Doch keine Fünf Euro Hartz IV Erhöhung für Erwachsene? Wir geben Antwort.
Die „BZ“ in Berlin berichtet, dass wohl möglich der Hartz IV Regelsatz aufgrund des Widerspruchs der Opposition nicht wie geplant zum ersten Januar 2011 um fünf Euro angehoben wird. Die Zeitung beruft sich dabei auf „eigene Informationen“. Angeblich fehlt auch „die Gesetzesgrundlage für die vom Verfassungsgericht geforderte verbesserte Kinderbetreuung.“ Viele Leser und Leserinnen haben uns aufgrund dieser Meldung angeschrieben, um zu erfahren, ob der Bericht der Zeitung den Tatsachen entspricht.
Richtig ist, dass SPD, Grüne und Linke als Oppositionsparteien die geplanten Hartz IV Regelungen kritisieren bzw. ablehnen. Bei dieser Kritik geht es u.a. darum, ob die Berechnungsgrundlage für die neuen Hartz IV Regelleistungen wie vom Bundesverfassungsgericht gefordert, „nachvollziehbar und transparent“ sind. Allerdings ist der Bundesregierung schon länger bekannt, dass die SPD dem Gesetzesentwurf der Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) nicht zustimmen wird. Hierzu hat sich die Bundesarbeitsministerin bereits geäußert und bestätigt, dass die Neuregelungen der Regelleistungen zunächst per „Verordnung“ umgesetzt werden. Das bedeutet, dass die geplante „Hartz IV Erhöhung“ für Erwachsene um Fünf Euro wie geplant ab dem 1. Januar 2011 "per Verordnung" zunächst in Kraft treten wird.
Aus unserer Sicht glänzt die Zeitung nicht gerade mit Fachwissen, wenn sie nur eins und eins zusammen zählt. Im weiteren Text beruft sich das Blatt nämlich darauf, dass der parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Bundestagsfraktion und SPD-Stimmführer im Vermittlungsausschuss, Thomas Oppermann gegenüber der „BZ“ gesagt hat: „Wir rechnen damit, dass der Vermittlungsausschuss vom Bundesrat am 17. Dezember einberufen wird und dann ab Januar über die Neuregelungen zu Hartz IV verhandeln wird. Wir sind für Gespräche offen.“ Für die Zeitung ist anscheinend damit klar, dass „keine Vorschrift zur Hartz IV-Erhöhung ab 1. Januar“ besteht. Hierbei wird allerdings aus unserer Sicht übersehen, dass die schwarz-gelbe Koalition laut Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 19 Februar dazu verpflichtet ist, die Regelsatz-Neuregelungen zum Jahresbeginn umzusetzen. Eine Zustimmung/Einigung im Bundesrat kann auch später erfolgen. Ob sich diese Verordnung noch einmal ändert ist stark anzunehmen, da sich nun SPD und Regierungskoalition im Vermittlungsausschuss der Länderkammer einigen müssen, weil FDP und Union im Bundesrat über keine eigene Mehrheit verfügt. Für die Hartz IV Neuregelungen ist eine Mehrheit im Bundesrat notwendig. (sb, 12.11.2010)
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Bildnachweis: Dr. Klaus-Uwe Gerhardt / pixelio.de
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