

In der heutigen Betrachtung führt diese Spur jedoch in die Irre: Wer konkret über „Rente mit 63“ spricht und dabei eine vorgezogene Rente ab 63 meint, landet in der Regel bei der Altersrente für langjährig Versicherte – und damit bei dauerhaften Abzügen.

Die Voraussetzungen: Frühestens ab 63 und mit 35 Versicherungsjahren

Die Altersrente für langjährig Versicherte beruht im Wesentlichen auf zwei Kriterien. Erstens spielt das Alter eine Rolle: Der Rentenbeginn ist frühestens ab 63 möglich. Zweitens muss eine Wartezeit erfüllt sein, und zwar 35 Versicherungsjahre.

Was in der Praxis als „35 Jahre“ erscheint, ist in der Rentenversicherung eine Summe an anrechenbaren Zeiten, die deutlich mehr umfasst als klassische Beschäftigungsjahre.

Dazu zählen in vielen Fällen Phasen mit Beiträgen aus Beschäftigung, Zeiten mit Krankengeld, Abschnitte der Arbeitslosigkeit sowie Kindererziehungszeiten.

Gerade Menschen mit durchgängigen Lebensläufen in Deutschland erreichen die Wartezeit häufig, ohne dass es ihnen im Alltag überhaupt bewusst ist. Dennoch lohnt sich ein genauer Blick, weil sich in Rentenkonten immer wieder Lücken oder ungeklärte Zeiträume finden.

Praxisbeispiel: Sabine M. (Jahrgang 1964) plant die Rente ab 63

Sabine M. ist 1964 geboren und arbeitet seit Jahrzehnten sozialversicherungspflichtig als Angestellte. Durch Beschäftigungszeiten, Kindererziehung und eine Phase mit Krankengeld erfüllt sie die 35 Versicherungsjahre. Ihr gesetzliches Rentenalter liegt bei 67. Sabine möchte jedoch ab dem Monat nach ihrem 63. Geburtstag in Rente gehen, weil sie die Belastung im Job zunehmend spürt.

Sabine startet 48 Monate vor dem gesetzlichen Rentenalter. Pro Monat werden 0,3 Prozent abgezogen, insgesamt also 14,4 Prozent dauerhaft. Angenommen, ihr Rentenanspruch beträgt zum 63. Geburtstag 1.500 Euro brutto, dann sinkt die Bruttorente durch den Abschlag um 216 Euro auf 1.284 Euro brutto.

Von den 1.284 Euro gehen Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung ab. Als grobe Orientierung rechnet Sabine mit rund zwölf Prozent. Damit landet sie ungefähr bei 1.130 Euro. Je nach Gesamteinkünften kann zusätzlich Einkommensteuer anfallen, sodass in ihrer Planung eher rund 1.100 Euro als realistischer Zahlbetrag im Raum stehen.

Sabine erkennt, dass nicht nur der Abschlag wirkt. Weil sie vier Jahre früher aufhört zu arbeiten, fehlen ihr außerdem Beitragsjahre und damit zusätzliche Rentenansprüche. Die Differenz zur Rente ab 67 ist deshalb in der Praxis meist deutlich größer als nur die 216 Euro Abschlag.

Sabine nutzt den Spielraum und verschiebt den Rentenbeginn innerhalb des Korridors, statt sofort mit 63 zu starten. So sinken die Abschläge, und sie sammelt länger Rentenansprüche, ohne bis 67 durchhalten zu müssen.

Der Zeitkorridor: Zwischen dem 63. Geburtstag und dem gesetzlichen Rentenalter

Wer die Voraussetzungen erfüllt, wählt den Rentenbeginn nicht nur zwischen „jetzt“ und „später“, sondern innerhalb eines Korridors. Am einen Ende steht der frühestmögliche Beginn ab 63, am anderen Ende das persönliche gesetzliche Rentenalter, das vom Geburtsjahr abhängt. Zwischen diesen beiden Punkten liegt der Spielraum, in dem sich die Rentenentscheidung bewegt.

Für viele Jahrgänge ist genau dieser Abstand entscheidend, weil er die Höhe der Abschläge bestimmt. Je größer die Differenz zwischen dem gewünschten Startdatum und dem gesetzlichen Rentenalter, desto höher fällt der dauerhafte Abzug aus. Damit wird der Rentenbeginn zu einer Rechenaufgabe, die weniger mit dem Kalender als mit Prozentpunkten zu tun hat.

So entstehen die Abschläge: 0,3 Prozent pro Monat – lebenslang

Die Abschlagslogik ist einfach formuliert und gerade deshalb tückisch. Für jeden Monat, den die Rente vor dem gesetzlichen Rentenalter beginnt, werden 0,3 Prozent von der Bruttorente abgezogen. Diese Minderung bleibt dauerhaft bestehen. Sie verschwindet nicht, sobald das gesetzliche Rentenalter erreicht ist, sondern begleitet den gesamten Rentenbezug.

Aus Monatswerten werden schnell spürbare Summen. Ein Jahr früher bedeutet rechnerisch 3,6 Prozent Abschlag, zwei Jahre 7,2 Prozent, drei Jahre 10,8 Prozent. Wer die Rente vier Jahre vorzieht, landet bei 14,4 Prozent. Diese Zahl steht beispielhaft für viele, die ab 63 in den Ruhestand möchten, aber eigentlich bis 67 arbeiten müssten.

Beispiel Jahrgang 1964: Was 14,4 Prozent in Euro bedeuten können

Besonders anschaulich wird die Wirkung am Jahrgang 1964, für den das gesetzliche Rentenalter bei 67 Jahren liegt. Wer in diesem Jahrgang ab dem Monat nach dem 63. Geburtstag die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nimmt, startet 48 Monate früher. Multipliziert mit 0,3 Prozent ergibt das den Abschlag von 14,4 Prozent.

Nimmt man eine angenommene Bruttorente von 1.500 Euro zum Rentenbeginn, werden davon 14,4 Prozent abgezogen. Rechnerisch entspricht das 216 Euro. Aus 1.500 Euro brutto würden 1.284 Euro brutto. Entscheidend ist dabei nicht nur die Höhe des Abzugs, sondern die Dauer: Diese Differenz wirkt Monat für Monat, Jahr für Jahr.

Warum „brutto“ nicht „netto“ ist: Kranken- und Pflegeversicherung und mögliche Steuern

Wer Rentenentscheidungen plant, rechnet häufig mit den Werten aus der Renteninformation oder mit selbst gesetzten Zielbeträgen. Dabei wird oft übersehen, dass die Bruttorente nicht der Betrag ist, der tatsächlich auf dem Konto landet. Von der Rente gehen in aller Regel Beiträge zur Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung ab.

In der Praxis summiert sich das, je nach Konstellation, auf Größenordnungen, die spürbar sind. Im Video-Beispiel ist von ungefähr zwölf Prozent die Rede, die nach dem Abschlag zusätzlich abgehen können.

Hinzu kommt die steuerliche Seite. Ob und in welcher Höhe Steuern anfallen, hängt von der individuellen Situation ab, unter anderem von weiteren Einkünften und vom steuerlichen Anteil der Rente.

Für viele führt die Kombination aus Abschlag, Sozialabgaben und möglicher Steuer dazu, dass zwischen der ursprünglich gedachten „Rente“ und dem realen Zahlbetrag eine Lücke entsteht.

Aus 1.500 Euro brutto können, je nach Rahmenbedingungen, durchaus Beträge um 1.100 Euro netto werden. Das ist keine feste Formel, aber ein realistisches Bild dafür, wie stark die Abstände sein können.

Der zweite, oft größere Effekt: Die Rente sinkt auch, weil Beitragsjahre fehlen

Der Abschlag ist das sichtbare Minus, das man relativ leicht berechnen kann. Weniger greifbar ist ein weiterer Punkt, der die Gesamtrente häufig stärker prägt als erwartet: Wer früher in Rente geht, zahlt in den Jahren bis zum gesetzlichen Rentenalter keine Beiträge mehr ein. Dadurch werden weniger Entgeltpunkte gesammelt.

Die Rente ist also nicht nur wegen des Abschlags niedriger, sondern auch deshalb, weil die zugrunde liegende Rentenhöhe geringer ausfällt als bei einem längeren Arbeitsleben.

Genau an dieser Stelle entsteht ein typischer Denkfehler, der sich aus der Renteninformation speist. Dort stehen mehrere Werte nebeneinander, darunter die bisher erreichten Ansprüche und eine Prognose für die Rente beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters, wenn man „so weiterarbeitet wie bisher“.

Wer aber mit 63 aufhört, erfüllt diese Bedingung nicht. Die prognostizierte Rente bei 67 ist dann kein passender Vergleichswert. Im Ergebnis wirkt das Vorziehen doppelt: durch den Abschlag und durch die fehlenden zusätzlichen Beitragsjahre.

Kann man sich die „Rente mit 63“ heute schon sichern?

In Zeiten politischer Debatten wächst die Sorge, dass Regelungen kurzfristig geändert werden könnten. In diesem Umfeld taucht eine Frage besonders häufig auf: Lässt sich die Möglichkeit der Rente ab 63 „festschreiben“, wenn der tatsächliche Rentenbeginn erst in einigen Jahren geplant ist?

Die Antwort fällt nüchtern aus. Es gibt keine rechtliche Möglichkeit, sich diese Rentenart im Voraus verbindlich zu reservieren oder „einzulocken“. Rentenansprüche entstehen und konkretisieren sich über Versicherungszeiten und Beitragszahlungen, nicht über eine Art Vorab-Bescheid für eine künftige Rentenart.

Änderungen im Recht können den Rahmen grundsätzlich verändern, auch wenn Gesetzgeber in der Praxis häufig Übergänge schaffen und nicht von heute auf morgen ganze Jahrgänge in eine völlig neue Lage versetzen. Eine Garantie im Sinne einer vorgezogenen Absicherung gibt es dennoch nicht.

Was dennoch möglich ist: Rentenkonto prüfen, Zeiten klären, Planung belastbarer machen

Auch wenn sich eine Rentenart nicht vorab vertraglich sichern lässt, können Versicherte ihre Position erheblich verbessern, indem sie die eigenen Unterlagen in Ordnung bringen. Dazu gehört vor allem der Blick in die Rentenauskunft und in das Rentenkonto. Gerade ungeklärte Zeiten führen im Ernstfall zu Verzögerungen und im schlimmsten Fall zu fehlenden Anrechnungen.

Ein typisches Feld sind Ausbildungs- und Schulzeiten, die nicht automatisch vollständig erfasst sind, etwa Schulbesuch ab einem bestimmten Alter oder Studienzeiten.

Solche Abschnitte können für die Wartezeit eine Rolle spielen, werden aber nicht immer ohne Nachweise im Konto geführt. Wer hier frühzeitig klärt und belegt, schafft Verlässlichkeit. Das macht die langfristige Planung nicht unangreifbar gegenüber politischen Veränderungen, aber deutlich stabiler gegenüber praktischen Stolpersteinen im Verfahren.

Abwägung statt Bauchgefühl: Warum der Rentenbeginn eine Rechenfrage bleibt

Die Altersrente für langjährig Versicherte bietet vielen Menschen einen Ausstieg aus dem Erwerbsleben vor dem gesetzlichen Rentenalter. Das kann gesundheitlich, familiär oder persönlich sinnvoll sein. Gleichzeitig ist die finanzielle Wirkung erheblich und dauerhaft. Wer früher beginnt, akzeptiert einen lebenslangen Abschlag und verzichtet zusätzlich auf Beitragsjahre, die die Rente sonst erhöhen würden.

Hinzu kommen Abzüge für Kranken- und Pflegeversicherung sowie mögliche Steuern, die den Auszahlbetrag weiter reduzieren.

Seriöse Planung bedeutet deshalb, die Entscheidung nicht allein an der Altersmarke festzumachen. Entscheidend ist, welche Rente realistisch zu erwarten ist, welche Ausgaben im Ruhestand anfallen, welche weiteren Einkünfte vorhanden sind und wie groß die Differenz zwischen „früher“ und „später“ tatsächlich ausfällt.

Die „Rente mit 63“ ist damit weniger ein Versprechen als eine Option, die man sich leisten können muss – oder bewusst wählt, weil Lebensqualität, Gesundheit oder familiäre Verpflichtungen schwerer wiegen als der monatliche Zahlbetrag.