Neue Rententabelle: Die Rente steigt ab 1. Juli 2023

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Zum 1. Juli 2023 wird die Rente erhöht. Eine Rententabelle zeigt, wie viel mehr Rentnerinnen und Rentner bekommen. In Ostdeutschland fällt die Rentenerhöhung höher aus als in Westdeutschland.

Die Rente steigt ab Juli 2023

Nach dem aktuellen Rentenversicherungsbericht steigen die Renten zum 1. Juli 2023 im Westen um 4,39 Prozent Prozent und im Osten um 5,86 Prozent auf durchschnittlich 1.089 Euro. Damit erhalten Rentnerinnen und Rentner im Westen durchschnittlich 71 Euro und im Osten rund 93 Euro mehr im Monat.

Bei einer derzeitigen Rente von 1200 Euro steigt diese im Westen ab 1. Juli 2023 um  52,68 € Euro und im Osten um 70,32 Euro.

Rententabelle mit allen Erhöhungen der Rente ab dem 1. Juli 2023

Bei derzeitiger Rente Rentenplus in Westdeutschland Rentenplus in Ostdeutschland
       500 €           21,95 €           29,30 €
       600 €           26,34 €           35,16 €
       700 €           30,73 €           41,02 €
       800 €           35,12 €           46,88 €
       900 €           39,51 €           52,74 €
    1.000 €           43,90 €           58,60 €
    1.100 €           48,29 €           64,46 €
    1.200 €           52,68 €           70,32 €
    1.300 €           57,07 €           76,18 €
    1.400 €           61,46 €           82,04 €
    1.500 €           65,85 €           87,90 €
    1.600 €           70,24 €           93,76 €
    1.700 €           74,63 €           99,62 €
    1.800 €           79,02 €        105,48 €
    1.900 €           83,41 €        111,34 €
    2.000 €           87,80 €        117,20 €
    2.100 €           92,19 €        123,06 €
    2.200 €           96,58 €        128,92 €
    2.300 €        100,97 €        134,78 €
    2.400 €        105,36 €        140,64 €
    2.500 €        109,75 €        146,50 €

Freibetrag bei Rente

Rentner und Rentnerinnen haben Anspruch auf einen Freibetrag in Höhe von 251 Euro. Dies gilt jedoch nur, wenn die Rente mindestens 515 Euro monatlich beträgt und mindestens 33 Grundrentenzeiten zurückgelegt wurden. Beim Wohngeld kann dieser Freibetrag nur in Anspruch genommen werden, wenn diese Zeiten von der Rentenkasse bestätigt wurden.

Rentenerhöhung reicht nicht aus

Kritiker sagen allerdings, dass die geplante Rentenerhöhung nicht ausreicht, um die steigenden Preise vor allem im Lebensmittelbereich auszugleichen. Während die allgemeine Inflation sinkt, ist die Teuerungsrate bei Lebensmitteln laut einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion “Die Linke” an die Bundesregierung nach wie vor hoch. Wir berichteten.

Aus diesem Grund fordert u.a. der Sozialverband VdK einen Inflationsausgleich für Rentnerinnen und Rentner in Höhe von pauschal 300 Euro.

Wer Grundsicherung bezieht, hat zudem meist nichts von der Erhöhung, da diese verrechnet wird. Auch darüber berichteten wir hier.

Wenn die Rente nicht ausreicht, können Betroffene auch Zuschüsse beantragen.

Zuschüsse für Rentner

  • Wohngeld plus
  • Grundsicherung
  • Freibetrag
  • Lastenzuschuss
  • Eigenanteil im Pflegeheim
  • Wohngeld für das Pflegeheim

Wie und wann diese Zuschüsse beantragt werden können, ist in diesem Artikel ausführlich beschrieben. (Aktualisiert 27.4.2023)