Rente nach 35 oder 45 Jahren: Wann geht was?

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Der Rentenberater Peter Knöppel warnt vor einer Halbwahrheit, die auch vermeintliche Experten von sich geben. So kursiert im Netz die Behauptung, man könne “einfach so” nach 35 oder 45 Jahren Erwerbsarbeit in Rente gehen. Das ist bestenfalls verkürzt und zumindest ist es derart vereinfacht, dass es in die Irre führt.

Die Altersrente nach 35 oder 45 Beitragsjahren

Gemeinst sind Sonderformen der Altersrente, die nach 35 Jahren beziehungsweise 45 Jahren Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden können, wenn weitere Bedingungen erfüllt sind.
Es handelt sich um die Altersrente für langjährig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit und um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Auch bei den vorzeitigen Renten ist der Maßstab die Regelaltersgrenze

Warum führt die Behauptung, man könne nach 35 oder 45 Beitragsjahren einfach in Rente gehen, in die Irre? Diese Behauptung ist falsch, weil sie etwas Entscheidendes auslässt: Auch die vorzeitigen Altersrenten für langjährig und besonders langjährig Versicherte werden an der Regelaltersgrenze gemessen.

Wer nach 35 Jahren Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte hat, kann bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, muss dafür allerdings Abschläge auf die Rente von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen.

Wer 45 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen kann, der oder die hat Anspruch auf die Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Damit ist es möglich, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen

Ebenfalls nach 35 Jahren Wartezeit gilt die Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Bei dieser können Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten und noch einmal drei Jahre früher, wenn Sie dafür Abschläge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.

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Es zählt nicht nur die Wartezeit, sondern auch das Alter

Das Messen an der Altersgrenze bedeutet im Umkehrschluss bei allen vorzeitigen gesetzlichen Renten: Wenn Sie die entsprechenden 35 Jahre Wartezeit oder 45 Jahre Wartezeit schon früher voll haben, müssen Sie trotzdem bis frühestens vier Jahre vor der Altersgrenze oder zwei Jahre vor dem Regelalter warten, bis Ihr vorzeitiger Rentenanspruch gilt.

Wenn das Regelalter der Rente bald bei 67 Jahren liegt, dann können Sie mit der vorzeitigen Rente für langjährig Versicherte frühestens mit 63 Jahren und als besonders langjährig Versicherter frühestens mit 65 Jahren in Rente gehen.

Nehmen wir an, Sie haben mit 16 Jahren eine Ausbildung gemacht und danach durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet. 16 plus 35 sind 51. Sie hätten also die 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung bereits mit 51 Jahren erfüllt.

Trotzdem können Sie die Altersrente für langjährig Versicherte bei einem Regelalter von 67 Jahren frühestens 12 Jahre später eingehen. Nach diesen zwölf Jahren hätten Sie allerdings bei durchgehenden Einzahlungen sogar 47 Jahre Wartezeit erfüllt.

Sie haben also inzwischen auch einen Anspruch auf eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte. Die wäre allerdings für Sie nicht mit 63 möglich, sondern erst mit 65 Jahren.

Wer jetzt also glaubt, er könne nach 35 Jahren Beiträgen einfach so in Rente gehen, auch wenn er zum Beispiel erst Ende 50 ist, der fällt einer Fehlinformation zum Opfer.