Mit dem Beginn des Jahres 2025 erhalten bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals die Möglichkeit, abschlagsfrei in Rente zu gehen. Wir zeigen Ihnen die Voraussetzungen und Altersgrenzen für die verschiedenen Rentenarten, die ohne Abschläge beansprucht werden können.
Regelaltersrente: Wer kann 2025 abschlagsfrei in den Ruhestand?
Die Regelaltersrente ist die Standardrente, die ohne Abschläge in Anspruch genommen werden kann, sobald das reguläre Rentenalter erreicht ist. Im Jahr 2025 betrifft dies Menschen, die zwischen dem 02. Dezember 1958 und dem 31. Dezember 1958 geboren wurden.
Diese erreichen das Renteneintrittsalter mit 66 Jahren und 2 Monaten und haben somit die Möglichkeit, ihre Rente ohne Abschläge zu beziehen.
Hier die Details:
- Geburtsjahrgänge: 02.12.1958 bis 31.12.1958
- Voraussetzung: Erreichen des 66. Lebensjahres und 2 Kalendermonate
- Abschlag: Kein Abschlag für diese Gruppe
Altersrente für besonders langjährig Versicherte: Geburtsjahrgänge, die 2025 profitieren
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte bietet eine vorgezogene Möglichkeit des Rentenbeginns, sofern 45 Beitragsjahre erreicht wurden. Diese Rente steht Personen zur Verfügung, die zwei Jahre vor der regulären Altersrente in den Ruhestand gehen wollen.
2025 können Geburtsjahrgänge von August 1960 bis Juni 1961 diese Altersrente in Anspruch nehmen, ohne dass Abschläge anfallen.
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- Geburtsjahrgänge: 02.08.1960 bis 01.06.1961
- Renteneintrittsalter für 1960: 64 Jahre und 4 Monate
- Renteneintrittsalter für 1961: 64 Jahre und 6 Monate
- Voraussetzung: 45 Beitragsjahre müssen nachgewiesen werden
- Abschlag: Kein Abschlag bei vorzeitigem Renteneintritt
Altersrente für langjährig Versicherte: Bedingungen für den Renteneintritt ohne Abschlag
Die Altersrente für langjährig Versicherte steht ebenfalls bestimmten Geburtsjahrgängen 2025 ohne Abschlag zur Verfügung.
Sie setzt 35 Beitragsjahre voraus und kann entweder früher mit Abschlag oder regulär ohne Abschlag in Anspruch genommen werden.
Die Jahrgänge, die ab 2025 erstmals diese Möglichkeit haben, entsprechen denen der Regelaltersrente, also Personen, die zwischen Dezember 1958 und Ende Dezember 1958 geboren sind.
- Geburtsjahrgänge: 02.12.1958 bis 31.12.1958
- Voraussetzung: 35 Beitragsjahre müssen nachgewiesen werden
- Abschlag: Kein Abschlag bei regulärem Renteneintritt
Altersrente für schwerbehinderte Menschen: Abschlagsfreie Rentenoptionen ab 2025
Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erlaubt, früher in Rente zu gehen, entweder mit oder ohne Abschlag. Im Jahr 2025 können bestimmte Geburtsjahrgänge erstmals ohne Abschläge diese Rente beziehen, sofern ein Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) nachgewiesen werden kann.
- Geburtsjahrgänge: 02.08.1960 bis 01.06.1961
- Renteneintrittsalter für 1960: 64 Jahre und 4 Monate
- Renteneintrittsalter für 1961: 64 Jahre und 6 Monate
- Voraussetzung: Grad der Behinderung von mindestens 50 (GdB 50) zum Rentenbeginn
- Abschlag: Kein Abschlag beim Erfüllen der Voraussetzungen
Welche Altersrente passt? Die Bedingungen im Überblick
Die Entscheidung, welche Altersrente man in Anspruch nimmt, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, wie den Beitragsjahren und dem eigenen Gesundheitszustand. 2025 stehen folgende Optionen zur Verfügung, je nach Geburtsjahrgang und Erfüllen der individuellen Voraussetzungen:
- Regelaltersrente (ohne Abschlag): Für Personen, die 1958 geboren wurden, mit Erreichen des 66. Lebensjahres und 2 Monaten.
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte (ohne Abschlag): Geburtsjahrgänge von 1960 bis 1961, bei Erreichen von 64 Jahren und einigen Monaten und 45 Beitragsjahren.
- Altersrente für langjährig Versicherte (ohne Abschlag): Geburtsjahrgänge ab Dezember 1958, beim Erfüllen von 35 Beitragsjahren.
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen (ohne Abschlag): Geburtsjahrgänge 1960 bis 1961, bei Vorliegen eines GdB von mindestens 50 und Erreichen von 64 Jahren und einigen Monaten.




