Der Rentenberater Peter Knรถppel warnt vor einer Halbwahrheit, die auch vermeintliche Experten von sich geben. So kursiert im Netz die Behauptung, man kรถnne “einfach so” nach 35 oder 45 Jahren Erwerbsarbeit in Rente gehen. Das ist bestenfalls verkรผrzt und zumindest ist es derart vereinfacht, dass es in die Irre fรผhrt.
Die Altersrente nach 35 oder 45 Beitragsjahren
Gemeinst sind Sonderformen der Altersrente, die nach 35 Jahren beziehungsweise 45 Jahren Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung in Anspruch genommen werden kรถnnen, wenn weitere Bedingungen erfรผllt sind.
Es handelt sich um die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte nach 35 Jahren Wartezeit und um die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte.
Auch bei den vorzeitigen Renten ist der Maรstab die Regelaltersgrenze
Warum fรผhrt die Behauptung, man kรถnne nach 35 oder 45 Beitragsjahren einfach in Rente gehen, in die Irre? Diese Behauptung ist falsch, weil sie etwas Entscheidendes auslรคsst: Auch die vorzeitigen Altersrenten fรผr langjรคhrig und besonders langjรคhrig Versicherte werden an der Regelaltersgrenze gemessen.
Wer nach 35 Jahren Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung einen Anspruch auf die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte hat, kann bis zu vier Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen, muss dafรผr allerdings Abschlรคge auf die Rente von 0,3 Prozent pro Monat hinnehmen.
Wer 45 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung vorweisen kann, der oder die hat Anspruch auf die Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte. Damit ist es mรถglich, zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand zu gehen.
Die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen
Ebenfalls nach 35 Jahren Wartezeit gilt die Altersrente fรผr schwerbehinderte Menschen. Bei dieser kรถnnen Sie zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze in den Ruhestand eintreten und noch einmal drei Jahre frรผher, wenn Sie dafรผr Abschlรคge von 0,3 Prozent pro Monat in Kauf nehmen.
Es zรคhlt nicht nur die Wartezeit, sondern auch das Alter
Das Messen an der Altersgrenze bedeutet im Umkehrschluss bei allen vorzeitigen gesetzlichen Renten: Wenn Sie die entsprechenden 35 Jahre Wartezeit oder 45 Jahre Wartezeit schon frรผher voll haben, mรผssen Sie trotzdem bis frรผhestens vier Jahre vor der Altersgrenze oder zwei Jahre vor dem Regelalter warten, bis Ihr vorzeitiger Rentenanspruch gilt.
Wenn das Regelalter der Rente bald bei 67 Jahren liegt, dann kรถnnen Sie mit der vorzeitigen Rente fรผr langjรคhrig Versicherte frรผhestens mit 63 Jahren und als besonders langjรคhrig Versicherter frรผhestens mit 65 Jahren in Rente gehen.
Nehmen wir an, Sie haben mit 16 Jahren eine Ausbildung gemacht und danach durchgehend versicherungspflichtig gearbeitet. 16 plus 35 sind 51. Sie hรคtten also die 35 Jahre Wartezeit bei der Deutschen Rentenversicherung bereits mit 51 Jahren erfรผllt.
Trotzdem kรถnnen Sie die Altersrente fรผr langjรคhrig Versicherte bei einem Regelalter von 67 Jahren frรผhestens 12 Jahre spรคter eingehen. Nach diesen zwรถlf Jahren hรคtten Sie allerdings bei durchgehenden Einzahlungen sogar 47 Jahre Wartezeit erfรผllt.
Sie haben also inzwischen auch einen Anspruch auf eine Altersrente fรผr besonders langjรคhrig Versicherte. Die wรคre allerdings fรผr Sie nicht mit 63 mรถglich, sondern erst mit 65 Jahren.
Wer jetzt also glaubt, er kรถnne nach 35 Jahren Beitrรคgen einfach so in Rente gehen, auch wenn er zum Beispiel erst Ende 50 ist, der fรคllt einer Fehlinformation zum Opfer.