Jobcenter-Mitarbeiter klaute Hartz IV-Leistungen

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Leistungsberechtigte aus Peine mรผssen sich nun nicht mehr fragen, warum Ihnen zu wenig Leistungen ausgezahlt wurden. Die Antwort ist einfach: Weil sich der verantwortliche Sachbearbeiter die Gelder in die eigene Tasche gesteckt hat.

37.000 EUR werden veruntreut

Der Fall betrifft einen ehemaligen Mitarbeiter des Jobcenter Peine. Ihm wird vorgeworfen, sich im Zeitraum von Juni 2017 bis Mรคrz 2018 Sozialleistungen auf sein eigenes Konto รผberwiesen zu haben. Sein Verhalten fiel deswegen nicht auf, weil er die Zahlungen offiziell als โ€žnachtrรคgliche Leistungen an ehemalige Hartz IV-Bezieherโ€œ bezeichnete. Rund 55 Mal soll er sich mit diesem Deckmantel bereichert haben und insgesamt auf einen Betrag von 37.000 EUR gekommen sein.

Es ist fragwรผrdig, warum den Verantwortlichen im Jobcenter Peine diese ungewรถhnlichen Vorgรคnge nicht auffielen, wo im Normalfall bereits รผber geringe Eurobetrรคge bei auszuzahlenden Leistungen mit den Betroffenen diskutiert wird. โ€žNachzahlungenโ€œ an ehemalige Leistungsbezieher in Hรถhe von 37.000 EUR sollten daher frรผher der Prรผfung einer weiteren Person unterzogen werden oder zumindest an hรถherer Stelle auffallen. Es ist unerklรคrlich und

Beรคngstigend ist auch, dass ein Sachbearbeiter allein รผber die Verwendung derart hoher Summen entscheiden darf, ohne dass der Vorgang einem 4-Augen-Prinzip und somit einem weiteren Kontrollfaktor unterliegt. Solch eine Arbeitsweise lรคsst erahnen, wie die hohe Fehlerquote in den ausgestellten Hartz IV-Bescheiden zustande kommt. Jobcenter-Mitarbeiter kรถnnen anscheinend weitreichende Entscheidungen nach eigenem Ermessen treffen, ohne sich an anderer Stelle hierfรผr rechtfertigen zu mรผssen.

Folgen fรผr den Tรคter

Nach Entdeckung der illegalen Tรคtigkeiten des Sachbearbeiters erhielt dieser eine fristlose Kรผndigung durch den verantwortlichen Landkreis sowie eine Strafanzeige. Nun muss er mit strafrechtlichen Konsequenzen rechnen, die nicht nur eine Rรผckzahlung der veruntreuten Gelder, sondern auch eine Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten beinhaltet.

Betroffene des Jobcenters Peine sollten bei den Berechnungen ihrer Hartz IV-Leistungen aufmerksam sein. Die internen Zustรคnde des Jobcenters lassen vermuten, dass auch hier Fehler und Unstimmigkeiten auftreten kรถnnen.