Hartz IV: Muss das Jobcenter eine Hochzeit bezahlen?

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Hartz IV Bezieher kรถnnen sich Hochzeitsfeiern nicht vom Jobcenter finanzieren lassen. Dies entschied nun ein Sozialgericht.

Ein junges Mainzer Paar mit zwei kleinen Kindern wollte heiraten und dies auch in einem schรถnen Rahmen feiern. Da sie jedoch im Arbeitslosengeld II-Bezug standen, wandten sie sich an das Jobcenter und beantragten โ€žHeiratsgeld”, fรผr Eheringe, Brautkleid, Anzug fรผr den Brรคutigam, Kleidung fรผr die Kinder sowie die Feier an sich.

Das Jobcenter lehnte dies ab, da das Gesetz hierfรผr keine Leistungen vorsehe. Das Paar erhob Klage vor dem Sozialgericht Mainz (S 10 AS 777/17) und beantragte die Gewรคhrung von Prozesskostenhilfe. Dies lehnte die 10. Kammer des Sozialgerichts ab, da die Entscheidung des Jobcenters zutreffend sei. Das SGB II biete keine Rechtsgrundlage fรผr die Gewรคhrung von โ€žHeiratsgeld” und ein Darlehen komme nur in Betracht, wenn ein unabweisbarer Bedarf vorliege. Der Wunsch nach einer Hochzeitsfeier sei jedoch kein unabweisbarer Bedarf; die EheschlieรŸung selbst sei vor dem Standesamt auch ohne groรŸen Aufwand mรถglich. Eine Feier sei dann aber nicht aus Steuermitteln zu finanzieren.

In der mรผndlichen Verhandlung vom 17.05.2018 erklรคrte das Paar, von anderen gehรถrt zu haben, dass es โ€žHeiratsgeld” vom Jobcenter gebe. Nachdem der Vorsitzende nochmals die Rechtslage darlegte, nahmen die Klรคger die Klage zurรผck.