Jobcenter-Mitarbeiter klaute Hartz IV-Leistungen

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Leistungsberechtigte aus Peine müssen sich nun nicht mehr fragen, warum Ihnen zu wenig Leistungen ausgezahlt wurden. Die Antwort ist einfach: Weil sich der verantwortliche Sachbearbeiter die Gelder in die eigene Tasche gesteckt hat.

37.000 EUR werden veruntreut

Der Fall betrifft einen ehemaligen Mitarbeiter des Jobcenter Peine. Ihm wird vorgeworfen, sich im Zeitraum von Juni 2017 bis März 2018 Sozialleistungen auf sein eigenes Konto überwiesen zu haben. Sein Verhalten fiel deswegen nicht auf, weil er die Zahlungen offiziell als „nachträgliche Leistungen an ehemalige Hartz IV-Bezieher“ bezeichnete. Rund 55 Mal soll er sich mit diesem Deckmantel bereichert haben und insgesamt auf einen Betrag von 37.000 EUR gekommen sein.

Es ist fragwürdig, warum den Verantwortlichen im Jobcenter Peine diese ungewöhnlichen Vorgänge nicht auffielen, wo im Normalfall bereits über geringe Eurobeträge bei auszuzahlenden Leistungen mit den Betroffenen diskutiert wird. „Nachzahlungen“ an ehemalige Leistungsbezieher in Höhe von 37.000 EUR sollten daher früher der Prüfung einer weiteren Person unterzogen werden oder zumindest an höherer Stelle auffallen. Es ist unerklärlich und

Beängstigend ist auch, dass ein Sachbearbeiter allein über die Verwendung derart hoher Summen entscheiden darf, ohne dass der Vorgang einem 4-Augen-Prinzip und somit einem weiteren Kontrollfaktor unterliegt. Solch eine Arbeitsweise lässt erahnen, wie die hohe Fehlerquote in den ausgestellten Hartz IV-Bescheiden zustande kommt. Jobcenter-Mitarbeiter können anscheinend weitreichende Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen, ohne sich an anderer Stelle hierfür rechtfertigen zu müssen.

Folgen für den Täter

Nach Entdeckung der illegalen Tätigkeiten des Sachbearbeiters erhielt dieser eine fristlose Kündigung durch den verantwortlichen Landkreis sowie eine Strafanzeige. Nun muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die nicht nur eine Rückzahlung der veruntreuten Gelder, sondern auch eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten beinhaltet.

Betroffene des Jobcenters Peine sollten bei den Berechnungen ihrer Hartz IV-Leistungen aufmerksam sein. Die internen Zustände des Jobcenters lassen vermuten, dass auch hier Fehler und Unstimmigkeiten auftreten können.

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