Linke will PKV-Versicherte bei Hartz IV entlasten

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Die Linke fordert Privat-Versicherte ALG II Bezieher finanziell zu entlasten.

Die Linke im Bundestag fordert eine Entlastung für Privat-Versicherte (PKV), die Hartz IV-Sozialleistungen beziehen. Viele Selbstständige sind aufgrund der derzeitigen wirtschaftlichen Verhältnisse auf Arbeitslosengeld II (ALG II) Leistungen angewiesen. Aufgrund ihrer voran gegangenen Selbstständigkeit waren die Meisten privat Krankenversichert. Momentan müssen die Betroffenen den Basistarif der Versicherungsanstalten bis zu 183,09 EUR aus dem Regelsatz begleichen.

Die Linke im Bundestag hatte bereits im vergangenen Jahr einen entsprechend ähnlichen Antrag auf Senkung der PKV-Mindestbeiträge von Selbstständigen im Hartz IV Bezug gestellt. Doch der Antrag wurde damals von allen anderen Bundestagsfraktionen angelehnt. Bei dem erneuten Antrag im Bundestag geht es darum, privat kranken- und pflegeversicherte Selbstständige, die erwerbslos werden und nicht in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wechseln dürfen, von der Arbeitsagentur aber höchstens einen Zuschuss von 138,09 Euro zu den Versicherungsbeiträgen erhalten, die für die private Kranken- und Pflegeversicherung zusammen bis zu 327,18 Euro ausmachen. Die restlichen bis zu 183,09 Euro müssen die Betroffenen aus dem kargen Regelsatz aufbringen. Für die Meisten ehemaligen Selbstständigen bedeutet dies, noch weniger finanzielle Mittel zum Überleben zu haben, als andere Erwerbslose.

Die Linke fordert nun, dass die Argen einen vollen Zuschuss gewähren, nämlich die fehlende Differenz die entsteht und die Betroffenen aus dem Regelsatz begleichen müssen. Aus Betroffenen-Berichten wissen wir, dass zahlreiche Menschen mit ähnlichem Schicksal sich zusätzlich bei den Privaten Krankenkassen verschulden, weil sie den Differenzbetrag nicht aufbringen können. Aller Wahrscheinlichkeit wird auch der erneute Antrag der Linken wieder abgelehnt werden. (11.03.2010)

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