Für Bürgergeld-Berechtigte mit einer Behinderung gibt es die Möglichkeit, zusätzliche Leistungen in Form eines Mehrbedarfs zu erhalten. Doch was genau bedeutet das? Wer hat Anspruch darauf, wie hoch sind die Leistungen, und was ist zu tun, wenn diese nicht gewährt werden? Dieser Beitrag klärt alle relevanten Fragen rund um das Thema.
Was ist der Mehrbedarf bei Behinderung und wer hat Anspruch darauf?
Der Mehrbedarf bei Behinderung ist eine Ergänzungsleistung zum regulären Bürgergeld-Regelsatz. Er dient dazu, die besonderen Lebensumstände und zusätzlichen Kosten, die durch eine Behinderung entstehen, finanziell abzufedern.
Voraussetzungen für den Anspruch
Anspruch auf Mehrbedarf haben Bürgergeld-Empfänger, wenn:
- Eine Behinderung vorliegt, die durch einen Behindertenausweis oder ein ärztliches Gutachten nachgewiesen werden kann.
- Sie erwerbsfähig sind und an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen.
- Sie nicht erwerbsfähig sind, aber in einer Bedarfsgemeinschaft leben und das Merkzeichen „G“ im Behindertenausweis eingetragen ist.
Unterscheidung nach Erwerbsfähigkeit
- Erwerbsfähige Personen mit Behinderung: Sie erhalten 35 % des Regelsatzes als Mehrbedarf, wenn sie an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teilnehmen. Eine solche Maßnahme kann beispielsweise eine Weiterbildung oder Unterstützung in der Schul- oder Berufsausbildung sein.
- Nicht erwerbsfähige Personen: Diese erhalten 17 % des Regelsatzes als Mehrbedarf, sofern sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Einzige Voraussetzung ist das Merkzeichen „G“ im Behindertenausweis.
Wie hoch ist der Mehrbedarf bei Behinderung 2025?
Die Höhe des Mehrbedarfs richtet sich nach dem Regelsatz und dem Grad der Behinderung. Für 2025 gelten die folgenden Werte:
Regelbedarfsstufe | Personenkreis | Regelsatz 2025 | Mehrbedarf (35 %) für erwerbsfähige Behinderte | Mehrbedarf (17 %) für nicht erwerbsfähige Behinderte |
---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Alleinstehende/Alleinerziehende | 563 € | 197,05 € | 95,71 € |
Stufe 2 | Volljährige Partner in einer Bedarfsgemeinschaft (je Partner) | 506 € | 177,10 € | 86,02 € |
Stufe 3 | Erwachsene unter 25 Jahren im Haushalt der Eltern | 451 € | 157,85 € | 76,67 € |
Stufe 4 | Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 471 € | 164,85 € | 80,07 € |
Stufe 5 | Kinder von 6 bis 13 Jahren | 390 € | 136,50 € | 66,30 € |
Stufe 6 | Kinder bis 5 Jahre | 357 € | 124,95 € | 60,69 € |
Wie beantrage ich den Mehrbedarf?
Ein Mehrbedarf muss nicht aktiv beantragt werden. Es reicht, dem Jobcenter mitzuteilen, dass eine Behinderung vorliegt und die erforderlichen Nachweise, wie z. B. eine Kopie des Behindertenausweises, einzureichen. Zudem müssen Nachweise über die Teilnahme an Maßnahmen zur Teilhabe am Arbeitsleben vorgelegt werden, falls diese Voraussetzung für den Mehrbedarf ist.
Tipp: Bestätigung einholen
Es ist ratsam, sich eine schriftliche Bestätigung über die Einreichung von Unterlagen ausstellen zu lassen. So vermeiden Sie Unklarheiten, falls das Jobcenter Unterlagen verliert oder Fehler bei der Bearbeitung macht.
Was tun, wenn der Mehrbedarf nicht berücksichtigt wird?
Wenn der Mehrbedarf in Ihrem Bürgergeld-Bescheid fehlt, sollten Sie sofort handeln. In solchen Fällen bleibt Ihnen der Weg des Widerspruchs.
Widerspruch einlegen wenn der Mehrbedarf abgelehnt wurde
- Der Widerspruch muss innerhalb eines Monats nach Erhalt des Bescheides eingereicht werden.
- Geben Sie an, dass der Mehrbedarf unberücksichtigt geblieben ist, obwohl die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Fügen Sie eine Kopie des Behindertenausweises oder andere relevante Unterlagen bei.
Muster für einen Widerspruch gegen die Ablehnung des Mehrbedarfs bei Behinderung
Absender: [Ihr Vorname, Nachname] [Ihre Anschrift] [PLZ, Ort] [Telefonnummer] [Ihre Kundennummer beim Jobcenter]
Empfänger:
Jobcenter [Name Ihres Jobcenters]
[Anschrift des Jobcenters]
[PLZ, Ort]
Datum:
[aktuelles Datum]
Betreff:
Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum des Bescheides] – Ablehnung des Mehrbedarfs bei Behinderung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit lege ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom [Datum des Bescheides] ein, in dem der Mehrbedarf für behinderte Menschen gemäß § 21 Abs. 4 SGB II nicht berücksichtigt wurde.
Ich erfülle die gesetzlichen Voraussetzungen für den Mehrbedarf und möchte Ihnen dies wie folgt darlegen:
- Nachweis der Behinderung:
Ich habe Ihnen mit Schreiben vom [Datum der Einreichung] den Nachweis meiner Behinderung in Form meines Behindertenausweises oder eines ärztlichen Gutachtens zukommen lassen. Der Grad der Behinderung beträgt [Grad der Behinderung, z. B. 50 %]. Zudem ist im Behindertenausweis das Merkzeichen „G“ vermerkt. - Teilnahme an Maßnahmen (falls zutreffend):
Ich nehme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben teil, die Ihnen mit der Bescheinigung vom [Datum]nachgewiesen wurde. Diese erfüllt die Voraussetzungen gemäß § 21 Abs. 4 SGB II. - Lebenssituation (falls zutreffend):
Ich lebe in einer Bedarfsgemeinschaft, was ebenfalls die Berücksichtigung des Mehrbedarfs rechtfertigt.
Ich fordere Sie hiermit auf, den Mehrbedarf in Höhe von [z. B. 35 % oder 17 % je nach Berechnung] meines Bürgergeld-Regelsatzes rückwirkend ab dem [Datum der Antragstellung] zu berücksichtigen und meinen Bescheid entsprechend zu korrigieren.
Bitte senden Sie mir eine schriftliche Bestätigung über die Änderung meines Bescheides oder eine detaillierte Begründung, warum mein Anspruch abgelehnt wurde.
Anlagen:
- Kopie des Bescheides vom [Datum des Bescheides]
- Kopie des Behindertenausweises
- Bescheinigung über Teilnahme an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben (falls zutreffend)
- Weitere relevante Nachweise
Mit freundlichen Grüßen,
[Ihr Vorname, Nachname]
Dieses Muster können Sie individuell anpassen. Es ist wichtig, alle relevanten Nachweise beizufügen und Ihre Forderung klar zu formulieren. Bei Unsicherheiten können Sie sich Unterstützung von einem Fachanwalt für Sozialrecht oder einem Sozialverband holen.
Tipp: Angemessene Wohnung prüfen
Für schwerbehinderte Bürgergeld-Empfänger mit den Merkzeichen „G“ oder „aG“ kann ein zusätzlicher Wohnraum von bis zu 15 qm als Mehrbedarf geltend gemacht werden. Dies gilt insbesondere für Rollstuhlfahrer oder Personen mit einem hohen Pflegebedarf.
Wer hilft bei der Durchsetzung des Anspruchs?
Es gibt zahlreiche Hilfsangebote, um Ihren Anspruch auf Mehrbedarf durchzusetzen. Sollten Sie Schwierigkeiten mit Ihrem Bescheid haben, können Sie spezialisierte Anwälte oder Beratungsstellen einschalten. Viele dieser Leistungen sind kostenlos oder durch Beratungshilfe gedeckt.
Unterstützung durch Fachanwälte
- Fachanwälte für Sozialrecht prüfen Ihren Bescheid und erstellen bei Bedarf einen Widerspruch.
- Bei Erfolgsaussichten reichen sie zusätzlich eine Klage ein, um Ihre Rechte durchzusetzen.
- Besonders bei Problemen mit dem Versorgungsamt oder langwierigen Verfahren lohnt sich die Unterstützung durch Experten.
Fazit: Ihr Recht auf Mehrbedarf bei Behinderung
Der Mehrbedarf bei Behinderung ist ein wichtiger Bestandteil des Bürgergeldes, um Menschen mit Behinderungen eine faire Unterstützung zu gewährleisten. Informieren Sie sich umfassend, nutzen Sie Ihre Rechte und holen Sie sich bei Bedarf Hilfe, um Nachteile zu vermeiden.