Müntefering: Erwerbstätigenzuschuss statt Hartz IV

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Statt ALG II Aufstocker Erwerbstätigenzuschuss?

Der Bundesminister für Arbeit, Franz Müntefering (SPD) will ein Konzept im Bereich der Einkommenszuschüsse vorlegen. Erwerbstätigenzuschuss statt Hartz IV Aufstocker- was steckt dahinter?

Der ALG II "Aufstocker" für Erwerbstätige (Stichwort: Hartz IV trotz Arbeit) soll nach Ansicht des Bundesarbeitsministers Franz Müntefering "Erwerbstätigenzuschuss" heißen. Der Hintergrund dieser perspektivisch neu geschaffenen Regelung ist dramatische Anstieg der Arbeitnehmer, die trotz einer Erwerbstätigkeit, Hartz IV beantragen müssen. Zur Zeit sind 2,5 Millionen Menschen in Deutschland, trotz einer Arbeit, akut von Armut betroffen. Rund eine Million Arbeitnehmer müssen zusätzliches Hartz IV beantragen, um einigermaßen über die Runden zu kommen.

Franz Müntefering von der SPD plant deshalb im Bereich des Niedriglohnsektors Aufstockungen vorzunehmen. Betroffen von dieser Neuregelung sollen Arbeitnehmer sein, die einen Netto- Verdienst zwischen 800 und 1300 Euro monatlich vorweisen. Das Ziel von Bundesarbeitsminister Müntefering sei es, dass die Arbeitnemer dann nicht mehr auf das Arbeitslosengeld II (ALG II) angewiesen sein sollen. Während eines Treffens der Koalitionsrunde in Berlin sagte Müntefering: "Wir wollen versuchen, diese Menschen so lange wie möglich aus dem Hartz IV System herauszuhalten" Bei der Finanzierung scheint jedoch noch einiges nicht geklärt zu sein. So ist bisher unklar, aus welchen Bundesfinanzmitteln diese neuen Zuschüsse bezahlt werden sollen. Ein möglicher Finanzbote könnte die Arbeitslosenversicherung gelten. Aber auch der Überschuss der Bundesagentur für Arbeit (BA) könnte für eine Finanzierung herhalten. Die Kosten, so meinen Finanzexperten, werden auf rund 2 Milliarden Euro geschätzt.

Doch unklar bleibt nicht nur die Finanzierung sondern auch die Umsetzung. Die CDU Spitze reagiert verhalten auf die Vorschläge aus der SPD. Bislang sei nur ein Prüfungsantrag gestellt worden, was soviel bedeutet, dass nun erst einmal geschaut und diskutiert wird. Auch wolle die CDU an der Absenkung der Arbeitslosenversicherung festhalten. Der Arbeitsmarktexperte Ralf Brauksiepe (CDU) sagte gegenüber dem Handelsblatt: "Zunächst gibt es keinerlei Grundsatzeinigung über den Erwerbstätigenzuschuss, nur einen Prüfauftrag" und machte damit deutlich, dass der Weg zu einer konkreten Umsetzung noch sehr weit ist. Ende Juli soll ein weiteres Mal über den Antrag im CDU/CSU und SPD Koalitionsausschuss debattiert werden. Bis dahin soll das Vorhaben konkretisiert sein.

Aber was soll sich dann konkret ändern, falls das Konzept des "Erwerbstätigenzuschusses" umgesetzt werden sollte.
Bislang müssen Geringverdiener einen Antrag auf zusätzliches Arbeitslosengeld II (ALG II) beim Amt stellen. Nach der geplanten Umsetzung der Neuregelung würde dies wegfallen. Auch eine Vermögensprüfung müsste der Empfänger von "Erwerbstätigenzuschuss" nicht durchlaufen. Lediglich die eigene Gehaltsabrechnung soll dazu dienen, um nachzuweisen, ob man einen Erwerbstätigkeitszuschuss beantragen darf. Wenn nun ein Arbeitnehmer Netto 800 Euro verdient, soll diesem 160 Euro netto zusätzlich bezahlt werden. Der Zuschuss verringert sich jedoch dann, wenn der Arbeitnehmer mehr verdient. Bei 1300 Euro ist der Zuschuss dann nur noch minimal. (sm, 16.04.07)

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