P-Konto kann vor Rundfunkbeitrag GEZ schützen

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Es häufen sich die Fälle, in denen Bürger ihre Verpflichtungen gegenüber der Stadt oder öffentlichen Anstalten nicht mehr erfüllen können. Dies betrifft Bußgelder, Kammer- oder Rundfunkbeiträge und sogar Gerichtskosten. Was sollten Betroffene tun, wenn sie ihre Zahlungen nicht leisten können?

Immer mehr Vollstreckungsaufträge

Die Zahl der Bürger, die ihre Schulden nicht bezahlen können, ist zwischen 2019 und 2022 um etwa fünf Prozent gestiegen. Gleichzeitig stieg die Zahl der Vollstreckungsaufträge um acht Prozent. Was aber können Betroffene tun, wenn sie mit ihren Zahlungen im Rückstand sind?

Um was für Forderungen handelt es sich?

Typische offene Forderungen umfassen Niederschlagwassergebühren, Kindertagesstättenbeiträge, Bußgelder und Gerichtskosten sowie Berufskammer- und Rundfunkbeiträge. Es gibt keine spezifische Forderungsgruppe, die besonders häufig offen bleibt, wie auch Matthias Makosch aus dem Finanzressort Bremen berichtet.

Bürger, die mit ihren Zahlungen im Rückstand sind, erhalten im Vorfeld Bescheide, Zahlungsaufforderungen und Rechnungen. Diese Briefe enthalten die Forderung, die Höhe, die Fälligkeit sowie Kontaktinformationen.

Wenn die Zahlung ausbleibt, werden die Bürger automatisiert zweimal von der Vollstreckungsbehörde gemahnt, bevor die Vollstreckung eingeleitet wird. Eine mögliche Maßnahme ist die Pfändung des Kontos des Schuldners.

Wie verhalte ich mich am besten, wenn ich nicht zahlen kann?

Heiko Norbert Bödeker, Geschäftsführer der Schuldnerberatung “a conto bremen”, rät, sich sofort mit dem Gläubiger in Verbindung zu setzen und die Zahlungsunfähigkeit zu kommunizieren. Dies könne zwar helfen, doch sei es nicht garantiert, dass die Stadt ihre Forderung nicht trotzdem vollstreckt.

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Priorisierung von Schulden

Bei mehreren offenen Rechnungen sollten zunächst die sogenannten Primärschulden beglichen werden, also Miete und Rechnungen für Strom, Wasser und Heizung.

Viele neigen dazu, zuerst die Bank zu bezahlen, was jedoch weniger dringlich ist als die Sicherstellung des Wohnraums.

Wie kann ich die Pfändung meines Kontos verhindern?

Ein Rechtsanspruch besteht darauf, dass die Bank oder Sparkasse ein Konto auf Antrag in ein Pfändungsschutz-Konto (P-Konto) umwandelt.

Auf dem P-Konto bleibt ein Guthaben von mindestens 1.500 Euro je Kalendermonat vor Pfändungen geschützt. Auf diese Weise können nur Beträge, die über dieses Guthaben hinausgehen, gepfändet werden.

Kritische Anmerkungen der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass P-Konten für Kontoinhaber ohne Pfändung nicht zu empfehlen sind.

Sie seien häufig mit hohen Gebühren, eingeschränkten Leistungen und einer gewissen Stigmatisierung verbunden. Zudem entfällt die Möglichkeit, einen Dispokredit zu nutzen, da P-Konten nur auf Guthaben-Basis geführt werden.

Wann kommt es zur Privatinsolvenz?

Wer zahlungsunfähig ist oder wem die Zahlungsunfähigkeit droht, kann beim Amtsgericht einen Insolvenzantrag stellen.

Das Gericht stellt die Zahlungsunfähigkeit fest, und der Betroffene muss drei Jahre lang alles, was über das geschützte Vermögen hinausgeht, abgeben. Nach diesen drei Jahren ist der Betroffene schuldenfrei, wobei die Gläubiger meist auf einen Großteil ihrer Forderungen verzichten müssen.

Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte: Das ist der Unterschied

Vollstreckungsbehörden setzen zur Vollstreckung öffentlich-rechtlicher Forderungen eigene Vollziehungsbeamte ein. In Bremen beispielsweise ist die Landeshauptkasse Bremen für die Vollstreckung zuständig, in Bremerhaven das Finanzamt Bremerhaven und die Stadtkasse im Magistrat Bremerhaven.

Diese Behörden können auch Abgaben aus anderen Gemeinden, Ländern oder EU-Mitgliedstaaten vollstrecken.

Gerichtsvollzieher sind hingegen für die privatrechtliche Vollstreckung beim Amtsgericht zuständig. Privatrechtliche Forderungen müssen im Wege der ordentlichen Gerichtsbarkeit verfolgt werden, was ein Gerichtsurteil, einen Titel, einen Mahnbescheid und einen Vollstreckungsbescheid erfordert.

Fazit: P-Konto schützt

Betroffene sollten frühzeitig den Kontakt zu den Gläubigern suchen und ihre Schulden priorisieren.

Ein P-Konto kann vor Pfändungen schützen, auch wenn es sich im Bußgelder oder Rundfunkbeiträge handelt. Die Privatinsolvenz bietet die Möglichkeit, nach drei Jahren schuldenfrei zu sein.