Rente mit Abschlag oder Arbeitslosengeld?

Gegen Ende des Berufslebens entsteht für viele eine Lage, die sich zunächst wie ein rein leichtes Problem anfühlt, in Wahrheit aber weitreichende Folgen haben kann. Wer den Arbeitsplatz verliert, gesundheitlich spürbar abbaut oder schlicht keine realistische Perspektive mehr im bisherigen Beruf sieht, steht oft vor einer doppelten Frage.

Soll die Altersrente so früh wie möglich beantragt werden, obwohl damit dauerhafte Abschläge verbunden sein können? Oder ist es sinnvoller, zunächst Arbeitslosengeld zu beziehen, um den Rentenbeginn nach hinten zu verschieben und damit Abzüge zu verringern oder ganz zu vermeiden?

Solche Entscheidungen fallen selten im luftleeren Raum. Sie berühren das Haushaltseinkommen, die eigene Belastbarkeit, die Planung mit Partnerin oder Partner und nicht zuletzt die Vorstellung davon, wie die letzten Jahre bis zur Regelaltersgrenze gestaltet sein sollen.

Wer in dieser Phase vorschnell handelt, bindet sich womöglich dauerhaft an eine niedrigere Rente. Wer hingegen Arbeitslosengeld wählt, gewinnt Zeit und kann finanziell profitieren, muss aber Bedingungen akzeptieren, die nicht jeder als zumutbar empfindet.

Rentenbeginn: Regelaltersgrenze, vorgezogene Rente und die Rolle der Abschläge

Das deutsche Rentenrecht kennt für den Übergang in den Ruhestand unterschiedliche Wege. Wer bis zur Regelaltersgrenze wartet, erhält die Altersrente ohne rentenrechtliche Abschläge.

Daneben gibt es Formen der vorgezogenen Altersrente, bei denen entweder Abschläge anfallen oder – unter bestimmten Voraussetzungen – ein früherer Beginn ohne Abschläge möglich ist. In der Praxis wird die Abwägung besonders relevant, sobald das frühe Rentenalter erreichbar wird und gleichzeitig die Beschäftigung endet oder die Gesundheit nicht mehr mitspielt.

Für viele Versicherte rückt die Entscheidung in den frühen 60ern näher. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte ist ein vorzeitiger Bezug ab 63 möglich, allerdings mit Abschlägen.

Bei einer anerkannten Schwerbehinderung kann eine Altersrente ebenfalls früher beginnen, und zwar mit einem anderen maximalen Abschlagsrahmen als bei der vorgezogenen Rente ohne Schwerbehinderung.

Die Wartezeit: Ohne Versicherungsjahre keine vorgezogene Altersrente

Bevor überhaupt gerechnet wird, steht eine formale Hürde im Raum: die Wartezeit. Für die Altersrente für langjährig Versicherte und auch für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist in der Regel eine Wartezeit von 35 Jahren erforderlich.

Ob diese Voraussetzung erfüllt ist, lässt sich nicht aus dem Bauch heraus beurteilen, weil neben Beschäftigungszeiten je nach Einzelfall auch weitere anrechenbare Zeiten eine Rolle spielen können.

Wer kurz vor dem Rentenalter Arbeitslosigkeit erlebt, sollte deshalb frühzeitig prüfen, wie das eigene Versicherungskonto aussieht.

Die Renteninformation und Rentenauskunft liefern dafür wichtige Anhaltspunkte. Verlässlich klären lässt sich die Frage über eine Kontenklärung und eine konkrete Auskunft bei der Deutsche Rentenversicherung – dort kann auch nachvollzogen werden, welche Zeiten bereits gespeichert sind und ob Lücken bestehen.

Was Abschläge bedeuten – und warum „ein bisschen früher“ dauerhaft teuer werden kann

Die Abschlagslogik ist klar und zugleich tückisch: Für jeden Monat, den eine Altersrente vor der jeweils maßgeblichen Altersgrenze beginnt, sinkt die Rente um 0,3 Prozent. Das klingt nach wenig, summiert sich aber über Jahre und wirkt lebenslang, also auch dann noch, wenn die Regelaltersgrenze längst erreicht wäre. Bei der Altersrente für langjährig Versicherte kann der Abschlag bis zu 14,4 Prozent betragen.

Bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen liegt der mögliche Höchstabschlag niedriger und kann bis zu 10,8 Prozent erreichen.

In der Alltagsrechnung wird der Effekt häufig unterschätzt, weil Menschen intuitiv auf den aktuellen Monat schauen. Rentenabschläge sind jedoch eine dauerhafte Kürzung, die sich über viele Rentenjahre hinweg fortsetzt. Wer den Rentenbeginn um ein Jahr nach hinten verschiebt, reduziert den Abschlag rechnerisch um 3,6 Prozentpunkte.

Wer zwei Jahre später startet, verbessert die Ausgangslage entsprechend stärker. Selbst wenn die spätere Rente zunächst nur „etwas“ höher wirkt, kann sie über die Rentenbezugsdauer einen erheblichen Unterschied ausmachen.

Netto ist nicht brutto: Kranken- und Pflegeversicherung sowie Steuern

Für eine saubere Gegenüberstellung reicht es nicht, die Bruttorente mit dem Arbeitslosengeld zu vergleichen. Von der gesetzlichen Rente werden – je nach Versicherungsstatus – Beiträge zur Krankenversicherung sowie zur Pflegeversicherung einbehalten.

In der gesetzlichen Krankenversicherung wird der Beitrag grundsätzlich hälftig getragen, während der Beitrag zur Pflegeversicherung von Rentenbeziehenden in der Regel selbst zu zahlen ist. Hinzu kommt, dass der konkrete Pflegeversicherungsbeitrag von der Kinderzahl abhängen kann.

Außerdem kann Einkommensteuer anfallen, abhängig von Rentenhöhe, Rentenbeginnjahr und den weiteren Einkünften im Haushalt.

Das Ergebnis ist eine Nettorente, die im Einzelfall deutlich von der Bruttorente abweichen kann. Genau deshalb ist eine individuelle Rentenauskunft mit Berechnungsvarianten so wertvoll. Sie hilft, nicht mit groben Faustzahlen zu planen, sondern mit dem Betrag, der tatsächlich monatlich verfügbar wäre.

Arbeitslosengeld als Brücke – und warum es die spätere Rente beeinflusst

Arbeitslosengeld ist in dieser Lebensphase oft mehr als eine kurzfristige Hilfe. Für ältere Arbeitslose kann die Bezugsdauer deutlich länger sein als bei Jüngeren. Wer das 58. Lebensjahr vollendet hat und in den letzten Jahren vor der Arbeitslosmeldung lange genug versicherungspflichtig beschäftigt war, kann unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld erhalten.

Das ist aus zwei Gründen relevant. Erstens kann das Arbeitslosengeld im Monat höher ausfallen als eine vorgezogene Rente mit Abschlägen. Zweitens verschiebt sich durch die Zeit im Leistungsbezug der Rentenbeginn nach hinten.

Damit sinken die Abschläge Monat für Monat, oder sie entfallen, wenn eine abschlagsfreie Variante erreichbar wird. Zusätzlich werden während des Bezugs von Arbeitslosengeld I in der Regel Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt, was die spätere Rentenhöhe zumindest stützen kann.

Die Beiträge orientieren sich dabei an einer Bemessungsgrundlage, die nicht identisch mit dem früheren Bruttoverdienst ist, aber dennoch einen rentenrechtlichen Effekt hat.

Damit wird verständlich, warum die Kombination „erst Arbeitslosengeld, dann Rente“ in vielen Fällen finanziell günstiger ausfallen kann als der sofortige Rentenantrag. Sie ist allerdings kein Automatismus und keine pauschale Empfehlung, weil der Alltag im Leistungsbezug Bedingungen mit sich bringt, die man realistisch einschätzen muss.

Die oft übersehene Kehrseite: Arbeitslosengeld ist kein Vorruhestand

Wer Arbeitslosengeld bezieht, bleibt grundsätzlich arbeitsuchend und muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Das ist kein rein formaler Satz, sondern kann ganz praktisch werden. Termine bei der Arbeitsvermittlung, das Mitwirken an Bewerbungsbemühungen und die Teilnahme an Maßnahmen können eingefordert werden, wenn sie als zumutbar gelten.

Welche Anforderungen im konkreten Fall gestellt werden, hängt von Qualifikation, gesundheitlicher Situation, regionalem Arbeitsmarkt und auch vom Vorgehen der zuständigen Stelle ab.

Diese Pflichtseite ist für manche Menschen der entscheidende Punkt. Wer nach einem belastenden Berufsleben oder nach gesundheitlichen Einschnitten vor allem Ruhe braucht, kann den Leistungsbezug als nervlich zehrend erleben, selbst wenn er finanziell vorteilhaft wäre.

Umgekehrt gibt es viele, die die Zeit als geordneten Übergang nutzen, um in Ruhe den Rentenantrag vorzubereiten, Unterlagen zu sortieren und sich ohne Existenzdruck zu orientieren.

Wichtig ist dabei die Abgrenzung zu einem verbreiteten Missverständnis. Auch wenn eine vorgezogene Rente möglich wäre, kann die Bundesagentur für Arbeit bei laufendem Anspruch auf Arbeitslosengeld I in der Regel nicht verlangen, dass eine vorzeitige Altersrente beantragt wird.

Die Entscheidung über den Rentenantrag bleibt damit bei der versicherten Person, auch wenn der Leistungsbezug mit Mitwirkungspflichten verbunden ist.

Rechnen, prüfen, bewerten

Eine seriöse Entscheidung braucht zuerst belastbare Zahlen und danach eine ehrliche Bewertung der Lebenslage. Auf der Zahlenseite gehören dazu die realistische Nettorente bei einem sofortigen Beginn und die Nettorente bei einem späteren Beginn nach Arbeitslosengeldbezug.

Parallel dazu sollte die voraussichtliche Höhe des Arbeitslosengeldes betrachtet werden, inklusive der Frage, wie lange der Anspruch tatsächlich reicht. Das ist keine Schönwetterrechnung, sondern eine Bestandsaufnahme mit konservativen Annahmen.

Auf der Bewertungsebene geht es dann um Fragen, die in keinem Rechner vollständig abgebildet werden. Wie stabil ist die Gesundheit, und wie wahrscheinlich ist eine Vermittlung in passende Arbeit? Ist der Druck durch Termine und Vorgaben tragbar?

Gibt es Rücklagen, die einen früheren Rentenstart abfedern könnten, oder würde ein Rentenabschlag den Haushalt dauerhaft einschränken? Und wie wirkt sich das alles auf das gemeinsame Leben in der Partnerschaft aus, wenn Einkommen, Alltag und Perspektiven neu sortiert werden müssen?

In dieser Phase kann Beratung helfen, weil sie blinde Flecken reduziert.

Fazit

Der Vergleich „Rente mit Abschlägen oder erst Arbeitslosengeld“ führt nicht zu einer universellen Antwort, aber er führt fast immer zu einer klareren Sicht. Finanzielle Gründe sprechen häufig dafür, den Rentenbeginn nicht unnötig früh zu wählen, wenn ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht und die Bedingungen des Leistungsbezugs akzeptabel sind.

Gleichzeitig ist Geld nicht das einzige Kriterium. Wer gesundheitlich am Limit ist, wer psychisch unter Druck gerät oder wer die Pflichten gegenüber der Arbeitsvermittlung als nicht tragbar empfindet, kann zu einem anderen Ergebnis kommen, ohne „falsch“ zu entscheiden.

Am Ende geht es darum, die dauerhaften Folgen eines frühen Rentenbeginns gegen die zeitlich begrenzten Anforderungen des Arbeitslosengeldbezugs abzuwägen. Wer die Zahlen sauber ermittelt und die eigene Situation ohne Selbsttäuschung betrachtet, hat die beste Chance, einen Weg zu wählen, der sowohl finanziell als auch persönlich trägt.

Quellen

Informationen zu Rentenabschlägen und zum Satz von 0,3 Prozent pro vorzeitigem Monat sowie zu Höchstabschlägen bietet die Deutsche Rentenversicherung im Rentenlexikon und in ihren Erläuterungen zu vorgezogenen Altersrenten. Zur Wartezeit von 35 Jahren bei der Altersrente für langjährig Versicherte und bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen finden sich Angaben bei der Deutschen Rentenversicherung sowie in ihren Studien- und Informationstexten.